Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre

Kanzlei Sommerberg sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte erstreiten Gerichtsentscheidung gegen Vattenfall.

„Neben unserem Antrag haben auch weitere mittlerweile ausgeschlossene Minderheitsaktionäre bzw. deren Rechtsanwälte den Antrag gestellt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die angemessene Barabfindung wegen des Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG feststellen zu lassen“, erklärt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der im Anleger- und Aktionärsschutz tätigen Kanzlei Sommerberg.

Die Gesellschaft war als Konzernholding der Vattenfall Europe Unternehmensgruppe tätig und deckte alle Gebiete der Energieversorgung ab. Im Jahr 2008 wurden im Rahmen eines sogenannten Squeeze Out die Minderheitsaktionäre der Vattenfall Europe AG aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Minderheitsaktionäre hatten ihre Vattenfall-Aktien auf die Hauptaktionärin, die Vattenfall GmbH, zu übertragen und erhielten dafür im Gegenzug eine Zahlung von 57 Euro je Vattenfall-Aktie.

„Diese Abfindung stellte sich meiner Beurteilung nach als unangemessen niedrig dar. Ebenso wie weitere Aktionäre und deren Prozessvertreter habe ich daher die gerichtliche Überprüfung der Höhe der Abfindungszahlung beantragt – mit Erfolg!“, sagt Anwalt Hasselbruch.

Das Landgericht Berlin II hat mit Beschluss vom 26 November 2024 dem Antrag auf Neufestsetzung der Abfindung stattgegeben. Das Gericht hat die Barabfindung erhöht auf den tatsächlich angemessenen Betrag von 60,55 Euro je Aktie.

Für jede Aktie ist somit eine Nachzahlung von 3,55 Euro fällig. Bezogen auf die Gesamtanzahl von 6.454.150 Aktien außenstehender Aktionäre ergibt sich ein von der Großaktionärin zu erstattender Betrag von knapp 23 Millionen Euro.

LG Berlin II Az. 102 O 88/08 AktG

 

 

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