Sommerberg - Finanzmarkt

Wir in den Medien: Wie geht es wei­ter für Infinus-Anleger?

Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg im Gespräch mit dem MDR (Mitteldeutscher Rundfunk): Schadensersatz für die Anleger bei falschen Prospektangaben.

In der gestrigen Radio-Ausgabe des MDR erläuterte Herr Diler, welche Möglichkeiten die betroffenen Anleger der Infinus – Gruppe haben. Nachfolgend Auszüge aus dem Bericht:

Nach der Razzia bei der Infinus-Gruppe sorgen sich viele Anleger um ihr Geld. Der Dresdner Finanzdienstleister hatte sogenannte Orderschuldverschreibungen herausgegeben und dafür hohe Zinsen versprochen. Sind die Investitionen womöglich verloren oder gibt es alles zurück? Die Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg will für Betroffene solche Fragen klären. Bei Rechtsanwalt Thomas Diler haben sich bereits zahlreiche Anleger gemeldet: „Es ist tatsächlich so, dass der Großteil davon, ich würde mal sagen 80 Prozent, aus dem ostdeutschen Raum stammen. Das beginnt beim Kleinsparer, das heißt wir sprechen hier über 5.000 Euro. Aber wir haben hier tatsächlich auch Anleger, die sechsstellige Beträge investiert haben. Das variiert.“

Täuschungsversuch im Verkaufsprospekt?

Auch andere Anwälte bieten im Internet Rat für Infinus-Anleger an. Die Zahl womöglich Geschädigter ist groß. Es soll sich um bundesweit 25.000 Betroffene handeln. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft hatten sie insgesamt 400 Millionen Euro in Papiere der Infinus-Gruppe investiert. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie durch geschönte Verkaufsprospekte zum Kauf verleitet wurden. Aus diesem Grund sieht sich auch Anlegeranwalt Diler die Unterlagen genau an. „Die Herausgeber der Orderschuldverschreibung sind verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser Verkaufsprospekt ist eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Anlegers. Nach der geltenden Rechtslage muss der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Kapitalanlageprodukt machen“, erklärt Diler im Gespräch mit MDR INFO. „Wenn es hier aber wesentliche Fehler gibt, etwa weil Zahlen geschönt wurden, dann kommt für die Anleger ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Prospektfehlers in Betracht.“


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

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