Erfolgreiches Spruchverfahren: Wella-Aktionäre erhalten Nachschlag
150 Millionen Euro zusätzliche Entschädigung können die Ex-Kleinaktionäre der Wella AG erwarten, so das Ergebnis in einem Gerichtsverfahren, an dem die Anwälte der Kanzlei Sommerberg beteiligt sind.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. September 2010 (Az. 3/5 O 73/04) festgelegt, dass der Großaktionär Procter & Gamble sein Abfindungsangebot aus dem Jahr 2004 an die Kleinaktionäre der Wella AG erheblich nachbessern muss.
„Es geht um ein Nachzahlungsvolumen von rund 150 Millionen Euro einschließlich Zinsen für Tausende von ehemaligen Wella-Kleinaktionären“ so die Berechnung von Rechtsanwalt Hasselbruch, der in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Diler, beide Kanzlei Sommerberg, an dem Gerichtsverfahren auf Seiten der Minderheitsaktionäre beteiligt war und die Gerichtsentscheidung mit erstritten hat.
Im Jahr 2004 hatte sich die Wella AG einer Beherrschung und Gewinnabführung ihres Großaktionärs Procter & Gamble unterwerfen müssen. Dadurch wurden die Rechte der Kleinaktionäre beeinträchtigt. Procter & Gamble hat deswegen als Entschädigungszahlung den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot von 80,37 Euro je Aktie angeboten. Viel zu wenig, wie jetzt bestätigt wurde: Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Abfindung nachträglich auf rund 89,83 je Vorzugsaktie und 89,32 je Stammaktie erhöht. Procter & Gamble muss an über 13 Millionen Aktien nachzahlen, sobald der Beschluss bestandskräftig ist.
Dies kann als einer der wohl größten Erfolge für die Rechte der Minderheitsaktionäre verbucht werden. Rechtsanwalt Diler dazu: „Immer wieder versuchen Großaktionäre, wie hier Procter & Gamble, deutsche Kapitalanleger zu übervorteilen. Die langjährige Gerichtsauseinandersetzung, immerhin rund sechs Jahre, haben sich aber ausgezahlt.“
Autor: Thomas Diler / Google+
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