Das Handelsblatt verweist in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger aus Schiffsfonds auf die von der Anlegerkanzlei Sommerberg bereitgestellte Informationsseite zum Thema.
In dem Artikel „Wie Anleger noch von Bord springen können“ wird die Krise der Schiffsfonds erläutert und über Handlungsmöglichkeiten für betroffene Fondsanleger berichtet. Auch die Kanzlei Sommerberg wird hierzu zitiert. In dem Handelsblatt-Bericht heißt es:
„Viele Anleger versuchen daher nun, aus den Fonds auszusteigen. Das klappt, oft mit Hilfe von Rechtsanwälten. „In vielen Fällen konnten wir schon feststellen, dass die Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind“, heißt es etwa auf der Internetseite Schiffsfonds-Schadenhilfe.de.“
Diese Internetseite wurde als Informationsportal für geschädigte Fondsanleger von der Anlegerkanzlei Sommerberg zur Verfügung gestellt.
Autor: Thomas Diler / Google+
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Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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