Nordcapital-Schiffsfonds: Vergleich vor dem Landgericht Verden
Anlegerin erhält aufgrund gütlicher Streitbeilegung einen erheblichen Teil des in den Fonds angelegten Geldes ersetzt.
Der Fall vor dem Landgericht Verden ist ein gutes Beispiel für Dutzende von weiteren Fällen, bei denen die Kanzlei Sommerberg in 2015 bereits Vergleiche zugunsten von Mandanten erzielen konnte, die durch ihre Geldanlage in geschlossene Fonds geschädigt worden sind.
Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski erklärt: „Die von uns vertretene Anlegerin hat im März 2008 eine Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio gezeichnet an einem riskanten Schiffsfonds. Dieser Schiffsfonds heißt Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG. Die Geldanlage wurde der Anlegerin vermittelt von ihrer Bank, eine örtliche Volksbank aus der Region Verden.
„Unsere Mandantin fühlte sich von der Volksbank jedoch im Zusammenhang mit der Anlage in den Schiffsfonds falsch beraten. Unserer Meinung nach war der Fonds für unsere Mandantin zu riskant und nicht geeignet. Wir haben daher Klage bei dem Landgericht Verden gegen die Bank wegen falscher Anlageberatung erhoben und verlangt, dass die Bank den Fondskauf rückabwickeln muss“, so Anwalt Krajewski weiter.
Im Verhandlungstermin am 21. Mai 2015 kam es dann zu einer gütlichen Einigung zwischen der Volksbank und ihrer Kundin. Im Rahmen eines Vergleichs hat sich die Volksbank verpflichtet, einen erheblichen Teil des Anlagebetrages zu erstatten.
Solche Vergleichsabschlüsse sind ständige Praxis, wenn es um Falschberatung über Geldanlagen in geschlossene Fonds geht.
Beratung für Fondsanleger
Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg prüft für Fondsanleger, ob sie ebenfalls eine Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Betroffene Anleger können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg LLP nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).
Autor: Thomas Diler / Google+
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