Kanzlei Sommerberg gewinnt erneut gegen Commerzbank
Bankkunde bekommt sein angelegtes Geld in Höhe 31.500 Euro zurück. Empfohlener Fonds (Conti Beteiligungsfonds X Vario) war nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Das Landgericht Itzehoe hat aufgrund einer von der Anlegerkanzlei Sommerberg erhobenen Klage mit Urteil vom 17. September 2013 (Aktenzeichen 7 O 275/12) die Commerzbank zur Rückabwicklung eines Fondsanteilserwerbes verurteilt.
Wir haben für unseren Mandanten gegen die Commerzbank Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einem Schiffsfonds geltend gemacht, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Auf Empfehlung der Commerzbank erwarb der Anleger im Jahr 2008 für einen Betrag von 30.000 Euro sowie eines zusätzlich zu zahlenden Agio von 1.500 Euro eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Conti Beteiligungsfonds X Vario. Erst später hat der Anleger dann von den hohen Risiken dieses Fonds erfahren.
Wir haben daraufhin für unseren Mandanten als Schadensersatz eine Rückabwicklung des Fondserwerbes gefordert und dies mit einer Verletzung von Beratungspflichten begründet, berichtet Anwalt Krajewski weiter.
Das Gericht folgte dieser Argumentation: Die Commerzbank wurde verurteilt, an den Anleger den eingesetzten Geldbetrag von insgesamt 31.500 Euro vollständig zurückzuzahlen. Außerdem hat die Bank ihrem Kunden den Zinsschaden und seine Anwaltskosten zu erstatten. Im Gegenzug dafür hat der Kunde seine Fondsbeteiligung an die Bank abzugeben.
Das Landgericht Itzehoe begründete seine Entscheidung damit, dass die Bank den Kunden pflichtwidrig falsch beraten hat und ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schließlich war dem betroffenen Beratungskunden die Sicherheit seiner Geldanlage wichtig und er wollte weder Risiken noch Verluste eingehen. Dies hat zur Überzeugung des Gerichts auch der als Zeuge vernommene Bankmitarbeiter bestätigt, indem er glaubhaft bekundete, dass der Bankkunde einen langfristigen Kapitalerhalt erzielen wollte zwecks Altersvorsorge.
Anwalt Krajewski: In einem solchen Fall hätte die Bank aber den empfohlenen Fonds nicht empfehlen, sondern davon sogar abraten müssen. Denn es handelt sich bei der Fondsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung, die die Gefahr des Verlustes des Anlegergeldes birgt. Folgerichtig wurde unserem Mandanten daher der Schadensersatz zugesprochen.
Verfahren LG Itzehoe, Urteil 17. September 2013, Aktenzeichen 7 O 275/12
Autor: Thomas Diler / Google+
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