CFB-Schiffsfonds Nr. 168: Kanzlei Sommerberg erstreitet positives Urteil gegen OLB +++ Bank haftet wegen irreführender Angaben
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15. Oktober 2015 entschieden, dass die Allianz Bank, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG (OLB), einer Schiffsfondsanlegerin Schadensersatz von über 24.000 Euro zahlen muss. (Az. 3 O 1820/13).
Die Klägerin zeichnete im Jahr 2008 eine Beteiligung an dem CFB Fonds Nr. 168, auch bezeichnet als „CFB-Schiffsfonds Twins 2“. Dadurch erwarb sie Kommanditbeteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfondsgesellschaften von jeweils 15.000 US-Dollar, umgerechnet insgesamt 24.284,40 Euro. Dieser Fonds sollte für die Klägerin als Geldanlage gedacht sein.
Die Fondszeichnung erfolgte nach einer Beratung eines damals für die Dresdner Bank AG tätigen Mitarbeiters. Die Geschäftsverbindung zwischen der Klägerin und der Dresdner Bank AG ist mittlerweile auf die Allianz Bank als Zweigniederlassung der OLB übergangen. Daher haftet die OLB für mögliche Beratungspflichtverletzungen.
Eine solche Beratungspflichtverletzung zum Schaden der Klägerin hat das Landgericht Oldenburg mit seinem Urteil festgestellt und daher die Bank zum Schandersatz verurteilt. Das Gericht erachtet die von den Kanzlei Sommerberg eingebrachte Klage für begründet. Der Klägerin steht dem Urteil zufolge ein Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Risikoaufklärung durch den Bankmitarbeiter zu.
Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme geht das Gericht hier davon aus, dass der Bankmitarbeiter in dem Beratungsgespräch mit der Klägerin und ihrem Ehemann irreführende bzw. verharmlosende und vom Inhalt des Prospekts abweichende Angaben gemacht hat.
Die Klägerin wollte ein sicheres Geschäft tätigen. Der Bankberater hat, davon ist das Gericht überzeugt, die Geldanlage in den Schiffsfonds als ein solches sicheres Geschäft dargestellt. Das ist jedoch eine Falschberatung. In Wahrheit sind Schiffsfonds nämlich hochriskante Geldanlagen mit Totalverlustrisiko. Die Schiffsfondsanlage hätte also nicht als „sicher“ dargestellt werden dürfen. Die Klägerin wurde also in die Irre geführt. Aufgrund der vorgetäuschten Sicherheit hat sie dann die hochriskante Schiffsfondsanlage erworben.
Daher wurde der Klägerin jetzt vom Landgericht Oldenburg der beanspruchte Schadenersatz zugesprochen. Gegen Übertragung der Fondsanlage hat die OLB der Klägerin 24.284,40 Euro als Schadensersatz zu zahlen, abzüglich anrechenbarer Ausschüttungen, die die Klägerin erhielt. Außerdem wurde die OLB verurteilt, der Klägerin entgangener Gewinn zu ersetzen und die Bank hat die Klägerin von ihren vorgerichtlichen Anwaltskosten freizustellen.
Autor: Thomas Diler / Google+
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