Geprellter Anleger bekommt wegen seiner Schiffsfonds-Beteiligung 7.167,50 Euro als Schadensersatz.
Das Landgericht Heidelberg hat ein Finanzdienstleistungsinstitut zum Regress verurteilt (Aktenzeichen: 2 O 244/13).
Zum Fall: Der Kläger, im dem Rechtsstreit vertreten durch die Anlegerkanzlei Sommerberg, war Kunde eines bekannten Finanzdienstleistungsinstituts. Der Kläger hatte unter anderem bei diesem Finanzdienstleistungsinstitut Versicherungen abgeschlossen.
Im März oder April 2008 gab es ein Gespräch zwischen dem Kläger und einem für das Finanzdienstleistungsinstitut tätigen Anlageberater. Infolge dieses Gesprächs erwarb der Kläger im Juli 2008 Kommanditbeteiligungen an den zwei zum FHH Fonds Nr. 39 gehörenden Schiffsbeteiligungsgesellschaften (MS „Andino“ KG und MS „Algarobo“ KG).
Das Investment hat sich wirtschaftlich schlecht entwickelt. Für die Anleger des FHH-Fonds Nr. 39 besteht sogar das Risiko eines Totalverlustes ihres eingesetzten Geldes. Der Kläger fühlt sich von der Finanzdienstleistungsfirma nicht ordnungsgemäß beraten, weil er nicht über dieses Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde.
André Krajewski, Rechtsanwalt bei der deutschlandweit tätigen Anlegerkanzlei Sommerberg erklärt: „Der Anleger hat uns dann beauftragt, einen möglichst verlustfreien Ausstieg aus dem Schiffsfonds zu erreichen. Wir haben daraufhin das Schadensersatzurteil für unseren Mandanten erstritten.“
Zum Urteil: Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass der klagende Anleger zu Recht Schadensersatz beanspruchen kann. Die beklagte Finanzdienstleistungsfirma hat einen Betrag von 7.167,50 Euro an den Kläger zu zahlen und der Kläger hat dafür im Gegenzug seine Beteiligung am FHH-Fonds Nr. 39 an das Finanzhaus zu zahlen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Anlageberater den Kläger falsch beraten hat. Da der Anlageberater für das Finanzdienstleistungsinstitut tätig war, haftet dieses Finanzdienstleistungsinstitut für die Falschberatung und ist schadensersatzpflichtig. Konkret begründet das Landgericht Heidelberg sein Urteil damit, dass eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung deswegen vorliegt, weil der Berater es versäumt hat, den Kläger über das bestehende Totalverlustrisiko aufzuklären. Unterbleibt eine solche Risikoaufklärung kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Kläger und Beklagte haben noch die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Schiffsfonds des Fondshauses Hamburg (FHH) melden Insolvenz an!
Über 1.400 Anleger verlieren ihr Geld – Hamburger FHH-Fonds erleiden Schiffbruch
Die Krise der Schiffsfonds weitet sich immer mehr aus. Aus für mehrere FHH-Fonds aus Hamburg! Anlegeranwalt erklärt, wie die FHH-Anleger Schadensersatz geltend machen können.
Jetzt mussten gleich drei Schiffsgesellschaften des Hamburger Fondshauses (FHH) wegen erheblicher Finanzprobleme Insolvenz beantragen. Insgesamt 1.412 Investoren müssen sich auf den Verlust ihres angelegten Geldes einstellen. Der Schaden ist enorm. Das Investitionsvolumen der drei Pleite-Gesellschaften, die den Betrieb von Vollcontainerschiffen zum Gegenstand haben, beläuft sich auf insgesamt über 138 Millionen Euro.
Bereits am 15. Januar 2013 wurde – wie nun bekannt wurde – bei dem Hamburger Amtsgericht das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet über die folgenden Fonds:
FHH Fonds Nr. 16 (MS „Andalusia“ – MS „Anglia“)
FHH Fonds Nr. 17 (MS “Aquitania“)
FHH Fonds Nr. 19 (MS “Asturia“ – MS “Alicantia“)
Anlegeranwalt und Fondsexperte Thomas Diler von der deutschlandweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erklärt: „Wir vertreten mehrere Anleger der FHH-Pleite-Fonds. Unsere Mandanten waren sich der Risiken nicht bewusst. Das angelegte Geld sollte oft zur Altersvorsorge dienen. Jetzt sind die Ersparnisse aller Voraussicht nach verloren.“ Der Anwalt will auch klären lassen, wie es zu den Pleiteserie kommen konnte.
Bei den Fondsanteilen handelt es sich um hoch riskante Unternehmensbeteiligungen. Die Anleger sind nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Spätestens bei einer Fondsinsolvenz, wie sie hier eingetreten ist, wird in der Regel die Einlage wertlos. Grund: Es gibt bei geschlossenen Fonds keinen Einlagensicherungsschutz.
Anlegeranwalt fordert Schadensersatz für Anleger
Häufig haben Bankberater die Fondsanteile ihren Kunden vermittelt. Dazu Geschädigten-Vertreter Diler: „Unsere Mandanten fühlen sich vollkommen falsch beraten. Mehrere betroffene Anleger haben uns bereits geschildert, dass ihnen die FHH-Fonds von den Beratern ihrer Bank als wertsolide Geldanlage verkauft wurden. Von Risiken war hingegen keine Rede.“ Eine schwerwiegende Falschberatung.
Auch berichten Anleger, dass sie nicht über die hohen Provisionen aufgeklärt worden sind, die die Banken für die Vermittlung der Schiffsfonds erhalten haben. Die Unterlassung einer solchen Provisionsaufklärung kann für die Anleger nun ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung zu beanspruchen. „Vor allem mit dem Argument der rechtswidrigen Verheimlichung der Provisionszahlungen haben wir für viele von uns betreute Anleger bereits eine Rückabwicklung erreichen können und das Geld noch zurückgeholt“, so Anlegeranwalt Diler weiter.
Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält. Die Bank muss dann das angelegte Geld erstatten. Dies ist auch noch möglich, wenn der Fonds insolvent ist.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
FHH-Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden. Ansprechpartner sind Herr Krajewski und Herr Diler. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421 – 3016790 (bundesweit). Wir helfen Ihnen gerne.
FHH Fonds Nr. 16MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. Containerschiff KG
596 Investoren
56.713TEUR Investitionsvolumen
FHH Fonds Nr. 17MS “Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG
334TEUR Investitionsvolumen
FHH Fonds Nr. 19MS “Asturia“ – MS “Alicantia“ GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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