Sommerberg Anlegerrecht - Börse

Kunde nicht über Risi­ken der Geld­an­lage auf­ge­klärt

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 7 O 214/09) erneut einem geschädigten Beratungskunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG Recht gegeben.

Die Accessio muss nun Schadenersatz leisten, weil einer ihrer Finanzberater dem klagenden Kunden Genussscheine der Salvator AG zur Geldanlage empfahl. Der Kunde kaufte darauf hin die Papiere für rund 18.000 Euro. Der Berater hat jedoch nicht auch nur mit einem Satz auf das Risiko hingewiesen, sondern im Gegenteil die empfohlene Geldanlage als eine sichere Sache. „Das stellt einen Anlageberatungsfehler dar“, so das Landgericht Itzehoe.

Die Accessio wurde deswegen verurteilt, an den betroffenen Kunden den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten und die verkauften Genussscheine der Salvator AG im Gegenzug zurückzunehmen. Zusätzlich hat die Accessio AG ihrem Kunden den Zinsschaden und die Verfahrenskosten zu ersetzen.

Der betroffene Anleger wurde maßgeblich von Rechtsanwalt Diler aus dem Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg vertreten. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für viele weitere Gerichtsverfahren, die geschädigte Anleger gegen die Accessio AG wegen Beratungsverschulden führen“, zeigt sich Rechtsanwalt Diler mit dem Urteil zufrieden.


Autor: Thomas Diler / Google+
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150 Millionen Euro zusätzliche Entschädigung können die Ex-Kleinaktionäre der Wella AG erwarten, so das Ergebnis in einem Gerichtsverfahren, an dem die Anwälte der Kanzlei Sommerberg beteiligt sind.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. September 2010 (Az. 3/5 O 73/04) festgelegt, dass der Großaktionär Procter & Gamble sein Abfindungsangebot aus dem Jahr 2004 an die Kleinaktionäre der Wella AG erheblich nachbessern muss.

„Es geht um ein Nachzahlungsvolumen von rund 150 Millionen Euro einschließlich Zinsen für Tausende von ehemaligen Wella-Kleinaktionären“ so die Berechnung von Rechtsanwalt Hasselbruch, der in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Diler, beide Kanzlei Sommerberg, an dem Gerichtsverfahren auf Seiten der Minderheitsaktionäre beteiligt war und die Gerichtsentscheidung mit erstritten hat.

Im Jahr 2004 hatte sich die Wella AG einer Beherrschung und Gewinnabführung ihres Großaktionärs Procter & Gamble unterwerfen müssen. Dadurch wurden die Rechte der Kleinaktionäre beeinträchtigt. Procter & Gamble hat deswegen als Entschädigungszahlung den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot von 80,37 Euro je Aktie angeboten. Viel zu wenig, wie jetzt bestätigt wurde: Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Abfindung nachträglich auf rund 89,83 je Vorzugsaktie und 89,32 je Stammaktie erhöht. Procter & Gamble muss an über 13 Millionen Aktien nachzahlen, sobald der Beschluss bestandskräftig ist.

Dies kann als einer der wohl größten Erfolge für die Rechte der Minderheitsaktionäre verbucht werden. Rechtsanwalt Diler dazu: „Immer wieder versuchen Großaktionäre, wie hier Procter & Gamble, deutsche Kapitalanleger zu übervorteilen. Die langjährige Gerichtsauseinandersetzung, immerhin rund sechs Jahre, haben sich aber ausgezahlt.“


Autor: Thomas Diler / Google+
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