Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Aktienrecht: Großer Prozesserfolg in Wien – 185 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der Bank Austria wegen Zwangsausschluss

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch vertritt mehrere Antragsteller vor dem Handelsgericht Wien im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Bank Austria Creditanstalt AG (BA-CA).

Die ordentliche Hauptversammlung der BA-CA hatte am 3. Mai 2007 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin UniCredito zu übertragen. Als Gegenleistung wurde eine Barabfindung in Höhe von 129,40 Euro je Aktie festgelegt. Der sogenannte „Squeeze-out“ wurde im Jahr 2008 vollzogen.

„Nach unserer Auffassung war diese Barabfindung deutlich zu niedrig bemessen. Für die von uns vertretenen ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben wir daher eine gerichtliche Überprüfung der Abfindung beim Handelsgericht Wien beantragt“, erläutert Rechtsanwalt Hasselbruch.

Das Gericht schloss sich nun der Argumentation der Antragsteller an und entschied am 28. Februar 2025, dass der angemessene Abfindungsbetrag je BA-CA-Aktie 154 Euro beträgt – und somit um 24,60 Euro über dem ursprünglich gezahlten Betrag liegt.

Damit steht den ehemaligen Minderheitsaktionären eine erhebliche Nachzahlung durch die Hauptaktionärin UniCredito zu. Diese zusätzliche Barzahlung betrifft rund 7,5 Millionen Aktienrechte, was ein gesamtes Nachzahlungsvolumen von etwa 185 Millionen Euro bedeutet – ein bedeutender Erfolg für die Rechte der Kleinaktionäre der BA-CA.

Hinweis: Der Beschluss des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.