SEB ImmoInvest dicht!
Immobilienfondssparer wollen ihr Geld zurück – Was tun?
Beratung bundesweit für Geschädigte: Tel. 0421 / 301 679 0
Wir helfen deutschlandweit den betroffenen Anlegern des SEB ImmoInvest-Fonds.
Wegen möglicher laufender Verjährungsfristen empfehlen wir dringend rasches Handeln! Nur wer rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann die Schadensregulierung verlangen, ohne Nachteile zu riskieren. Rufen Sie uns unverbindlich an und informieren Sie sich auf unserer Informationsseite. Unser Anlegerschutzbüro betreut zahlreiche geschädigte Anleger des Immobilienfonds SEB ImmoInvest.
Was ist geschehen?
Der offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest hat wegen akuter Liquiditätsprobleme seine Schließung erklärt. Die betroffenen Anleger erhalten während der Dauer der Auszahlungssperre ihren Kapitalanteil aus dem Fonds nicht zurück. Tausende Bankkunden können also nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihre investierten Mittel verfügen. Bis zum 6. Mai 2011 sollte die Schließung eigentlich dauern. Jetzt wurde die Auszahlungssperre aber wieder verlängert!
Für die SEB-ImmInvest-Anleger besteht die Gefahr eines sogar größeren Geldverlustes.
In der Werbung wird bis heute die Anlage in den SEB ImmoInvest mit einem niedrigen Anlegerrisiko beschrieben. In einem Informationsblatt der SEB Management AG heißt es sogar, dass die Anlage in den Fonds „sicher“ sei.
Viele private Fondssparer haben den SEB ImmoInvest auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Mehrere betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es auch, der Fonds SEB ImmoInvest würde sich gut zur Altersvorsorge eignen und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken oder einer Auszahlungssperre war hingegen nicht die Rede.“ Dies schildert Verbraucheranwalt Thomas Diler, der sich für die Rechte geschädigter Anleger einsetzt.
Tatsächlich bestehen bei einer Geldanlage in Investmentfonds Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte.
Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen. Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge.
Wie können ausstiegswillige Anleger reagieren?
Dazu Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine fachkundige individuelle Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umständen des jeweiligen Einzelfalls an.“
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fondssparer etwa eine Schadensregulierung beanspruchen. Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der SEB-Fondsanteile erhält. Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig und muss den Fondskauf rückabwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Schadensregulierung“, so Anwalt Diler.
Die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg bietet privaten Fondssparern eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung und Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Beratungstelefon 0421 – 301 679 0 (deutschlandweit).
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
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