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Checkliste Lebensversicherung

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Checkliste Lebensversicherung

Die richtigen Schritte für einen vorteilhaften Ausstieg aus der Lebens- oder Rentenversicherung

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung vor regulärem Vertragsablauf zu beenden, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen.

Wir konnten bereits sehr oft zugunsten der Verbraucher feststellen, dass sie anstelle eines oft nur niedrigen und somit finanziell sehr ungünstigen Rückkaufswertes eine volle Rückabwicklung bei bestimmten Bedingungen einfordern können: Die Versicherungsbesitzer können dann nicht nur ihre gesamten eingezahlten Prämiengelder von der Versicherung einfordern, sondern auch noch Zinsforderungen ersetzt verlangen. Darum kümmern wir uns.

Hinweis: Sprechen Sie uns auch an, wenn die Versicherung bereits gekündigt ist.

Klicken sie hier um mehr zum Thema Versicherungsausstieg zu erfahren.

Kostenfreie Erstberatung für betroffene Anleger: Telefon: 0421 / 301 679 0

Wie läuft ein erfolgreiches Vorgehen ab?

  • NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

    Rufen Sie uns zunächst an oder kontaktieren uns gerne per E-Mail. Stichwort: „Verlustfreier Sofortausstieg Lebensversicherung“. Unsere Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.

  • WIR PRÜFEN IHR WIDERSPRUCHSRECHT

    Anhand Ihrer konkreten Vertragssituation prüfen wir, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht. Viele Versicherungsgesellschaften haben fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet, so dass die 14-tägige Widerspruchsfrist nicht gilt.

    Kunden können dann auch noch Jahre später den wirksamen Widerspruch erklären. Es kommt entscheidend auf das Kleingedruckte im Vertragswerk an. Das prüfen wir für.

  • AUSÜBUNG DES WIDERSPRUCHSRECHTS

    Wir geben dann den Widerspruch für unsere Mandanten ab.

  • RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGES

    Der Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag gilt als unwirksam, weil der Widerspruch noch rechtzeitig erklärt wurde. Daher ist eine Vertragsrückabwicklung vorzunehmen. Aber: Viele Versicherungen zeigen sich uneinsichtig und versuchen zunächst die berechtigten Leistungsansprüche mit falschen Ausreden zu verweigern. Deswegen ist kompetente anwaltliche Beratung Unterstützung sinnvoll.

  • FORDERUNG DER PRÄMIENRÜCKERSTATTUNG

    Nach Abgabe des Widerspruchs fordern wir die Versicherungsgesellschaft auf, an den von uns vertretenen Versicherungskunden alle bislang eingezahlten Prämien zu erstatten.

    Wir machen zusätzlich noch Nebenansprüche geltend, wie den Ersatz von Zinsverlusten. Es kommt auf die richtige Argumentation in jedem Einzelfall an. Dies arbeiten wir aus. Damit sind wir vertraut.

  • DECKUNGSSCHUTZ DURCH IHRE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

    Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie gerne kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir klären also, ob Ihre Rechtsschutzversicherung mögliche Verfahrenskosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten für eine Rückabwicklungsforderung wegen gültigen Widerspruchs zu übernehmen, sofern keine in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelten Ausschlussgründe vorliegen.

Ihr Ansprechpartner


Thomas Diler
Rechtsanwalt

E-Mail: Thomas Diler
Telefon: 0421 / 301 679 0


Arbeitsgemeinschaft Bank-  und Kapitalmarktrecht

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