Sommerberg Anlegerrecht - Aktienkurse

Anleihe CK 4578: Commerzbank-Kunde for­dert Scha­dens­er­satz

Die Anlegerkanzlei Sommerberg beansprucht für einen betroffenen Kleinanleger die volle Geldrückzahlung wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Commerzbank-Hybridanleihe WKN CK 4578.

Besitzer der Anleihe haben Börsenverluste von über 50 Prozent erlitten

Unser Mandant wollte sein Kapital eigentlich absolut sicher als Festgeld bei der Commerzbank anlegen. Stattdessen erwarb er die Anleihe WKN CK 4578, nachdem ihm dieses Papier vom Bankberater empfohlen wurde. Tatsächlich besteht sogar die Totalverlustgefahr. Wir machen deswegen gerichtlich die Rückabwicklung des Wertpapierkaufs geltend.“ Dies berichtet der Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.

Zum Fall

Ein von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretener Kleinsparer aus dem norddeutschen Raum ist Kunde bei der Commerzbank. Er besuchte im Dezember 2006 die für ihn zuständige Filiale der Commerzbank, weil er sein Geld neu anlegen wollte. Er fragte den Berater nach einer Festgeldanlage. Der Berater teilte daraufhin mit, dass die Zinsen für Festgeld momentan niedrig seien. Er empfehle als Alternative die Commerzbank-Anleihe CK 4578. Der Commerzbank-Kunde vertraute dieser Empfehlung und zeichnete die Anleihe.

Geschädigten-Vertreter Krajewski: „Erst im Nachhinein bemerkte unser Mandant, wie riskant dieses Papier ist. Durch den empfohlenen Erwerb der Anleihe muss der Anleger mit großen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.“ Die Anleger erhielten Erwerbsangebote für die Anleihe von weniger als die Hälfte des ursprünglichen Anlagebetrages. Der Verlust würde sich also auf über 50 Prozent belaufen. Anders als Festgeld erhält der Anleger sein Geld nicht garantiert zurückgezahlt. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit.

Mit Festgeld hätte die Anleihe CK 4578 somit niemals verglichen werden dürfen. „Meiner Einschätzung nach ist dies ein klarer Fall von Falschberatung“, so Krajewski. Die Anlegerkanzlei Sommerberg ist daher unter dem Aspekt der Falschinformation bereits damit befasst, die Rückabwicklung einzufordern (Rückzahlung des angelegten Geldes gegen Rückgabe der Risiko-Anleihe CK 4578).

Wir konnten ermitteln, dass es einen umfangreichen Prospekt gibt, in dem die Merkmale, Bedingungen und Risiken der Anleihe CK 4578 beschrieben werden“, berichtet Sommerberg-Anwalt Krajewski.

Der Prospekt ist englischsprachig und hat eine Gesamtlänge von weit über 500 Seiten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schrift wenige Millimeter klein ist. Der Prospekt ist so umfangreich und enthält derart komplizierte Erläuterungen, die es einem Kleinsparer nahezu unmöglich machen, die Regelungen nachvollziehen zu können. Die Anleihebedingungen sind äußerst kompliziert und selbst für Wirtschaftsexperten nur mühevoll zu verstehen. Offenbar ist die Anleihe auch gar nicht von der Commerzbank herausgegeben worden, sondern von einer nicht näher bekannten US-amerikanischen Firma, die sich „Commerzbank Capital Funding Trust III“ (Trust) nennt und ihren Sitz in Wilmington im US-Staat Delaware hat.

Der Trust hat den einzigen Zweck, für die von ihm herauszugebende Anleihe Anlegerkapital einzusammeln. Der Erlös aus der Ausgabe für die Anleihen soll für den Erwerb von bestimmten Schuldverschreibungen der Commerzbank mit Endfälligkeitsdatum 18.12.2036 verwendet werden. Da das einzige Vermögen des Trust die Schuldverschreibungen der Commerzbank sind, mit deren Rückzahlung also erst zum 18.12.2036 gerechnet werden kann, bedeutet dies die Gefahr, dass der Trust den Anlegern erst nach 30 Jahren (am 18.12.2036) ihr Geld wieder zurückzahlt.

Fraglich ist, welcher Kleinsparer überhaupt bereit war, sein Geld möglicherweise für eine Dauer von 30 Jahren oder mehr fest zu binden.

Totalverlustrisiko

Die Risiken der Anleihe sind enorm:

  • Keine garantierten Ausschüttungen: Es gibt es keine garantieren Ausschüttungen.
  • Kein fester Rückzahlungstag: Es gibt keinen festen Rückzahlungsbetrag für das eingesetzte Kapital. Es handelt sich um eine Hypridanleihe. Dies ist ein Schuldschein ohne Laufzeitbegrenzung. Für Anleger besteht das Risiko, dass sie möglicherweise nicht nur Jahre oder Jahrzehnte, sondern sogar unendlich lange auf eine Rückzahlung ihres Geldes warten müssen. Wir gehen davon aus, dass mit einer Rückzahlung wohl erst im Jahr 2036 gerechnet werden kann, da der Fonds das ganze Anlegerkapital in Schuldverschreibungen der Commerzbank AG mit Endfälligkeit 18.12.2036 investiert hat. Der Fonds wäre ggf. also erst Ende 2036 finanziell in der Lage, das Geld wieder an die Anleger zurückzuzahlen, aber nur, wenn er selbst das Kapital von der Bank zurück erhält.
  • Keine Garantie durch Patronatserklärung: Die Commerzbank hat zwar eine Patronatserklärung gegenüber den Anlegern abgegeben. Diese Patronatserklärung ist jedoch nachrangig gegenüber Forderungen Dritter gegen die Bank.
  • Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Trust: Der Trust ist nur ein Finanzierungsvehikel des Commerzbank-Konzerns. Sollte die Trust-Gesellschaft keine Zahlung gemäß den Schuldverschreibungsbedingungen und die Commerzbank AG keine Zahlung gemäß der Patronatserklärung leisten, wird der Trust nicht in der Lage sein, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. In diesem Falle müssen die Anleger mit einem Totalverlust rechnen.
Hilfe für geschädigte Anleihebesitzer

Betroffene Anleger, die ebenfalls die Anleihe CK 4578 erworben haben, können sich bei uns melden. Wir sind mit der Sache vertraut. Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Rückabwicklung geltend machen können (volle Kapitalerstattung gegen Rückgabe der Anleihe). Wegen laufender Verjährungsfristen empfehlen wir zeitnahes Handeln.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Krajewski (Beratungstelefon 0421 80950352). Stichwort: Commerzbank-Anleihe CK 4578

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

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