• Link zu Facebook
  • Link zu X
Bundesweit kostenfreie Erstberatung - Rufen Sie uns an: Tel. 0421 301 679 0
Sommerberg
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Kurzprofil
    • Das Anwaltsteam
      • Ansprechpartner im Überblick
      • Rechtsanwalt Thomas Diler
      • Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch
    • Karriere
      • Karriere im Überblick
      • Rechtsanwalt (m/w/d)
      • Auszubildender ReNo (m/w/d)
      • Rechtsreferendar (m/w/d)
      • Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
      • Bewerbungsverfahren
  • Rechtsfälle
    • UniImmo Wohnen ZBI
    • Wirecard
    • Sparvertrag
    • Prämiensparen
    • Skandal bei PIM Gold
    • Widerruf Darlehen
    • Schiffsfonds
    • Immobilienfonds
    • Flugzeugfonds
    • Lebens­versicherungsfonds
    • Prokon
    • Alpha Patentfonds
    • BWF-Stiftung
    • INFINUS & Future Business
    • S&K Betrugsskandal
    • MIG-Fonds
    • IVG EuroSelect Fonds
    • Anderson Saved Loan Dynamic
    • Rückabwicklung Lebensversicherung
    • Solarfonds SolEs
    • dima24.de & NCI Capital
    • Unternehmensanleihen
    • Offene Immobilienfonds
    • SachsenFonds
    • Private Equity-Fonds
    • Weitere Fonds
    • Gegnerliste
  • Erfolge
  • Aktuelles
  • Hilfe
    • Fragen und Antworten
    • Download Fragebogen
    • Online-Informationsabruf
    • Rechtsschutz Deckungsanfrage
    • Erstberatung & Fondsanalyse
    • News / Agora
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Checkliste Lebensversicherung

Du bist hier: Startseite1 / Rechtsfälle2 / Rückabwicklung Lebensversicherung3 / Checkliste Lebensversicherung
Slide background

Checkliste Lebensversicherung

Die richtigen Schritte für einen vorteilhaften Ausstieg aus der Lebens- oder Rentenversicherung

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung vor regulärem Vertragsablauf zu beenden, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen.

Wir konnten bereits sehr oft zugunsten der Verbraucher feststellen, dass sie anstelle eines oft nur niedrigen und somit finanziell sehr ungünstigen Rückkaufswertes eine volle Rückabwicklung bei bestimmten Bedingungen einfordern können: Die Versicherungsbesitzer können dann nicht nur ihre gesamten eingezahlten Prämiengelder von der Versicherung einfordern, sondern auch noch Zinsforderungen ersetzt verlangen. Darum kümmern wir uns.

Hinweis: Sprechen Sie uns auch an, wenn die Versicherung bereits gekündigt ist.

Klicken sie hier um mehr zum Thema Versicherungsausstieg zu erfahren.

Kostenfreie Erstberatung für betroffene Anleger: Telefon: 0421 / 301 679 0

Wie läuft ein erfolgreiches Vorgehen ab?

  • NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

    Rufen Sie uns zunächst an oder kontaktieren uns gerne per E-Mail. Stichwort: „Verlustfreier Sofortausstieg Lebensversicherung“. Unsere Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.

  • WIR PRÜFEN IHR WIDERSPRUCHSRECHT

    Anhand Ihrer konkreten Vertragssituation prüfen wir, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht. Viele Versicherungsgesellschaften haben fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet, so dass die 14-tägige Widerspruchsfrist nicht gilt.

    Kunden können dann auch noch Jahre später den wirksamen Widerspruch erklären. Es kommt entscheidend auf das Kleingedruckte im Vertragswerk an. Das prüfen wir für.

  • AUSÜBUNG DES WIDERSPRUCHSRECHTS

    Wir geben dann den Widerspruch für unsere Mandanten ab.

  • RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGES

    Der Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag gilt als unwirksam, weil der Widerspruch noch rechtzeitig erklärt wurde. Daher ist eine Vertragsrückabwicklung vorzunehmen. Aber: Viele Versicherungen zeigen sich uneinsichtig und versuchen zunächst die berechtigten Leistungsansprüche mit falschen Ausreden zu verweigern. Deswegen ist kompetente anwaltliche Beratung Unterstützung sinnvoll.

  • FORDERUNG DER PRÄMIENRÜCKERSTATTUNG

    Nach Abgabe des Widerspruchs fordern wir die Versicherungsgesellschaft auf, an den von uns vertretenen Versicherungskunden alle bislang eingezahlten Prämien zu erstatten.

    Wir machen zusätzlich noch Nebenansprüche geltend, wie den Ersatz von Zinsverlusten. Es kommt auf die richtige Argumentation in jedem Einzelfall an. Dies arbeiten wir aus. Damit sind wir vertraut.

  • DECKUNGSSCHUTZ DURCH IHRE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

    Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie gerne kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir klären also, ob Ihre Rechtsschutzversicherung mögliche Verfahrenskosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten für eine Rückabwicklungsforderung wegen gültigen Widerspruchs zu übernehmen, sofern keine in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelten Ausschlussgründe vorliegen.

Ihr Ansprechpartner


Thomas Diler
Rechtsanwalt

E-Mail: Thomas Diler
Telefon: 0421 / 301 679 0


Arbeitsgemeinschaft Bank-  und Kapitalmarktrecht

Online Informationsabruf

Aktuelle Beiträge

  • Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse
    Aktienrecht: Großer Prozesserfolg in Wien – 185 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der Bank Austria wegen Zwangsausschluss27. April 2025 - 19:52
  • Teil-Musterentscheid im Wirecard-Musterverfahren – Bayerisches Oberstes Landesgericht weist Feststellungsziele zurück28. Februar 2025 - 10:42
  • Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse
    Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre10. Januar 2025 - 17:16
  • Sommerberg - Team
    Zur mündlichen Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren am 22. November 202422. November 2024 - 12:00
  • Positives Urteil des OLG München: Geschädigte Aktionäre sind Gläubiger im Wirecard-Insolvenzverfahren und können auf Insolvenzquote hoffen8. Oktober 2024 - 21:38

Schnell Navigation

  • Erfolge
  • Das Anwaltsteam
  • Über uns
  • Aktuelles
  • Kurzprofil
  • Fragen und Antworten
  • Erstberatung & Fondsanalyse
  • Rechtsfälle
  • Download Fragebogen
  • Online-Informationsabruf
  • Rechtsschutz Deckungsanfrage

Interessante Links

Sommerberg Erbrecht Bremen
Facebook
Twitter
Google+

Kon­takt

Sommerberg
Rechtsanwälte Hasselbruch Diler PartG mbB

Schlachte 41
28195 Bre­men

Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: info@sommerberg-law.de

Mon­tag bis Don­ners­tag
durch­ge­hend von
8.30 Uhr bis 17.30 Uhr  und

Frei­tag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
oder nach Ver­ein­ba­rung.

© 2021 Kanzlei Sommerberg
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen