Sommerberg Anlegerrecht - Aktienkurse

Ver­dacht: gro­ßes Betrugs­sys­tem bei S&K Fonds! Inter­es­sen­ge­mein­schaft für die Betrof­fe­nen: Anle­ger kön­nen sich jetzt anmel­den

Krise bei Immobilienfonds: Tausende Anleger fürchten um ihre Ersparnisse. Nicht nur bei S&K gab es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei DCM. Wir betreuen bereits zahlreiche Anleger, die sich geschädigt fühlen. Unsere Interessensvertretung setzt sich deutschlandweit für die Rechte der Betroffenen ein. Es melden sich etliche Anleger wegen ihrer Geldinvestition in Fonds mit Bezug zu S&K: DCM Fonds, MIDAS Fonds, SHB Fonds, FIHM Fonds, Asset Trust, Deutsche Sachwert und Fonds von United Investors.

Betroffene können sich ab sofort bei uns registrieren lassen. Dies erklärt Geschädigten-Vertreter Thomas Diler. Der Verbrauchschützer ist Anwalt bei der Anlegerkanzlei Sommerberg, die sich für die Rechte geschädigter Geldanleger in ganz Deutschland einsetzt.

Die Beratungshotline 0421/3016790 (von Mo.-Fr.) steht für alle Anleger deutschlandweit zur Verfügung, die wegen ihrer Fondsanlage verunsichert sind.

Betroffene Fondsanleger sollten sich folgende Informationen durchlesen:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und des schweren Betruges gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe. Am 19. Februar 2013 wurden durch ein Großaufgebot von Staatsanwaltschaft und Polizei bundesweite Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen durchgeführt. Am Folgetag gab es eine Durchsuchung bei DCM Fonds. Die Immobilieninvestoren sollen ihre Anleger mit einem Schneeballsystem übers Ohr gehauen haben. Selber gönnten sie sich einen aufwendigen Lebensstil.“ (Auszug aus Artikel in „Die Welt“)

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie Anlegergelder, die sie seit ca. 2008 größtenteils über Investmentfonds und den Ankauf von Lebensversicherungen eingenommen haben, zweckwidrig verwendet haben. Sechs Verdächtige wurden verhaftet. Hierzu zählen auch die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller als inhaftierte Hauptverdächtige. Insgesamt soll gegen 50 Personen ermittelt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Firmengeflecht von United Investors und S&K Fonds. In den Medien wird wie folgt berichtet:

Sonderprüfungen werden vorbereitet – Interessensgemeinschaft für die Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bereitet erste Sonderprüfungen bei mehreren in der Kritik stehenden Fonds vor. Anleger haben uns beauftragt zu prüfen, ob es bei ihrer Fondsinvestition strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten gibt.

Anlaufstelle für geschädigte Anleger: Außerdem können sich betroffene Anleger ab sofort kostenlos bei uns registrieren lassen (Stichwort „S&K“). Wir prüfen dann individuell ob und welche Ansprüche ein Anleger hat und informieren ihn dann über die richtigen Handlungsmöglichkeiten, erläutert Anlegeranwalt Thomas Diler. Es kommt auf jeden Einzelfall an.

Das Team der Anlegerkanzlei Sommerberg betreut geschädigte Anleger wegen folgender Geldanlageangebote im Zusammenhang mit dem Skandal bei S&K:

S&K

Geldanlagen von United Investors

Deutsche Sachwert Emissionshaus

Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG

The Art of Investment Portfolio

Asset Trust AG

Außerdem betreuen wir Anleger, die sich an folgenden Fonds beteiligt haben, die wiederum eine bestimmte Beziehung zu S&K besitzen:

DCM Fonds (Deutsche Capital Management)

SHB Fonds

MIDAS Fonds

Laut Medienberichten kann auch DCM betroffen sein, da 2012 zwei DCM-Unternehmen (DCM Verwaltungs GmbH und DCM Service GmbH) an S&K veräußert wurde. Diese DCM-Gesellschaften verwalten jedoch mehrere DCM-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von über 1 Mrd. Euro. Von den Anlageskandal könnten somit mehrere Tausend Anleger betroffen sein.

Fazit: Anleger, die das Risiko eines Verlustes ihres Geldes nicht in Kauf nehmen wollen, sollten sofort handeln. Dies gilt für alle vorgenannten Beteiligungen, auch für die DCM Fonds, die MIDAS-Fonds und für die S&K-Fonds usw. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass hier überall die Gefahr eines Totalverlustes des Anlegergeldes besteht, erklärt Geschädigten-Anwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit der Betreuung geschädigter Geldanleger bei solchen Großschadensfällen vertraut und gilt hier als sehr erfahren. So haben die Anwälte der Sommerberg Kanzlei etwa bei dem zuletzt aufgedeckten illegalen K1-Betrugssystem des Helmut Kiener etliche Anlageopfer vertreten und Zahlungstitel für die betroffenen Sparer erwirken können. Unsere Anwälte konnten in den vergangenen Jahren für zahlreiche Fondsanleger das schon verloren geglaubte Geld noch wieder zurückholen.

Zur Arbeit der Kanzlei Sommerberg gehört natürlich auch die Ermittlung, wer der richtige Anspruchsgegner ist. Für mehrere S&K-Mandanten konnten wir bereits ermitteln, dass bestimmte Vertriebspartner, die mit der Vermittlung der Fondsbeteiligungen beauftragt waren, verpflichtet sind, den Schaden unserer Mandanten zu regulieren. Als Grund erklärt Anwalt Diler: Unsere Mandanten wurden im Rahmen der Beratung oft nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, wie das Totalverlustrisiko für das investierte Geld. Vielmehr hieß es, dass die Fonds eine solide Sachwertanlage darstellen würden und „sicher“ seien. Das Gegenteil ist richtig: Es handelt sich unser Beurteilung nach um hoch riskante Geldanlagemodelle. Dies ist eine schwere Täuschung, die nun zur Schadensregulierung berechtigen kann. Die Anspruchsmöglichkeiten sind in jedem Einzelfall zu prüfen.

Kontakt

Wenn Sie sich unverbindlich informieren möchten, dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei. Beratungshotline für Anleger in ganz Deutschland: 0421/3016790.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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Nachfolgend einige Auszüge:

Ein Beluga-Fonds-Anleger hat von der Commerzbank Entschädigung erstritten. Er war laut Urteil falsch beraten worden. Wie der Bremer Rechtsanwalt Thomas Diler mitteilte, hatte der Anleger in einen Fonds mit Beluga-Schiffen investiert. Die Commerzbank verletzte laut Urteil des Landgerichts Bremen ihre Beratungspflicht, weil sie ihren Kunden nicht über die Provisionen informierte, die sie für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung erhielt.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Bremen (Az. 2 O 1420/11) mache auch anderen Anlegern Hoffnung, die seinerzeit in Beluga-Fonds investiert haben, sagt Diler, der bereits eine ganze Reihe von Betroffenen vertritt.

 

 


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