Dr. Peters DS-Rendite-Fonds
Schiffsfonds des Emissionshauses Dr. Peters aus Dortmund (DS-Rendite-Fonds) sind in großen finanziellen Schwierigkeiten. Die Lage ist miserabel. Für Tausende DS-Rendite-Fonds-Anleger besteht eine Totalverlustgefahr. Das Risiko ist realistisch und nicht nur Theorie: Der Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 111 ist bereits insolvent. Hier müssen sich rund 1.000 Anleger auf einen vollen Verlust ihres eingesetzten Geldes einstellen.
Finanzprobleme und Insolvenz
Rund 20 andere DS-Rendite-Fonds sind Sanierungsfälle. Die Krisensituation ist so angespannt, dass nicht nur die jährlichen Ausschüttungen eingestellt werden. Aus der Not heraus werden die eigenen Anleger eines DS-Rendite-Fonds sogar aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Sogar vor Prozessen gegen die eigenen Fondsgesellschafter wird nicht zurückgeschreckt.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt bereits Dutzende Anleger diverser DS-Rendite-Fonds. Dazu Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Unsere Mandanten sehen sich geschädigt und befürchten einen Verlust ihres Geldes, wenn sie untätig bleiben. Daher werden wir hier für die von uns vertretenen Anleger handeln.“
Geschädigte Anleger verlangen Kapitalerstattung
Wir machen für zahlreiche unserer DS-Rendite-Fonds-Mandanten die Schadensregulierung geltend. Vor allem wegen unterlassener Risikoaufklärung und verheimlichter Provisionszahlungen haben die verantwortlichen Finanzhäuser unseren Mandanten eine volle Kapitalerstattung gegen Übertragung der Fondsbeteiligung zu zahlen. „Diese Ansprüche setzen wir für unsere Mandanten durch“, so der Geschädigten-Vertreter Diler weiter. Oft ist es uns gelungen, für Anleger in Gesellschaftsbeteiligungen eine volle oder zumindest teilweise Erstattung des eingesetzten Kapitals von den verantwortlichen Stellen zu erwirken. Wir prüfen auch die Möglichkeit einer Interessensbündelung, um eine stärkere Position einnehmen zu können. Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an.
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Sachstandsbericht der Anlegerkanzlei Sommerberg:
DS-Rendite-Fonds verklagt eigene Fondsanleger
Anleger werden auf Rückzahlung der Ausschüttungen eines DS-Rendite-Fonds verklagt. Grund: Die Ausschüttungen seien in Wahrheit gar keine Gewinnauszahlungen, sondern würden nur einen Kredit an den Anleger darstellen. Wenn der Fonds Finanzprobleme habe, könne er die Ausschüttungen bzw. das angebliche Darlehen vom Anleger wieder zurückverlangen. Ein Bericht des Handelsblatt vom 18. November 2010 (Artikel: „Schiffsfondsanbieter verprellt die Anleger“) beschreibt die Situation so:
„Einige Schiffsfinanzierer sind in der Krise in schwere See geraten und bitten nun ihre Anleger zur Kasse. Ein Name wird dabei noch öfter fallen: Dr. Peters. Das Emissionshaus will seine Fonds mit dem Geld der Investoren retten. Wer nicht zahlt, wird verklagt. Die Branche fürchtet um ihren Ruf. (…) Hinter dem rüden Umgang, den das Unternehmen pflegt, steckt die schiere Not. 18 der insgesamt 76 Schiffsfonds des Unternehmens haben derzeit Probleme. Betroffen sind mehrere Tausend Anleger, die rund 220 Millionen Euro in die Fonds gesteckt haben. Anleger reagieren empört (…)“
Viele Anleger haben Zweifel, ob der Fonds mit weiteren Geldern noch zu retten ist oder ob hier sprichwörtlich nur noch „gutes Geld dem schlechten Geld hinterhergeworfen“ wird.
DS-Rendite-Fonds ist insolvent
Der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 musste bereits Insolvenz beantragen. Die Anleger stehen hier vor Millionenverlusten. Da sich nach Einschätzung von Experten die Krise der Schifffahrt noch weiter verschärfen wird, muss damit gerechnet werden, dass Hunderte weitere Schiffsfonds in Finanzschwierigkeiten geraten werden. Allein in den vergangenen Monaten kam es zu mehreren Insolvenzen. Anleger befürchten, dass sich die Pleitewelle fortsetzen kann.
Sanierungsfälle: DS-Rendite-Fonds stellen Ausschüttungen ein
Uns sind mehrere DS-Rendite-Fonds bekannt, die als Sanierungsfälle bezeichnet werden können: Diese Fonds haben die jährlichen Ausschüttungen an die Anleger gestoppt. Viele Anleger haben diese Zahlungen aber fest eingeplant. Die Fonds laufen aber viel schlechter als geplant (anders als in den Prospekten prognostiziert) und können oder wollen nicht mehr auszahlen.
Mandanten berichten über Fehlinformation: Oft von Risiken keine Rede
wegen der Krise der Schiffsfonds müssen sich die betroffenen Anleger jetzt auf das Risiko einstellen, dass sie einen großen Teil ihres eingesetzten Geldes verlieren bis hin zum Totalverlust.
Doch ein Ausstieg kann möglich sein. Vor allem wenn eine Fehlaufklärung erfolgt ist, kann über den Weg der Schadensregulierung ein voller Kapitalersatz gefordert werden. Mit der Geltendmachung dieser Schadensregulierung sind wir von unseren Mandanten beauftragt, die ihr Geld in die DS-Rendite-Fonds angelegt haben.
Immer wieder stellen wir eine Falschberatung fest, die jetzt für uns ein guter Ansatzpunkt ist, um das Geld zurückzufordern:
- Sichere Sache: Häufig wurden unseren Mandanten Schiffsfonds als faktisch sichere Sache verkauft.
- Von Risiken keine Rede: Viele Mandanten schildern uns auch, dass in den Beratungsgesprächen von Risiken gar keine Rede war. Oder: Risiken wurden zwar erwähnt, aber als nur rein theoretisch verharmlost.
- Ausschüttungen als angebliche Zinsen dargestellt: Es wurde häufig auch der Eindruck erweckt, dass die versprochenen jährlichen Ausschüttungen angeblich Zinsen seien. In Wahrheit handelte es sich oft aber nur um gewinnunabhängige Entnahmen, die von der Fondsgesellschaft später wieder zurückgefordert werden können.
- Kein Hinweis auf langjährige Kapitalbindung: Teils war unseren Mandanten nicht bekannt, dass sie ihr Kapital für viele Jahre oder Jahrzehnte festbinden. Die Laufzeiten der Fonds sind meistens für 15 Jahre bis hin zu über 20 Jahre geplant. Da das Geld bis zum Laufzeitende im Fonds gebunden ist, können die Anleger grundsätzlich so lange nicht darauf zugreifen. Viele der von uns vertretenen Anleger hätten sich nie beteiligt, wenn sie dies gewusst hätten. Denn so lange wollen und können viele Sparer nicht auf ihr Geld verzichten.
- Auch kein Börsenhandel: Einen Börsenhandel für Schiffsfonds-Beteiligungen gibt es nicht. Die Fondsanteile sind somit nur eingeschränkt handelbar. Für ausstiegswillige Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Beteiligung nur verkaufen können, wenn sie einen Käufer finden. Solche Käufer (falls es überhaupt einen Kaufinteressenten gibt) zahlen oft aber nur einen Bruchteil vom eingesetzten Kapital.
- Kein Hinweis auf Provisionen: Selbst in den Prospekten, die wir immer überprüfen, steht faktisch nie, wie viel an Provision die Banken und Sparkassen dafür bekommen, dass sie ihren Kunden die Fonds zum Kauf empfehlen. Wie will ein Bankberater aber über diese Provisionen aufklären, wenn sie selbst im Prospekt nicht stehen? Wenn diese Aufklärung unterbleibt, kann der Beratungskunde je nach Einzelfall aber eine Kapitalerstattung verlangen.
Da es immer auf die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls ankommt, können wir an dieser Stelle aber keine pauschale Handlungsmöglichkeit abgeben. Wir prüfen auch Prospektfehler und ermitteln die wirkliche Höhe der Provisionen, die die Banken und Sparkassen für die Fondsvermittlung in den konkreten Einzelfällen erhalten haben.
Unsere Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Sie können unser Beratungstelefon nutzen (0421 / 301679 0). Ansprechpartner ist Herr Diler. Wir helfen Ihnen gerne.
Stand: 09.02.2012.
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
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