Prämiensparen: Kanzlei Sommerberg verklagt Stadtsparkasse München auf Zinsnachzahlung

Die Kanzlei Sommerberg hat für eine Vielzahl von Mandanten Klage gegen die Stadtsparkasse München erhoben. Die Mandanten sind Kunden des Kreditinstituts. Mit ihren Klagen machen sie Ansprüche auf Nachzahlung von Zinsen aus abgeschlossenen Prämiensparverträgen geltend.

Die Stadtsparkasse München hat vor allem in den 1990er und 2000er Jahren mit vielen ihrer Kunden langfristige Prämiensparverträge mit dem Namen „S-Prämiensparen flexibel“ geschlossen.

Im Jahr 2019 hat die Stadtsparkasse München die Prämiensparverträge gekündigt und die Zinsansprüche zugunsten der Kunden abgerechnet. „Unserer Prüfung zufolge stellen sich die Zinsgutschriften jedoch als deutlich zu gering dar“, erklärt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg.

Hintergrund ist, dass die Prämiensparverträge mit einer variablen Grundverzinsung vereinbart wurden. Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben, also die vom Kunden angesparte Summe, jährlich verzinst wird. Die jeweilige Zinshöhe hat die Stadtsparkasse München dabei anhand der allgemeinen Zinsentwicklung am Markt laufend angepasst. Sie meint, dass ihr dies aufgrund einer in den Verträgen enthaltenen Zinsanpassungsklausel möglich sei.

Nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung hat die Stadtparkasse München die Zinsanpassungsklausel für die Zinsberechnung in unzulässiger Weise angewandt. Die Klausel ist rechtswidrig, da sie es der Sparkasse ermöglichen würde nach eigenem Ermessen die Zinsen – zu gering und damit zum Nachteil der Kunden – festzulegen. Aus diesem Grund darf die Klausel nicht für die Berechnung der Zinsansprüche verwendet werden, worauf auch bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hingewiesen hat.

Erforderlich ist somit eine Neuabrechnung der Zinsansprüche der Prämiensparer, die die Kanzlei Sommerberg durch einen Kreditsachverständigen hat vornehmen lassen. Als Referenzzins wurde dafür der gleitende Durchschnitt der Zinsreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.MFISX.B.X100.R0910.R.A.A._Z._Z.A Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / mittlere Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahre / Monatswerte (frühere Kennung: WX4260) der Deutschen Bundesbank herangezogen.

Rechtsanwalt Hasselbruch: „Dieser Referenzzins ist unserer Überzeugung zufolge sach- und interessengerecht, um die Vertragslücke sinnvoll zu schließen. Im Ergebnis steht den Prämiensparern je nach Vertragsvolumen auf dieser Grundlage ein Anspruch in Höhe von mehreren Tausend und teils sogar mehreren Zehntausend Euro zu. Die Forderungen machen wir mit den Klagen gegen die Stadtsparkasse München geltend.“