Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Fehlender Hinweis auf lange Laufzeit eines Schiffsfonds – LG Duisburg spricht Sommerberg-Mandantin vollen Schadensersatz zu

Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit einer Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies urteilte das Landgericht Duisburg am 10. März 2014 in einem Prozess, den die Anlegerkanzlei Sommerberg für eine Fondsanlegerin gegen die Commerzbank AG führte (Aktenzeichen 12 O 27/13).

Hohes Risiko bei CFB-Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds von Ideenkapital

Die Mandantin erwarb im Jahr 2007, bereits über 60jährig, eine Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds „PRORENDITA VIER – Britische Leben“ und eine Beteiligung an dem Schiffsfonds „CFB-Schiffsflotten-Fonds 3“zu einem Gesamtbetrag von über 97.000 Euro. Während die geplante Laufzeit des Lebensversicherungsfonds 15 Jahre betrug, war eine Kündigung der Schiffsfondsbeteiligung frühestens zum 31. Dezember 2031 möglich, also erst nach 24 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Klägerin weit über 80 Jahre alt gewesen.

Der Berater der Commerzbank fragte die Klägerin im Rahmen der Anlageberatung lediglich, ob sie „derzeit“ bzw. „im Moment“ auf das Geld verzichten könne. Dies habe die Klägerin nach Auffassung des Landgerichts Duisburg nur dahingehend verstehen können, dass maximal ein mittelfristiger Anlagezeitraum vorliegt. Dies entsprach auch dem Interesse der Klägerin, die das Anlagekapital zur Alterssicherung verwenden wollte. Da der Berater auf die langen Laufzeiten aber nicht hinwies, ist die Commerzbank nunmehr zur Zahlung von vollem Schadensersatz nebst Zinsschaden verurteilt worden.

Rechtsanwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Leider haben die Banken in der Vergangenheit nicht davor zurückgeschreckt, alten Leuten langfristige Geldanlagen anzudrehen. Uns sind Fonds bekannt, bei denen Anleger weit über 60, teilweise über 80 Jahre alt waren, als sie auf Empfehlung ihrer Bank derartige Fonds zeichneten.“

Offensichtlich ist, dass viele Anleger von ihrer Geldanlage keinen Nutzen mehr haben werden, da sie bei Ablauf des Anlagezeitraums nicht mehr leben. Rechtsanwalt Krajewski: „Fonds mit einer Laufzeit von 15 Jahren und mehr sind grundsätzlich nicht für Menschen geeignet, die bei Vertragsschluss schon über 60 Jahre alt sind.“


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