Für Dutzende Opfer der K1-Fonds hat die Kanzlei Sommerberg Schadensersatz geltend gemacht. Grund: Die Anleger wurden um ihr Geld betrogen. Jetzt zeichnet sich ein Erfolg ab: Der verantwortliche Manager Helmut Kiener hat soeben ein Geständnis abgelegt.
Der 51jährige steht unter anderem wegen mutmaßlichen Betrugs vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Geldanleger mittels eines Schneeballsystems über Fonds namens K 1 Global und K 1 Invest um Millionen gebracht zu haben.
Der Hedgefondsmanager hat nun vor dem Landgericht Würzburg ein Geständnis abgelegt. Das Schneeballsystem war 2009 nach sieben Jahren aufgeflogen. Der Schaden für die Anleger und involvierte Banken wird auf rund 345 Millionen Euro taxiert.
Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg, die betroffene K 1-Fondsanleger vertritt, äußerst sich dazu wie folgt: „Wir haben Helmut Kiener schon im vergangenen Jahr direkt mit den Betrugsvorwürfen konfrontiert und Schadensersatz für unsere Mandanten beansprucht. Bislang hatte Herr Kiener uns gegenüber jede Verantwortung von sich gewiesen. Der jetzt erfolgte Schritt des Geständnisses war längst überfällig.“
Der mutmaßliche Betrüger ist nach Einschätzung der Anwälte der Kanzlei Sommerberg nun verpflichtet, den Anlegerschaden zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Vermögenswerte von Helmut Kiener und seiner Familie beschlagnahmt.
Autor: Thomas Diler / Google+
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„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
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Die Immobilienfonds Degi Europa und Morgan Stanley P2 Value stehen vor dem Aus.
Den Schaden haben nun die Anleger. Betroffen sind Zehntausende deutsche Kleinsparer und vermögende Privatkunden. In vielen Fällen ist eine Schadensregulierung möglich sein.
Zunächst mussten viele Fonds-Anleger feststellen, dass durch Abwertungen ein großer Teil ihres angelegten Geldes verloren gegangen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Oktober 2008 bis heute über 50% Wertverlust und bei dem Degi Europa rund 22% Verlust.
Schon seit zwei Jahren verweigern die Fondsgesellschaften den Anlegern auch noch die Rückzahlung. Grund : Zahlungsschwierigkeiten.
Die Fonds sind von der Krise so stark betroffen, dass sie nun ihre Auflösung bekannt geben mussten. Die Anleger sollen dann angeblich in den nächsten Jahren ausgezahlt werden. Wie Geld überhaupt noch ausgezahlt wird, ist unklar.
Durch die Abwertung haben schon jetzt zahlreiche Anleger einen großen Teil ihres Geldes verloren.
Viele Immobilienfonds-Besitzer wollten ihr Geld „sicher“ anlegen und wollten es nicht in Kauf nehmen, ihr Erspartes zu verlieren. Trotzdem haben die Finanzberater dann oft offene Immobilienfonds wie den Degi Europa und den P2 als angeblich geeignet empfohlen. Dies ist eine krasse Falschberatung.
Oft wurde den betroffenen Finanzkunden eine Sicherheit vorgetäuscht, etwa indem die Fonds mit einer Festgeldanlage verglichen wurden. Oder den Anlegern wurde geschildert, dass die Immobilien schließlich wertstabil seien, so dass keine Verlustgefahr bestehe.
Vielfach hieß es auch, dass das einzige Risiko nur eine geringere Rendite. Ebenfalls eine Irreführung zum Schaden des Anlegers.
Über das in Wahrheit bestehende starke Verlustrisiko von 20–50% und mehr (Abwertungsrisiko) wurde vielfach ebenso wenig informiert wie über das Risiko, dass die Anleger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen können (Schließungsrisiko).
Solche krassen Falschinformationen werden uns momentan häufig geschildert.
Diese Falschinformationen können für die geschädigten Anleger jetzt ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung bei den zuständigen Finandienstleistern anzumelden.
Hier kommt es entscheidend auf die richtige Argumentation an. Damit sind wir durch die jahrlange Erfahrung unseres Anwaltsteams in Kapitalanlagerecht gut vertraut.
Wir unterstützen betroffene Anleger bei der Geltendmachung ihres Schadens (volle Kaufpreiserstattung für die Fondsanteile). Hierfür haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 eingerichtet.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hochhaus.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-09-06 09:22:102021-01-18 13:21:41IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anlegerdatography
Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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