Geheimer Wambach-Bericht zu Prüfungsleistungen von EY jetzt veröffentlicht

Im März 2021 hat der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages den renommierten Wirtschaftsprüfer Martin Wambach beauftragt, mögliche Versäumnisse und Pflichtverletzungen der Abschlussprüfer von Ernst & Young (EY) im Fall Wirecard zu untersuchen.

Nach mehrwöchigen Ermittlungen fassten Martin Wambach und sein Ermittlungsteam die Untersuchungsergebnisse in einem 168-seitigen Bericht mit zwei Nachträgen zusammen. Der sogenannte Wambach-Bericht wurde jedoch als geheim eingestuft. Der Bundestag verweigerte die Herausgabe des Berichts. Der Öffentlichkeit wurde der Report damit vorenthalten.

Die Kanzlei Sommerberg verfügte allerdings seit einiger Zeit über den Wambach-Bericht in einer Fassung mit teils geschwärzten Textpassagen.

Nunmehr hat das Handelsblatt den bislang geheimen Wambach-Bericht veröffentlicht.

Geheimbericht enthält wichtige Informationen zur Geltendmachung von Schadensersatz

Den Wirecard-Aktionären, die Schadensersatz gegen EY geltend machen, stehen mit dem Wambach-Bericht weitere Informationen zu den Verfehlungen von EY zur Verfügung. Wir sind davon überzeugt, dass sich die behaupteten Ansprüche der Anleger gegen EY mittels des Geheimberichts in den Schadensersatzprozessen besser darlegen und nachweisen lassen.

Dokument des Versagens: Ungenügende Abschlussprüfung durch EY

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg hat den Wambach-Bericht bereits ausgewertet. Das Dokument zeigt mehrere Fehlleistungen von EY detailliert auf. Die Abschlussprüfer haben ihre Prüfungshandlungen nicht konsequent genug ausgeführt, so Wambach.

Hätte EY die gesetzlichen Prüfungspflichten erfüllt und die vorgeschriebenen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingehalten, wären das Geschäftsgebaren bei Wirecard und der Betrug möglicherweise viel früher aufgedeckt worden.

Die Abschlussprüfer von EY haben dem Wambach-Bericht zufolge die Wirecard-Abschlüsse nicht mit der erforderlichen (erhöhten) kritischen Grundhaltung geprüft, obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet sind.

EY hätte laut Wambach auch eine Analyse der Fraud-Indikatoren (Betrugs-Hinweise) und erweiterte Prüfungshandlungen vornehmen können. Das ist aber nicht geschehen. Teils fehlten verlässliche Prüfungsnachweise. EY hat dennoch – bis heute vollkommen unverständlich – den Wirecard-Abschlüssen die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt.

Den Wambach-Bericht legen wir als Beweismittel für das Prüfungsversagen in den Wirecard-Schadensersatzprozessen vor.

 

 

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