Postbank
Geldanlage: Fehlerhafte Kundenberatung der Postbank Finanzberatung
Schadensersatz für Mandantschaft der Kanzlei Sommerberg
In der Vergangenheit gab es bereits negative Berichte der Zeitschrift Finanztest zur Anlageberatung der Postbank Finanzberatung AG. Der Vorwurf: Mehrfach soll es zu Falschberatungen von Kunden der Postbank gekommen sein.
In Auszügen heißt es in den Finanztest-Berichten wie folgt: „Vorsicht Postbank. Finanzberatung. Kunden der Postbank müssen aufpassen. Da viele Vermittler von Provisionen leben, verkaufen sie auf Teufel komm raus.“ (Ausgabe 11/2009) und: Das System Postbank. Falschberatung. Hunderte Zuschriften auf unseren Leseraufruf beweisen: Falschberatung hat bei der Postbank System.“ (Ausgabe 3/2010). Die Postbank bestreitet diese Vorwürfe.
Auch die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bundesweit Postbank-Kunden, die sich sowohl von der Deutsche Postbank AG als auch deren Beratungs-Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG falsch beraten fühlen. Auf Empfehlung von Vermögensberatern der Postbank Finanzberatung haben deren Kunden ihr Geld teils in hochriskante Fonds angelegt. Für unsere Mandanten, die wegen falscher Anlageberatung der Postbank geschädigt wurden, setzen wir Haftungsansprüche durch (Rückgängigmachung der teils sehr riskanten Geldanlagegeschäfte).
Postbank Finanzberatung AG muss Kundenschaden ersetzen
Nach einer von der Kanzlei Sommerberg erstrittenen Gerichtsentscheidung muss die Postbank Finanzberatung AG unter bestimmten Bedingungen die Geldanlagegeschäfte wieder rückabwickeln, wenn die Kunden nicht über Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt wurden. Dann ist dem Anleger sein angelegtes Geld vollständig zurück zu zahlen.
„Berater von der Postbank Finanzberatung haben in mehreren Fällen unseren Mandanten empfohlen, ihr Geld in geschlossene Fonds anzulegen, beispielsweise in Schiffsfonds. Teils schildern unsere Mandanten uns, dass die Postbank-Berater die Fondsbeteiligungen als sichere Geldanlage dargestellt haben, während von Risiken so gut wie keine Rede war“, berichtet André Krajewski, der für die Kanzlei Sommerberg als Geschädigten-Anwalt tätig ist.
Den Schaden haben jetzt die Beratungskunden. Ihr Geld ist in den Fonds gebunden. Es handelt sich um spekulative Unternehmensbeteiligungen. Große Geldverluste bis zum Totalverlust sind möglich. „Risiken, die unsere Mandanten nicht in Kauf genommen hätten, wenn sie darüber informiert worden wären“, so Rechtsanwalt Krajewski weiter.
Wehren Sie sich, wenn Sie falsch beraten wurden.
Allerdings sind Beratungsopfer nicht wehrlos. Sie müssen aber handeln, um Schadensersatz bzw. eine Rückgängigmachung ihrer Geldanlage zu erreichen. Die Zeitschrift Finanztest rät: „Wehren Sie sich, wenn Sie falsch beraten wurden.“ (Ausgabe 3/2010)
Urteil: Kundin der Postbank Finanzberatung erhält 84.000 Euro erstattet
Beratungskunden der Postbank Finanzberatung AG können unter bestimmten Bedingungen eine Rückabwicklung ihrer Geldanlage fordern, wenn sie im Rahmen der damaligen Anlageberatung nicht über die Kick-Back-Zahlungen (Provisionen) aufgeklärt wurden, die die Postbank Finanzberatung AG für die Vermittlung der Fondsbeteiligung erhalten hat.
Dies ist die wichtige Grundaussage in einem von der Kanzlei Sommerberg erstrittenen Gerichtsurteil. „Davon können unserer Beurteilung nach viele weitere Beratungskunden der Postbank Finanzberatung AG profitieren“, so Anwalt Krajewski.
Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 (Az. 8 0 173/11) entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG zugunsten einer Beratungskundin, vertreten durch die Kanzlei Sommerberg, eine Rückabwicklung des Kaufs von zwei Schiffsfondsbeteiligungen vornehmen muss, die die Klägerin und ihr Ehemann auf Empfehlung eines Beraters von der Finanzberatungsfirma erworben haben.
Die Postbank Finanzberatung AG wurde verurteilt, an die klagende Anlegerin 84.000 Euro zu zahlen und muss zusätzlich den Zinsschaden und die Anwaltskosten erstatten – gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligungen.
Grund: Die Anlegerin und ihr Ehemann hatten im Jahr 2008 auf Empfehlung eines Handelsvertreters (Berater) von der Postbank Finanzberatung AG zwei Schiffsfonds-Beteiligungen (DS-Rendite-Fonds) erworben. Allerdings wurden sie nicht über die Provisionen aufgeklärt, die die Finanzberatungsfirma neben dem Agio zusätzlich für die Fondsvermittlung erhält. Deswegen haftet nach dem Urteil die Postbank Finanzberatung AG wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen und muss den Fondserwerb rückabwickeln. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Beratungsfirma schuldhaft ihre Beratungspflicht verletzt hat.
Ist auch eine Rückgängigmachung Ihrer Geldanlage möglich?
Ob ein Anspruch auf Schadensregulierung besteht (Rückgängigmachung der Verträge), hängt immer von den spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Wir empfehlen daher unbedingt anwaltliche Unterstützung.
Vor allem dann, wenn auch Ihnen als Postbank-Kunde Kick-Back-Zahlungen und deren konkrete Höhe im Rahmen der Beratung nicht mitgeteilt worden sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen – die wir prüfen – ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Geldanlage-Verträge.
Gerne informieren wir daher Anleger, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei. Wir helfen Ihnen gerne. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
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