Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Landgericht München I: 700.000 Euro Zahlung für Aktionäre der Advanced Inflight Alliance AG

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte erstreiten Gerichtsentscheidung gegen Global Entertainment GmbH.

„Neben meinem Antrag haben auch weitere mittlerweile ausgeschlossene Minderheitsaktionäre bzw. deren Rechtsanwälte den Antrag gestellt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die angemessene Barabfindung wegen des Squeeze-out bei der Advanced Inflight Alliance AG feststellen zu lassen“, erklärt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der im Anleger- und Aktionärsschutz tätigen Kanzlei Sommerberg.

Die Advanced Inflight Alliance AG erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterhaltungsprogrammen insbesondere an Bord von Flugzeugen. Im Jahr 2014 wurden aufgrund der Verschmelzung der Advanced Inflight Alliance AG mit ihrer Großaktionärin, die Global Entertainment GmbH, die Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sogenannter Squeeze-out.

Bei der die Global Entertainment GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Global Eagle Entertainment Inc.. Für den Zwangsausschluss hat die Global Entertainment GmbH den Minderheitsaktionären eine Barabfindung von 7,63 Euro je Aktie gewährt.

„Diese Barabfindung stellte sich meiner Beurteilung nach als unangemessen niedrig dar. Deswegen habe ich die gerichtliche Überprüfung der Höhe der Abfindungszahlung beantragt“, sagt Anwalt Hasselbruch.

Das Landgericht München I hat mit Beschluss aus 2016 dem Antrag stattgegeben und die Barabfindung erhöht auf den tatsächlich angemessenen Betrag von 8,09 Euro je Aktie. Für jede Aktie ist somit eine Nachzahlung von 46 Cent fällig. Bezogen auf die Gesamtanzahl von 1.454.415 Aktien außenstehender Aktionäre ergibt sich eine von der Großaktionärin nach zu erstattender Betrag von knapp 700.000 Euro.

LG München I Az. 5 HK O 9122/14

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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