Sommerberg Anlegerrecht - Zeitung

Handelsblatt: Erfolg der Anlegerkanzlei Sommerberg für Fondsanleger

In seiner heutigen Ausgabe berichtet das Handelsblatt von einem erstrittenen Schadensersatz-Urteil des Landgerichts Duisburg.

Unter der Überschrift „Commerzbank muss Schadensersatz zahlen“ heißt es auszugsweise: Diese Altersvorsorge war zu viel des Guten: Erst nach 24 Jahren hätte eine Rentnerin Geld aus einer Schiffsfondsbeteiligung wiedersehen können. Wegen Falschberatung muss die Commerzbank nun Schadensersatz leisten.


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Wir in den Medien: „So tricksen Banken ihre Anleger aus“

Das Handelsblatt nimmt in seiner heutigen Ausgabe im Artikel „Anwälte packen aus: So tricksen Banken ihre Anleger aus“ auf die Erfahrungen von Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg Bezug.

Nachfolgend einige Auszüge des Handelsblatt-Berichts:

Oft wurden solche Fondsanteile im grauen Kapitalmarkt von Banken verkauft. Wenn etwas schief läuft, stehen die Berater der Banken daher sofort im Kreuzfeuer. Anleger wollen ihr Geld zurück – und immer öfter landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Das ist für alle Beteiligten ein zweifelhaftes Vergnügen, denn in der Regel entwickelt sich ein zähes Ringen.

Das Problem aus der Sicht der Anwälte: Nicht nur zweifelhafte Verkäufer wurden durch die hohen Provisionen auf dem unregulierten Markt für Unternehmensbeteiligungen angelockt. Auch viele Banken packte die Gier. Graumarktprodukte seien daher selbst Kleinsparern verkauft worden, sagt etwa der Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg in Bremen.“

Anwälte warnen: „Leider steigt unserer Erfahrung nach mit zunehmender Provision an die Bank auch das Risiko des vermittelten Produktes. Je höher das Risiko und windiger das Finanzprodukt, desto höher die Provision an die Vermittler“, sagt Diler. Er und seine Kollegen stellen fest, dass für Schiffsfonds regelmäßig Provisionen von rund zehn Prozent oder mehr an die Beraterbanken zurückfließen.

 


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Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg im Gespräch mit dem MDR (Mitteldeutscher Rundfunk): Schadensersatz für die Anleger bei falschen Prospektangaben.

In der gestrigen Radio-Ausgabe des MDR erläuterte Herr Diler, welche Möglichkeiten die betroffenen Anleger der Infinus – Gruppe haben. Nachfolgend Auszüge aus dem Bericht:

Nach der Razzia bei der Infinus-Gruppe sorgen sich viele Anleger um ihr Geld. Der Dresdner Finanzdienstleister hatte sogenannte Orderschuldverschreibungen herausgegeben und dafür hohe Zinsen versprochen. Sind die Investitionen womöglich verloren oder gibt es alles zurück? Die Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg will für Betroffene solche Fragen klären. Bei Rechtsanwalt Thomas Diler haben sich bereits zahlreiche Anleger gemeldet: „Es ist tatsächlich so, dass der Großteil davon, ich würde mal sagen 80 Prozent, aus dem ostdeutschen Raum stammen. Das beginnt beim Kleinsparer, das heißt wir sprechen hier über 5.000 Euro. Aber wir haben hier tatsächlich auch Anleger, die sechsstellige Beträge investiert haben. Das variiert.“

Täuschungsversuch im Verkaufsprospekt?

Auch andere Anwälte bieten im Internet Rat für Infinus-Anleger an. Die Zahl womöglich Geschädigter ist groß. Es soll sich um bundesweit 25.000 Betroffene handeln. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft hatten sie insgesamt 400 Millionen Euro in Papiere der Infinus-Gruppe investiert. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie durch geschönte Verkaufsprospekte zum Kauf verleitet wurden. Aus diesem Grund sieht sich auch Anlegeranwalt Diler die Unterlagen genau an. „Die Herausgeber der Orderschuldverschreibung sind verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser Verkaufsprospekt ist eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Anlegers. Nach der geltenden Rechtslage muss der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Kapitalanlageprodukt machen“, erklärt Diler im Gespräch mit MDR INFO. „Wenn es hier aber wesentliche Fehler gibt, etwa weil Zahlen geschönt wurden, dann kommt für die Anleger ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Prospektfehlers in Betracht.“


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In dem Artikel „Wie Anleger noch von Bord springen können“ wird die Krise der Schiffsfonds erläutert und über Handlungsmöglichkeiten für betroffene Fondsanleger berichtet. Auch die Kanzlei Sommerberg wird hierzu zitiert. In dem Handelsblatt-Bericht heißt es:

„Viele Anleger versuchen daher nun, aus den Fonds auszusteigen. Das klappt, oft mit Hilfe von Rechtsanwälten. „In vielen Fällen konnten wir schon feststellen, dass die Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind“, heißt es etwa auf der Internetseite Schiffsfonds-Schadenhilfe.de.“

Diese Internetseite wurde als Informationsportal für geschädigte Fondsanleger von der Anlegerkanzlei Sommerberg zur Verfügung gestellt.

 

 


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