Erfolge für Anleger in Schiffsfonds
Für Hunderte geprellte Anleger in Schiffsfonds und andere geschlossene Fonds hat die Kanzlei Sommerberg eine überwiegende oder vollständige Erstattung der Einlagen erreicht.
Für viele Beratungsopfer ist es uns etwa gelungen, von den verantwortlichen Finanzhäusern auf freiwilliger Basis (ohne Gerichtsprozess) eine Entschädigung wegen der Falschberatung oder Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geldanlage in die Fonds, etwa Immobilien- oder Schiffsfonds, zu erwirken, mit der ein großer Teil des Schadens kompensiert wird.
Außerdem haben wir in Gerichtsverfahren positive Schadensersatz-Urteile für viele Fondsanleger erwirken können. Weiter konnten wir in zahlreichen Verfahren Vergleiche erstreiten, in denen sich die Gegenseite verpflichtet hat, den von uns vertretenen Fondsanlegern ihr Geld, oft einen großen Teil des Verlustes, zu ersetzen.
Hintergrund: Wir betreuen aktuell Hunderte von Anlegern, die ihr Geld in riskante Schiffs- oder Immobilienfonds sowie Lebensversicherungsfonds etc. angelegt haben. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden.
Viele der Betroffenen sind Opfer dreister Falschberatungen durch Finanzberater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister). Unsere Mandanten sehen sich geschädigt, weil ihnen die Fonds als sinnvolle Geldanlage empfohlen worden. Von Risiken (vor allem Verlustgefahr) war teils gar nicht die Rede. Auch wurden Ausschüttungen oft als angebliche Zinsen deklariert und es wurde häufig nicht darüber aufgeklärt, dass auf das anlegte Geld für viele Jahre (teils Jahrzehnte) nicht mehr zugriffen werden kann.
(Stand: seit 2011)
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