Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Darlehenswiderruf ist berechtigt – Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen Kreissparkasse

„Für unsere Mandanten konnten wir einen Widerruf ihrer Darlehen gegen eine regionale Kreissparkasse durchsetzen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.

Das Landgericht Verden stellte am 23. August 2016 fest, dass insgesamt drei Darlehensverträge, die das von der Kanzlei Sommerberg vertretene Ehepaar bei dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, wirksam widerrufen und hierdurch jeweils in eine Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden sind (Az. 4 O 361//15).

Dadurch können die Darlehensnehmer jetzt von den niedrigen Zinsen profitieren und zu deutlich besseren Konditionen ihre Kredite  neu finanzieren. Die Umschuldung mittels des Widerrufs bringt aktuell im Regelfall eine erhebliche monatliche Zinsersparnis.

 

 

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Sommerberg
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Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg berichtet von dem Fall:

Wir hatten für unsere Mandantschaft eine Schadensersatzklage bei dem Landgericht (Az. 4 O 317/15) gegen eine regionale Volksbank erhoben. Mit der Klage haben wir Schadensersatz wegen der Geldanlage in zwei Schiffsfondsanlagen geltend gemacht, die die Volksbank unserer Mandantschaft vermittelt hat.

Konkret gezeichnet wurde eine Beteiligung am Schiffsfonds MS Kornett und eine weitere Beteiligung am PREMICON-Schiffsfonds TwinCruiser 2.

Der Vorwurf: Die Bank habe unsere Mandantschaft nicht ordnungsgemäß über die Risiken und die fehlende Geeignetheit dieser Geldanlage in die Schiffsfonds beraten. Daher wurde mit der Klage Schadensersatz in Form der Rückerstattung des in die Fonds angelegten Geldes verlangt.

Im Verhandlungstermin vor dem Landgericht konnten wir uns dann mit der gegnerischen Volksbank auf eine gütliche Streitbeilegung verständigen. Die Volksbank erklärte sich zur Abgeltung der Schadensersatzforderung dazu bereit, einen Vergleichsbetrag von 31.000 Euro an unsere Mandantschaft zu zahlen. Ein erheblicher Teil des entstandenen Schadens konnte auf diese Weise kompensiert werden.

 

 


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