Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz von 150.626,55 Euro an Mandanten der Kanzlei Sommerberg verurteilt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil (Az. 2-19 O 466/10) einem von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretenen Anleger eine umfassende Schadensersatzzahlung zugesprochen.
Begründung: Der betroffene Anleger wurde nicht über die Kapitalverlustrisiken aufgeklärt, die mit einer Investition in einen offenen Immobilienfonds (DEGI International Fonds) verbunden sind. Wegen dieser Falschberatung muss die Bank den entstandenen Verlust ersetzen.
Die Commerzbank hat der Entscheidung des Gerichts zufolge nicht nur insgesamt 150.626,55 Euro an den Fondsanleger zu zahlen, sondern muss ihm auch einen erheblichen Zinsschaden ersetzen.
„Das Gericht ist in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, zeigt sich der Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erfreut, die deutschlandweit die Rechte von Fondsanlegern vertritt.
Der Kläger ist ein selbständiger Unternehmensberater. Er ließ sich in den Jahren 2007 und 2008 von einem Handelsvertreter, der eine Allianz Vertretung betreibt, über die Möglichkeiten der Geldanlage eines für 2008 erwarteten größeren Geldbetrages informieren.
Große Verluste mit empfohlenen DEGI International Fonds
Im Herbst 2008 fand ein persönliches Gespräch zwischen dem klagenden Anlageinteressenten und „seinem“ Berater statt. Dem Kläger wurde hier ein umfassender Anlagevorschlag gemacht, der unter anderem auch den Erwerb von Anteile des DEGI International Fonds vorsah. Der Kläger folgte dieser Beratung und Empfehlung. Er eröffnete ein Anlage-Depot bei der Allianz Global Investors KAG und erwarb dann für 305.000 Euro Anteile des DEGI International Fonds.
Später konnte der geschädigte Anleger diese Fondsanteile nur mit großem Verlust wieder verkaufen. Der DEGI International Fonds ist nämlich in Liquiditätsproblemen geraten und wird nunmehr wegen der Schwierigkeiten sogar liquidiert.
Anleger: Fonds wurde als absolut risikofrei dargestellt
Der Kläger sieht sich falsch beraten und hat dazu vorgetragen, dass der Berater ihm versichert habe, der Fonds sei absolut risikofrei. Für diese Beratung des Handelsvertreters hat die Commerzbank bzw. deren Rechtsvorgängerin Dresdner Bank die Haftung übernommen. Die Klage wurde daher gegen die Commerzbank gerichtet.
Falschberatung: Anleger nicht über Kapitalverlustrisiken aufgeklärt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil festgestellt, dass die Beratung nicht den Anforderungen genügte. Deswegen wurde dem Kläger der Schadensersatz zugesprochen.
Das Gericht hatte bereits Zweifel, ob die Beratung anlegergerecht war. Jedenfalls war die Beratung nach Auffassung des Gerichts nicht objektgerecht. Der hier betroffene Anleger wurde nämlich nicht hinreichend über die mit der Investition in einen offenen Immobilienfonds Kapitalverlustrisiken aufgeklärt.
Commerzbank muss Anleger den Verlust ersetzen
Das Landgericht hat wegen dieser Falschberatung entschieden, dass die Commerzbank den betroffenen Anleger so zu stellen hat, wie er stünde, wenn er ordentlich beraten worden wäre. Dann hätte er den Fonds nicht erworben. Er kann deswegen verlangen, dass ihm der Verlust von 150.626,55 Euro von der Bank erstattet wird. Hierzu wurde die Commerzbank verurteilt.
Autor: Thomas Diler / Google+
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