CS Euroreal vor dem Aus!
Anleger fürchten um ihr Erspartes. Was tun? So können Betroffene handeln!
Nach dem SEB ImmoInvest steht ein weiterer Immlibilienfonds vor dem Aus. Auch der CS Euroreal muss wegen offenbar anhaltender Auszahlungsprobleme liquidiert werden. Die Fondsverwaltung hat bekannt gegeben, die Verwaltung zum 30. April 2017 zu kündigen und die Auflösung des Fonds einzuleiten. Grund: Die vorhandene freie Liquidität hätte nicht ausgereicht, um den ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld auszuzahlen.
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie vorerst unverändert nicht ihre Fondsanteile zurückgeben können. Die Betroffenen können also nicht auf ihr in den Fonds CS Euroreal angelegtes Geld zugreifen, sondern müssen die Auflösung abwarten. Zwar könnten Anleger versuchen, ihre Fondsanteile an der Börse zu verkaufen. Aber hier muss mit hohen Abschlägen gegenüber dem Fondswert gerechnet werden, erläutert André Krajewski die Situation. Der Fondsexperte und Geschädigtenanwalt ist für die Anlegerkanzlei Sommerberg tätig, die für betroffene CS-Euroreal-Fondsanleger in ganz Deutschland die volle Geldrückerstattung fordert.
Viele unserer Mandanten sind Kleinsparer, denen der Fonds von ihrer Bank als angeblich sichere Sache verkauft worden ist. Teils wurde der CS Euroreal sogar mit einer Festgeldanlage verglichen. Von den enormen Risiken war oft gar keine Rede. Bei einem Börsenverkauf würden viele der von uns vertretenen Geschädigten einen großen Teil ihres angelegten Geldes faktisch verlieren, so Krajewski weiter.
Hier mehr zur Krise der offenen Immobilienfonds
Bei anderen offenen Immobilienfonds, die ebenso wie jetzt der CS Euroreal wegen Zahlungsproblemen aufgelöst werden müssen, haben Anleger bereits große Verluste erlitten. Beispiel Morgan Stanley P2 Value. Hier kam es in nur zwei Jahren zu einem Wertverfall von über 50 Prozent. Anlegeranwalt Krajewski: „Mehrere von uns betreute Anleger in diesen Fonds haben durch die Fondskrise mehr als die Hälfte ihres Geldes verloren.“
Was können Anleger tun?
Anleger in den CS Euroreal, die sich falsch beraten fühlen, sollten sich anwaltlich beraten lassen. „Wir bieten Betroffenen eine individuelle Überprüfung ihrer Handlungsmöglichkeiten an. In vielen Fällen konnten wir bereits feststellen, dass eine Schadensregulierung geltend gemacht werden kann“, berichtet Anwalt Krajewski.
Rückabwicklung möglich
Volle Kapitalrückerstattung statt Verlustgefahr: Ein guter Ansatzpunkt kommt für solche Anleger in Betracht, die den Fonds auf Empfehlung ihrer Bank oder Sparkasse erworben haben. Wenn die Bank ihren Kunden in diesen Fällen nicht genau die Provisionen und deren Höhe mitgeteilt hat, die sie für die Fondsvermittlung an den Kunden erhalten hat, muss sich eine Rückabwicklung vornehmen. Der Bundesgerichtshof hat nämlich eine verbraucherfreundlichen Entscheidung (Kick-Back-Urteil) festgestellt, dass die Bank sich schadensersatzpflichtig macht, wenn sie ihrem Beratungskunden offenlegungspflichtige Provisionen verheimlicht. Unter diesem Gesichtspunkt haben bereits viele Fondssparer eine Rückabwicklung des Fondserwerbs geltend gemacht.
Es kommt hier auf die genaue Argumentation und die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Daher ist eine anwaltliche Betreuung sinnvoll. Ohne Anwalt kommen die Betroffenen oft nicht weit.
Anwalt Krajewski: „Wir konnten in der letzten Monaten vor allem auch für mehrere Dutzend Anleger eines anderen Immobilienfonds, der ebenfalls wie der CS Euroreal die Liquidation bekannt gegeben hatte, nach intensiven Verhandlungen mit dem veranwortlichen Finanzhaus zumindest eine teilweise Schadensregulierung erreichen.“
Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Fondssparern aus ganz Deutschland ab sofort Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner: Herr Krajewski, Beratungstelefon: 0421 / 301 679 0 (deutschlandweit).
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
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