Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

FHH-Fonds Nr. 39: Kanzlei Sommerberg erwirkt Urteil gegen Finanzdienstleistungsinsitut

Geprellter Anleger bekommt wegen seiner Schiffsfonds-Beteiligung 7.167,50 Euro als Schadensersatz.

Das Landgericht Heidelberg hat ein Finanzdienstleistungsinstitut zum Regress verurteilt (Aktenzeichen: 2 O 244/13).

Zum Fall: Der Kläger, im dem Rechtsstreit vertreten durch die Anlegerkanzlei Sommerberg, war Kunde eines bekannten Finanzdienstleistungsinstituts. Der Kläger hatte unter anderem bei diesem Finanzdienstleistungsinstitut Versicherungen abgeschlossen.

Im März oder April 2008 gab es ein Gespräch zwischen dem Kläger und einem für das Finanzdienstleistungsinstitut tätigen Anlageberater. Infolge dieses Gesprächs erwarb der Kläger im Juli 2008 Kommanditbeteiligungen an den zwei zum FHH Fonds Nr. 39 gehörenden Schiffsbeteiligungsgesellschaften (MS „Andino“ KG und MS „Algarobo“ KG).

Das Investment hat sich wirtschaftlich schlecht entwickelt. Für die Anleger des FHH-Fonds Nr. 39 besteht sogar das Risiko eines Totalverlustes ihres eingesetzten Geldes. Der Kläger fühlt sich von der Finanzdienstleistungsfirma nicht ordnungsgemäß beraten, weil er nicht über dieses Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde.

André Krajewski, Rechtsanwalt bei der deutschlandweit tätigen Anlegerkanzlei Sommerberg erklärt: „Der Anleger hat uns dann beauftragt, einen möglichst verlustfreien Ausstieg aus dem Schiffsfonds zu erreichen. Wir haben daraufhin das Schadensersatzurteil für unseren Mandanten erstritten.“

Zum Urteil: Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass der klagende Anleger zu Recht Schadensersatz beanspruchen kann. Die beklagte Finanzdienstleistungsfirma hat einen Betrag von 7.167,50 Euro an den Kläger zu zahlen und der Kläger hat dafür im Gegenzug seine Beteiligung am FHH-Fonds Nr. 39 an das Finanzhaus zu zahlen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Anlageberater den Kläger falsch beraten hat. Da der Anlageberater für das Finanzdienstleistungsinstitut tätig war, haftet dieses Finanzdienstleistungsinstitut für die Falschberatung und ist schadensersatzpflichtig. Konkret begründet das Landgericht Heidelberg sein Urteil damit, dass eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung deswegen vorliegt, weil der Berater es versäumt hat, den Kläger über das bestehende Totalverlustrisiko aufzuklären. Unterbleibt eine solche Risikoaufklärung kann der Kunde Schadensersatz verlangen.

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Kläger und Beklagte haben noch die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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FHH Fonds Nr. 16, Nr. 17, Nr. 19: Schiffsfonds in der Krise

Schiffs­fonds des Fond­shau­ses Ham­burg (FHH) mel­den Insol­venz an!

Über 1.400 Anle­ger ver­lie­ren ihr Geld – Ham­bur­ger FHH-Fonds erlei­den Schiff­bruch

Die Krise der Schiffs­fonds wei­tet sich immer mehr aus. Aus für meh­rere FHH-Fonds aus Ham­burg! Anle­ger­an­walt erklärt, wie die FHH-Anleger Scha­dens­er­satz gel­tend machen kön­nen.

Jetzt muss­ten gleich drei Schiffs­ge­sell­schaf­ten des Ham­bur­ger Fond­shau­ses (FHH) wegen erheb­li­cher Finanz­pro­bleme Insol­venz bean­tra­gen. Ins­ge­samt 1.412 Inves­to­ren müs­sen sich auf den Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des ein­stel­len. Der Scha­den ist enorm. Das Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men der drei Pleite-Gesellschaften, die den Betrieb von Voll­con­tai­ner­schif­fen zum Gegen­stand haben, beläuft sich auf ins­ge­samt über 138 Mil­lio­nen Euro.

Bereits am 15. Januar 2013 wurde – wie nun bekannt wurde – bei dem Ham­bur­ger Amts­ge­richt das vor­läu­fige Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net über die fol­gen­den Fonds:

FHH Fonds Nr. 16 (MS „Anda­lu­sia“ – MS „Anglia“)

FHH Fonds Nr. 17 (MS “Aqui­ta­nia“)

FHH Fonds Nr. 19 (MS “Astu­ria“ – MS “Ali­can­tia“)

Anle­ger­an­walt und Fonds­ex­perte Tho­mas Diler von der deutsch­land­weit täti­gen Anle­ger­schutz­kanz­lei Som­mer­berg erklärt: „Wir ver­tre­ten meh­rere Anle­ger der FHH-Pleite-Fonds. Unsere Man­dan­ten waren sich der Risi­ken nicht bewusst. Das ange­legte Geld sollte oft zur Alters­vor­sorge die­nen. Jetzt sind die Erspar­nisse aller Vor­aus­sicht nach ver­lo­ren.“ Der Anwalt will auch klä­ren las­sen, wie es zu den Plei­te­se­rie kom­men konnte.

Bei den Fonds­an­tei­len han­delt es sich um hoch ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen. Die Anle­ger sind nicht nur am Gewinn, son­dern auch am Ver­lust betei­ligt. Spä­tes­tens bei einer Fonds­in­sol­venz, wie sie hier ein­ge­tre­ten ist, wird in der Regel die Ein­lage wert­los. Grund: Es gibt bei geschlos­se­nen Fonds kei­nen Ein­la­gen­si­che­rungs­schutz.

Anle­ger­an­walt for­dert Scha­dens­er­satz für Anle­ger

Häu­fig haben Bank­be­ra­ter die Fonds­an­teile ihren Kun­den ver­mit­telt. Dazu Geschädigten-Vertreter Diler: „Unsere Man­dan­ten füh­len sich voll­kom­men falsch bera­ten. Meh­rere betrof­fene Anle­ger haben uns bereits geschil­dert, dass ihnen die FHH-Fonds von den Bera­tern ihrer Bank als wert­so­lide Geld­an­lage ver­kauft wur­den. Von Risi­ken war hin­ge­gen keine Rede.“ Eine schwer­wie­gende Falsch­be­ra­tung.

Auch berich­ten Anle­ger, dass sie nicht über die hohen Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den sind, die die Ban­ken für die Ver­mitt­lung der Schiffs­fonds erhal­ten haben. Die Unter­las­sung einer sol­chen Pro­vi­si­ons­auf­klä­rung kann für die Anle­ger nun ein guter Ansatz­punkt sein, um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung zu bean­spru­chen. „Vor allem mit dem Argu­ment der rechts­wid­ri­gen Ver­heim­li­chung der Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen haben wir für viele von uns betreute Anle­ger bereits eine Rück­ab­wick­lung errei­chen kön­nen und das Geld noch zurück­ge­holt“, so Anle­ger­an­walt Diler wei­ter.

Nach der soge­nann­ten Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs kann der Kunde die Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs ver­lan­gen, wenn die bera­tende Bank ihm nicht genau mit­ge­teilt hat, wie viel Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen sie für den Ver­kauf des Fonds erhält. Die Bank muss dann das ange­legte Geld erstat­ten. Dies ist auch noch mög­lich, wenn der Fonds insol­vent ist.

Deutsch­land­weite Hilfe für Betrof­fene

FHH-Anleger, die sich falsch bera­ten füh­len und nicht län­ger bereit sind, die Risi­ken in Kauf zu neh­men, soll­ten ihre Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten prü­fen las­sen. Die Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet eine kos­ten­freie anwalt­li­che Erst­be­ra­tung für Anle­ger in ganz Deutsch­land an. Zu unse­ren Man­dan­ten zäh­len Klein­spa­rer ebenso wie ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. Ansprech­part­ner sind Herr Kra­jew­ski und Herr Diler. Rufen Sie uns ein­fach an. Bera­tungs­te­le­fon: 04213016790 (bun­des­weit). Wir hel­fen Ihnen gerne.

FHH Fonds Nr. 16 MS „Anda­lu­sia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. Con­tai­ner­schiff KG

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56.713 TEUR Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men

FHH Fonds Nr. 17 MS “Aqui­ta­nia“ GmbH & Co. Con­tai­ner­schiff KG

334 TEUR Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men

FHH Fonds Nr. 19 MS “Astu­ria“ – MS “Ali­can­tia“ GmbH & Co. Con­tai­ner­schiff KG

482 Inves­to­ren

54.540 TEUR Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

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