Erfolge für Anleger in Immobilienfonds
Vermögen der Anleger zurückgeholt: Für eine dreistellige Anzahl von Mandanten in Immobilienfonds haben wir wirtschaftlich gute Vergleiche abschließen können.
Wir vertreten seit Jahren Anleger in Immobilienfonds und konnten in vielen Fällen deren Rechte durchsetzen. Zu den Immobilienfonds zählen geschlossene Immobilienfonds (Beteiligungen an Kommanditgesellschaften) und offene Immobilienfonds (Anteile in Immobilien-Investmentfonds).
Allein für Anleger in offene Immobilienfonds konnte unser Anwaltsteam weit über 100 Vergleiche abschließen. Unsere Mandanten haben auf diese Weise den ganz überwiegenden Teil ihres eingesetzten Geldes erstattet bekommen.
Nahezu sämtliche offenen Immobilienfonds sind Ende des Jahres 2008 in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Fonds erklärten darauf hin wegen Zahlungsunfähigkeit die Aussetzung der Anteilsrücknahme (sogenannte „Schließung“). Die Anleger konnten ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben und erhielten im Gegenzug nicht mehr ihren Kapitalanteil am Fonds ausgezahlt.
Unser Anwaltsteam konnte hier für zahlreiche der von uns vertretenen Anleger eine überwiegende Schadensregulierung erreichen. Allein mit der Allianz-Gruppe konnten wir mehrere Dutzend Vergleiche zugunsten der von uns betreuten Anleger in den Immobilienfonds DEGI International schließen, die eine überwiegende Kapitalerstattung vorsehen.
Ebenfalls konnten wir in Dutzenden Fällen Vergleichslösungen mit der Commerzbank erreichen für Anleger in den Immobilienfonds PMIA (Premium Management Immobilien Anlagen). Unsere Mandanten, die ihr Geld in den PMIA angelegt haben, erhielten so deutlich über 90% ihres investierten Geldes erstattet.
Wir freuen uns außerdem, dass wir mittlerweile Gerichtsentscheidungen erwirken konnten, die unsere Auffassung zu den Risiken bestimmter Fonds bestätigen. So hieß es lange Zeit, dass offene Immobilienfonds eine „sichere“ Geldanlagemöglichkeit darstellen würden. Die Werbeabteilungen der Fondsindustrie verbreiteten über Jahrzehnte das Gerücht, es handele sich um angebliche Witwen- und Waisenpapiere. Damit ist nun Schluss: Wir haben eine gerichtliche Bestätigung erhalten, dass solche Immobilienfonds niemals sicher waren und auch nicht der Risikoklasse 1 zugeordnet werden dürfen. Die Prospekte zahlreicher Anbieter sind demzufolge falsch. Vielen konservativen Anlegern hätten diese Fonds wegen der Risiken niemals verkauft werden dürfen. Die Realität hat auch belegt, dass es bei offenen Immobilienfonds zu herben Kapitalverlusten und enormen Schäden für die Anleger kommen kann: Mittlerweile betreuen wir Mandanten, die 30 Prozent und mehr (oft sogar über 50 Prozent) ihres eingesetztes Geldes verloren haben.
(Stand: seit 2010)
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