Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Darlehenswiderruf ist berechtigt – Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen Kreissparkasse

„Für unsere Mandanten konnten wir einen Widerruf ihrer Darlehen gegen eine regionale Kreissparkasse durchsetzen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.

Das Landgericht Verden stellte am 23. August 2016 fest, dass insgesamt drei Darlehensverträge, die das von der Kanzlei Sommerberg vertretene Ehepaar bei dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, wirksam widerrufen und hierdurch jeweils in eine Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden sind (Az. 4 O 361//15).

Dadurch können die Darlehensnehmer jetzt von den niedrigen Zinsen profitieren und zu deutlich besseren Konditionen ihre Kredite  neu finanzieren. Die Umschuldung mittels des Widerrufs bringt aktuell im Regelfall eine erhebliche monatliche Zinsersparnis.

 

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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