Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

P 2 Value: 50 % Wert­ver­lust für deut­sche Klein­an­le­ger

Der von Morgan Stanley betriebene Immobilienfonds wird immer mehr zur Kapitalvernichtungsmaschine für die Investoren.

Rund 100.000 Privatanleger sind von diesem Rekordverlust betroffen.

Allein seit August 2010 bis heute ist der Preis für die Fondsanteile am P 2 Value um rund 20 Prozent gefallen. Weitere Verluste stehen an, bis zu 50 % sollen es werden. Ob die Kapitalvernichtung damit ein Ende hat, ist ungewiss. Bereits seit der Fondsschließung Ende Oktober 2008 ist das Fondsvermögen von damals noch 1,67 Milliarden Euro auf momentan angeblich 922,8 Millionen Euro gesunken. Eine weitere Korrektur steht schon jetzt fest:

Weiterer Verlust angekündigt – 50 % weg ?!

Morgan Stanley hat angekündigt, bei der Wiedereröffnung des P 2 Value Anfang November 2010 das Fondsvermögen nur noch mit 820 bis 870 Millionen Euro zu bewerten. Dies ist eine riesige Kapitalvernichtung.

Was kommt noch?

Für manch deutschen Sparer bedeutet dies, dass das mühsam angesparte Geld um rund 50 % zusammengeschrumpft ist. Wer vor Oktober 2008 die Anteile erworben hat, erhält jetzt nur noch die Hälfte des Einsatzes zurück. Das Geld ist weg, ob noch mehr Verluste drohen, beantwortet die Kapitalanlagegesellschaft nicht.

Wiedereröffnung des Fonds

Für die Anleger besteht das zusätzliche Problem, dass sie trotz der Verlustmeldungen nicht einmal aussteigen können. Die Fondsgesellschaft nimmt die Anteile nicht zurück und zahlt das Restkapital nicht aus. Grund: Die Kapitalanlagegesellschaft hat den Fonds geschlossen, weil immer mehr Investoren ihr Geld abgezogen haben. Eine Wiedereröffnung ist für Anfang November 2010 vorgesehen.

Regressmöglichkeiten für die Geschädigten

„Wir empfehlen denjenigen Anlegern sich fachkundiger Hilfe zu bedienen, die sie sich falsch über die großen Verlustrisiken informiert fühlen“, erklärt Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg. Vor allem konservativen Anlegern, die eine „sichere“ Anlage wollten, hätte man einen Investmentfonds gar nicht oder nur mit ausdrücklichen Warnhinweisen empfehlen dürfen.

Wer hier falsch informiert wurde, kann eine Anspruch auf faktische Rückabwicklung haben. Dann erhält der Betroffene seinen Kapitaleinsatz vollständig im Gegenzug für die Fondsanteile zurück.

Dabei kommt es aber auf jeden Einzelfall an. Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg bietet den Betroffenen hierzu eine kostenfreie Erstbewertung ihrer Sache an.

Beratungskunden hätten auch darüber informiert werden müssen, dass Immobilienfonds noch nie eine wertbeständige oder sichere Geldanlage waren. Vor allem bahnte sich die Immobilienkrise schon vor mehreren Jahren an und es gab hohe Risiken wegen der großen Fremdfinanzierungskosten. Dies alles war bei den Finanzdienstleistern kein Geheimnis, daher hätte man auch die Kunden darüber informieren müssen.

Für eine kostenfreie Erstberatung steht das Team der Anwaltskanzlei Sommerberg unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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