Sommerberg Anlegerrecht - Kurssturz

MS Deutschland: Weltreise abgesagt

Die MS Deutschland legt am 18. Dezember nicht zu ihrer geplanten Weltreise ab. Die Reise wurde abgesagt, da sich noch kein geeigneter Investor gefunden habe, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter am 27. November mit. Zwei geplante Kurzreisen waren zuvor schon abgesagt worden.

„Die Absage der Weltreise ist ein harter Schlag – auch für das Image“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg aus Bremen. Darüber hinaus treffe das natürlich auch die Anleihe-Gläubiger, die insgesamt rund 50 Millionen Euro investiert hatten. Zwar gebe es nach wie vor interessierte Investoren, aber die momentane Lage verbessere auch nicht unbedingt die Verhandlungsposition des vorläufigen Insolvenzverwalters. „Die Anleger werden sich wohl in jedem Fall auf finanzielle Verluste einstellen müssen. Im Grunde genommen, stellt sich nur noch die Frage, wie hoch die Verluste ausfallen werden, so Rechtanwalt Diler.

Er empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren zu setzen, da nicht absehbar ist, wie viel Insolvenzmasse überhaupt zur Verfügung stehen wird. Erschwerend komme hinzu, dass die Anleihe offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert ist. Parallel sollten ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. „Besonders die Angaben im Verkaufsprospekt sollten geprüft werden. Da die Anleihe-Gelder in erster Linie zur Tilgung alter Schulden verwendet wurden, stellt sich die Frage, ob der versprochene Zinssatz von 6,875 Prozent p.a. überhaupt zu irgendeinem Zeitpunkt realistisch war oder ob den Anlegern mit diesen Angaben die Kapitalanlage nur schmackhaft gemacht werden sollte. Da die Anleihe offenbar auch nicht mit der MS Deutschland besichert ist, wurden wahrscheinlich auch die Risiken für die Anleger falsch dargestellt“, erklärt Rechtanwalt Diler.

Liegen Prospektfehler vor, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die MS Deutschland-Anleihe: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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„Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland bedeutet dies aber auch, dass sie sich auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg aus Bremen. Interessanterweise gehört zu den interessierten Investoren auch die Callista Private Equity GmbH & Co. KG., die derzeit über eine Holding die Mehrheitsanteile an der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft und an der Reederei hält. Über die Beteiligungsgesellschaft wurde Ende Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die aus dem TV als „Traumschiff“ bekannte MS Deutschland drücken derzeit Schulden von rund 56 Millionen Euro. 50 Millionen Euro davon sind die Schulden aus der Anleihe, die ursprünglich mit 6,875 p.a. verzinst ist.

„Zu welchem Kaufpreis und unter welchen Bedingungen Investoren einsteigen würden, ist derzeit noch völlig offen. Wahrscheinlich ist hingegen, dass die Anleihe-Gläubiger wohl auf einen Teil ihres Geldes verzichten müssten“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kommen für Schadensersatzansprüche auch Prospektfehler in Betracht. „Die Angaben sollten genau auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Wie inzwischen bekannt ist, wurde ein großer Teil des Anleihe-Volumens zur Deckung alter Schulden verwendet und dennoch ein hoher Zinssatz versprochen. Ob hier mit realistischen Zahlen gearbeitet wurde, muss genau überprüft werden. Sollten Prospektfehler vorliegen, besteht Anspruch auf Schadensersatz und das Geschäft kann komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

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Aus dem TV ist die MS Deutschland als „Traumschiff“ bekannt. Diesen Namen macht sie derzeit keine Ehre – zumindest nicht für die Anleger der MS Deutschland-Anleihe  (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V).

Diese wurden von der Betreibergesellschaft zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober in Frankfurt a.M. eingeladen.

Hintergrund für die Gläubigerversammlung ist, dass den Anlegern ein umfassendes Restrukturierungskonzepts vorgeschlagen werden soll, dass wohl auch mit finanziellen Einbußen für die Anleger verbunden ist. Nach Medienberichten sollen sie die im Dezember fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2015 stunden und zudem vorübergehend auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Außerdem steht die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger auf der Tagesordnung. Vorgeschlagen wird der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein. Die Anleihe wurde 2012 mit einem Volumen von 50 Millionen Euro, einem Zinskupon von 6,875 Prozent und einer Laufzeit bis 2017 emittiert.

„Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland steht einiges auf dem Spiel. In dieser Situation sollten sie nicht auf rechtliche Beratung verzichten“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Thomas Diler, Kanzlei Sommerberg. „Es ist noch völlig offen, welche Forderungen eventuell noch auf die Anleihe-Zeichner zukommen. In den vergangenen Monaten sind mehrere Mittelstandsanleihen in Schwierigkeiten geraten und die Anleger sollen oft genug die Zeche zahlen“, so Rechtsanwalt Diler.

Bei der MS Deutschland-Anleihe sei zudem beachten, dass die Ratingagentur Feri, die Bonitätsnote von BB- auf B- herabgestuft habe. Diler: „Das spricht auch nicht für großes Vertrauen in die Kapitalanlage.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die MS Deutschland-Anleihe: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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