Bundesweit kostenfreie Erstberatung – Rufen Sie jetzt an: 0421 / 301 679 0
Widerruf von Darlehen: Jetzt teuren Baukredit auflösen
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehens falsch ist und ob Sie noch jetzt ihren Kredit widerrufen können.
Übersenden Sie uns dazu einfach eine Kopie Ihres Darlehensvertrages mit der Widerrufsbelehrung. Sie können uns Ihre Unterlagen per Post, per Telefax oder per E-Mail übermitteln. Nutzen Sie auch unseren Fragebogen oder unseren Online-Abruf.
Wir teilen Ihnen dann zeitnah mit, ob Ihnen noch heute ein Widerrufsrecht zusteht.
Außerdem unterstützen wir Sie im Bedarfsfall bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und kümmern uns um die Abgabe einer richtigen Widerrufserklärung. Gerne teilen wir Ihnen auch Ihre konkreten Einsparmöglichkeiten mit.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an, Tel. 0421 – 301 679 0. Unser Team steht Verbrauchern bundesweit gerne kostenfrei für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung.
Der Widerrufs-Joker
Zahlreiche Verbraucher können aufgrund unwirksamer Widerrufsbelehrungen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch heute vorzeitig ihren alten Kredit mit bis zu 5 % Zinsen p.a. durch Widerruf auflösen. Eine eigentlich hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Dadurch erhalten sie die Chance, die Immobilienfinanzierung umzuschulden durch einen neuen Kredit mit jährlichen Zinsen von nur noch bis zu 2 %.
Viele Bankkunden können viel Geld (oft viele tausende Euro oder sogar zehntausende Euro) einsparen, indem sie ihr gutes Recht wahrnehmen und den alten Kredit jetzt widerrufen.
Auch Online: Kostenfreie Einschätzung zur Widerrufsmöglichkeit Ihres Kredites
Ihre Ansprechpartner zum Kreditwiderruf
Rechtsanwalt André Krajewski
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de
Rechtsanwalt Thomas Diler
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
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