Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 7 O 214/09) erneut einem geschädigten Beratungskunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG Recht gegeben.
Die Accessio muss nun Schadenersatz leisten, weil einer ihrer Finanzberater dem klagenden Kunden Genussscheine der Salvator AG zur Geldanlage empfahl. Der Kunde kaufte darauf hin die Papiere für rund 18.000 Euro. Der Berater hat jedoch nicht auch nur mit einem Satz auf das Risiko hingewiesen, sondern im Gegenteil die empfohlene Geldanlage als eine sichere Sache. „Das stellt einen Anlageberatungsfehler dar“, so das Landgericht Itzehoe.
Die Accessio wurde deswegen verurteilt, an den betroffenen Kunden den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten und die verkauften Genussscheine der Salvator AG im Gegenzug zurückzunehmen. Zusätzlich hat die Accessio AG ihrem Kunden den Zinsschaden und die Verfahrenskosten zu ersetzen.
Der betroffene Anleger wurde maßgeblich von Rechtsanwalt Diler aus dem Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg vertreten. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für viele weitere Gerichtsverfahren, die geschädigte Anleger gegen die Accessio AG wegen Beratungsverschulden führen“, zeigt sich Rechtsanwalt Diler mit dem Urteil zufrieden.
Autor: Thomas Diler / Google+
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Geschädigten-Anwalt: Zahlreiche Klagen für betroffene Kunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG eingereicht. Die DAB bank AG ist schadensersatzpflichtig, sollte sich bestätigen, dass eine haftungsbewährte Warnpflicht bestand und diese verletzt wurde.
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Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 7 O 214/09) erneut einem geschädigten Beratungskunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG Recht gegeben.
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Mit deutlichen Worten über unseriöses Geschäft, unseriöse Geschäftspraktiken wurde das umstrittene Wertpapierhandelshaus aus Itzehoe zum Regress verpflichtet.
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