Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg.

Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“

Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K – Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.

Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.

Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.

Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?

Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.

 

 

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Insolvenzverfahren der BWF-Stiftung eröffnet: Berichtstermin und Gläubigerversammlung am 4. September 2015 in Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hat am 17.06.2015, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. eröffnet. Dieser Verein trat auch unter dem Namen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung oder BWF-Stiftung auf.

Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Berlin, Kanzlei Kübler, bestellt. Außerdem hat das Amtsgericht Charlottenburg die Gläubiger aufgefordert ihre Insolvenzforderungen in Frist bis 05.10.2015 anzumelden.

Die Gläubigerversammlung mit Berichtstermin wurde angesetzt für den 04.09.2015. Die Behandlung folgender Punkte ist vorgesehen:

  • Eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses
  • Angelegenheiten der §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

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BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

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BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).

BWF-Stiftung: „Verantwortliche Stelle“ Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent

Das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – hat über das Vermögen der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 73 IN 242/15).

Diese Anwaltskanzlei steht im Zusammenhang mit der skandalumwitterten Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Bereits zuvor wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet, bei dem es sich um den Trägerverein der BWF-Stiftung handelt.

Verantwortliche Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerberatung in Insolvenz

Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. In einer Broschüre, die die BWF-Stiftung verwendet hat, um ihr Golderwerbgeschäftsmodell interessierten Anlegern gegenüber zu beschreiben, wird die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Wirtschafts- und Steuerberatung) ausdrücklich als eine (wortwörtlich) „verantwortliche Stelle“ der BWF-Stiftung beschrieben. Den dortigen Angaben zufolge hat sie (wortwörtlich) „nicht nur die BWF-Stiftung in der Gründung und Konzeption beraten, sondert wickelt auch alle dafür notwendigen steuerlichen Belange sowie die Rechnungslegung der BWF-Stiftung ab.“

Im Geflecht der BWF-Stiftung hatte der Prospektierung zufolge diese Anwaltsfirma also eine wesentliche Bedeutung. Der Hintergrund für die Insolvenz der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hier nicht bekannt.

Zum Fall BWF-Stiftung:

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Verantwortliche der BWF-Stiftung. Es besteht der Verdacht des Anlegerbetruges. Mehrere Tausend Anleger, die Goldanlagen bei der BWF-Stiftung erworben haben, sollen möglicherweise betrogen worden sein, weil das Anlegerkapital nicht für den Erwerb von Gold sondern zweckentfremdet verwendet sein soll. Aufgrund dieses Verdachts führten die Ermittlungsbehörden Durchsuchungen durch und beschlagnahmten Beweismittel und vorgefundene Metallgegenstände. Ein großer Teil des Goldes soll laut Medienberichterstattung aber nicht echt sein.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

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Großer Prozesserfolg im Verfahren um Barabfindung für MAN-Aktionäre erzielt: VW-Tochterfirma trifft Nachzahlungspflicht von 353 Millionen Euro!

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch ist sehr zufrieden mit dem aktuell erstrittenen Beschluss des Landgerichts München I.

Die Truck & Bus GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und Großaktionär der MAN SE. Mit Unternehmensvertrag vom 26. April 2013 zwischen der Truck & Bus GmbH und der MAN SE hat sich die MAN SE sich der Beherrschung durch die Truck & Bus GmbH unterworfen und sich zur Abführung ihres Gewinnes an die Truck & Bus GmbH verpflichtet.

Den übrigen Aktionären der MAN SE hat die Truck & Bus GmbH für die durch die Beherrschung und Gewinnabführung entstandene Beeinträchtigung ihrer Rechte eine Kompensationsleistung angeboten. Als Alternative zu einer angebotenen jährlichen Ausgleichszahlung verpflichtete sich die Truck & Bus GmbH in dem Unternehmensvertrag dazu, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der MAN SE deren MAN-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von jeweils 80,89 Euro je MAN-Stammaktie und Vorzugsaktie zu erwerben.

„Ich habe für eine von mir vertretene institutionelle Firma, die ebenfalls als MAN-Aktionärin von der Beherrschung und Gewinnabführung durch die VW-Tochterfirma Truck & Bus betroffen ist, gerichtliche Schritte eingeleitet. Konkret habe ich einen Antrag bei dem Landgericht München I auf gerichtliche Festlegung einer höheren Barabfindung gestellt“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg. Auch zahlreiche weitere betroffene MAN-Aktionäre haben, oft anwaltlich vertreten, einen entsprechenden Antrag gestellt.

Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 (Az. 5 H KO 16371/13) hat das Landgericht München I diesen Spruchanträgen überwiegend stattgegeben und die Barabfindung um 9,30 Euro je Aktie erhöht auf einen angemessenen Betrag von 90,29 Euro

Da nach Mitteilung der Truck & Bus GmbH vom Unternehmensvertrag mit der MAN SE insgesamt rund 38 Millionen MAN-Aktien in Händen außenstehender Aktionäre betroffen sind, ergibt sich ein Gesamtnachzahlungsbetrag für alle diese Aktien von mehr als 353 Millionen Euro.

 

 


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Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…

Schiffsfonds-Misere: Anleger Schiffsfonds erhält Schaden von 51.500 Euro vollständig ersetzt

Ein weiteres von der Kanzlei Sommerberg erstrittenes Gerichtsurteil macht geprellten Fondsanlegern Hoffnung. Bei unterbliebener Risikoaufklärung bestehen Regressmöglichkeiten.

Das Landgericht Essen hat festgestellt, dass der klagende Anleger wegen Falschberatung eine Rückabwicklung seiner Kapitalanlage in einen Schiffsfonds verlangen kann (Aktenzeichen 11 O 110/14). Der Kläger wurde in dem Gerichtsverfahren von der Kanzlei Sommerberg vertreten.

Die verklagte Anlagenvermittlungsfirma wurde verurteilt, dem Kläger den Anlagebetrag von 51.500 Euro zu ersetzen gegen Übertragung der Fondsanteile. Außerdem muss die Anlagenvermittlungsfirma der Gerichtsentscheidung zufolge die Anwaltskosten des geprellten Anlegers übernehmen und hat die Rechtsstreitkosten zu tragen.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg sagt: „Wir freuen uns über diese Entscheidung, weil das Landgericht Essen hier deutlich macht, dass ein Anleger Schadensersatz verlangen kann, wenn er nicht über ein so wichtiges Risiken aufgeklärt wurde wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung.“

Außerdem hätte über die hohen Weichkosten aufgeklärt werden müssen. „Im konkreten Fall waren dies unseren Ermittlungen zufolge mehr als 20 Prozent des Gesamtanlagebetrages“, so Anwalt Krajewski weiter.

Im April 2008 zeichnete der Kläger zwei Schiffsbeteiligungen. Für einen Gesamtanlagebetrag von 51.500 Euro einschließlich Agio erwarb er eine Beteiligung an der Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Inn“ KG und eine weitere Beteiligung an der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS „Flensburg KG.

Diese Kapitalanlagen wurden über die Beklagte erworben, bei der es sich um eine Anlagevermittlungsfirma handelt. Dazu fand einige Zeit vorher ein Beratungsgespräch zwischen dem Geschäftsführer der Beklagten und dem Kläger sowie dessen Steuerberater statt. Der Kläger fühlt sich jedoch falsch beraten und verlangt deswegen Schadensersatz.

Das Landgericht Essen hat erkannt, dass die Forderung des Klägers begründet ist. Die Anlagenvermittlungsfirma hat dem Urteil zufolge nämlich ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt. Der Kläger wurde gleich über drei wichtige Punkte nicht informiert und daher falsch beraten:

Es erfolgte keine Aufklärung über das Risiko eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung im Falle von Entnahmen. Eine Aufklärung wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hierüber aber unbedingt erforderlich gewesen.

Auch wurde nicht auf die in Ermangelung eines entsprechenden Marktes erschwerte Möglichkeit, eine Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds veräußern zu können, hingewiesen.

Des weiteren wurde der Anleger nicht über die hohen Weichkosten von 21,8 Prozent aufgeklärt. Über anfallende Weichkosten ist jedenfalls dann aufzuklären, wenn diese der Kapitalanlage nicht zugute kommen und die Gesamthöhe im Verhältnis zu dem einzuwerbenden Kommanditkapital 15 Prozent übersteigt.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Fonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, andre.krajewski@sommerberg-llp.de

 

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).

Unser Rechtstipp: Bankkunden können auch beendete Darlehensverträge noch widerrufen und Vorteile nutzen

Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg macht auf ein neues verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. März 2015 zum Darlehenswiderruf aufmerksam (Az. I-31 U 155/14):

„Ein Bankkunde kann dieser Gerichtsentscheidung zufolge seinen Darlehensvertrag widerrufen und seine schon an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen, obwohl der Darlehensvertrag bereits längst beendet ist.“

Widerrufsrecht wird durch Vertragsaufhebung nicht gegenstandslos

André Krajewski erläutert die Entscheidung: „Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Urteil zugunsten des Kreditnehmers entschieden, dass das Widerrufsrecht durch eine Vertragsaufhebung nicht gegenstandslos geworden ist.“ Vielmehr kann der Widerruf nämlich dann unbefristet erfolgen, wenn dem Kreditnehmer keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt worden ist. Jede andere Beurteilung würde dem Gedanken des Widerrufsrechts als bedeutendes Verbraucherrecht nicht gerecht werden.

Kreditinstitut beruft sich zu Unrecht auf Verwirkung des Widerrufsrechtes

„Auch stellt das Oberlandesgericht Hamm mit seiner Entscheidung klar, dass die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kreditnehmer einer Verwirkung nicht unterliegt“, so Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski weiter. Das Kreditinstitut kann nämlich kein schutzwürdiges Vertrauen beanspruchen, weil es die Situation selbst herbeigeführt hat, indem es dem Kreditnehmer keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat. Die Verwirkung ist auch deswegen zu verneinen, weil es dem Kreditinstitut jederzeit möglich gewesen wäre, den Verbraucher nachträglich noch zu belehren. Da das Kreditinstitut dieses allerdings unterlassen hat, muss es die Folge einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung erdulden.

Kompetente Beratung für Bankkunden

Sie wollen wissen, ob auch Sie die Möglichkeit haben, eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Ihre Ansprechpartner sind Herr André Krajewski, auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Rechtsanwalt André Krajewski, Tätigkeitsschwerpunkt: Bankrecht. Tel. 0421 / 301 679 0. E-Mail: info@sommerberg-llp.de

 

 

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Darlehenswiderruf: Prozesserfolg der Kanzlei Sommerberg gegen Sparkasse KölnBonn

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Darlehens-Widerruf berechtigt: Kanzlei Sommerberg gewinnt gegen Landesbank Baden-Württemberg

Landgericht Ravensburg hat geurteilt (Aktenzeichen 2 O 243/16): Der Bankkunde konnte seine Darlehensverträge aus den Jahren 2004 und 2005 mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auch noch im Jahr 2016 wirksam widerrufen.
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Darlehens-Widerruf durchgesetzt: Raiffeisenbank muss Immobilienkredit rückabwickeln

Kanzlei Sommerberg LLP hat erneut einen Darlehens-Widerruf durchgesetzt. Der Mandant erhält eine Nutzungsentschädigung von 65.000 Euro und kann jetzt aus seinem teuren Darlehen aussteigen.

Kanzlei Sommerberg erreicht vergleichsweise Zahlung

Nicht immer ist das Urteil eines Gerichts nötig, um geschädigten Anlegern zu Ihrem Recht zu verhelfen. Vor dem Landgericht Aurich hat die Anlegerkanzlei Sommerberg für ihre Mandantin einen Vergleich mit der Sparkasse Aurich-Norden geschlossen, in dem sich die Sparkasse verpflichtet, der Mandantin einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu zahlen(Aktenzeichen 5 O 943/13).

Hintergrund: Die Mandantin der Kanzlei Sommerberg hatte sich im Jahre 2006 an einem Immobilienfonds (SEB ImmoInvest) beteiligt, der sich jedoch in der Folgezeit nicht so entwickelte, wie es prognostiziert war. Die Kanzlei Sommerberg machte geltend, dass die Mandantin weder vollständig noch richtig beraten worden sei. Ihr seien wesentliche Gesichtspunkte, Risiken und die wirkliche Funktionsweise einer Anlage in den Immobilienfonds verschwiegen worden.

Zunächst weigerte sich die Sparkasse Aurich, die die Geldanlage vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Nunmehr erklärte sie sich zu einer Zahlung von 5.000 € an die Mandantin bereit. Eines Urteils bedurfte es nicht mehr.

Rechtsanwalt Krajewski: „Der Vergleich stellt eine gute Lösung für unsere Mandantin dar. Es ist immer unser Ziel, für unsere Mandantin wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen. Dies ist uns gelungen.“

 

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Landgericht Essen: Finanzhaus haftet wegen schuldhafter Aufklärungspflichtverletzung aus dem Beratervertrag.
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CS Euroreal Immobilienfonds – Prozesserfolg der Kanzlei Sommerberg: Anlegerin erhält Schadensersatz

Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.

Anlegerkanzlei Sommerberg verhandelt Vergleich: Deutsche Vermögensberatung AG einigt sich mit Fondsanleger

Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.

Nordcapital-Schiffsfonds: Vergleich vor dem Landgericht Verden

Anlegerin erhält aufgrund gütlicher Streitbeilegung einen erheblichen Teil des in den Fonds angelegten Geldes ersetzt.

Der Fall vor dem Landgericht Verden ist ein gutes Beispiel für Dutzende von weiteren Fällen, bei denen die Kanzlei Sommerberg in 2015 bereits Vergleiche zugunsten von Mandanten erzielen konnte, die durch ihre Geldanlage in geschlossene Fonds geschädigt worden sind.

Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski erklärt: „Die von uns vertretene Anlegerin hat im März 2008 eine Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio gezeichnet an einem riskanten Schiffsfonds. Dieser Schiffsfonds heißt Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG. Die Geldanlage wurde der Anlegerin vermittelt von ihrer Bank, eine örtliche Volksbank aus der Region Verden.

„Unsere Mandantin fühlte sich von der Volksbank jedoch im Zusammenhang mit der Anlage in den Schiffsfonds falsch beraten. Unserer Meinung nach war der Fonds für unsere Mandantin zu riskant und nicht geeignet. Wir haben daher Klage bei dem Landgericht Verden gegen die Bank wegen falscher Anlageberatung erhoben und verlangt, dass die Bank den Fondskauf rückabwickeln muss“, so Anwalt Krajewski weiter.

Im Verhandlungstermin am 21. Mai 2015 kam es dann zu einer gütlichen Einigung zwischen der Volksbank und ihrer Kundin. Im Rahmen eines Vergleichs hat sich die Volksbank verpflichtet, einen erheblichen Teil des Anlagebetrages zu erstatten.

Solche Vergleichsabschlüsse sind ständige Praxis, wenn es um Falschberatung über Geldanlagen in geschlossene Fonds geht.

Beratung für Fondsanleger

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg prüft für Fondsanleger, ob sie ebenfalls eine Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Betroffene Anleger können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg LLP nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).

Darlehenswiderruf: Ziel ist immer die Auflösung teurer Altverträge: Bausparkassen ziehen „Kündigungs-Joker“ genauso wie Bankkunden ihren „Widerrufs-Joker“ nutzen

Hunderttausende Kunden von Banken, Sparkassen, aber auch von vielen Bausparkassen lassen bereits prüfen, ob sie den Widerruf ihrer teuren Darlehensverträge erklären können. Auf diese Weise können sie, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, ihren alten hochverzinsten Kredit beenden und angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase günstig umfinanzieren. Oft lassen sich dadurch für einen Verbraucher viele Tausend Euro einsparen.

„Mit dem gleichen Motiv handeln auch Bausparkassen, die ihren Kunden gegenüber hochverzinste Bausparverträge kündigen“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg. Auch die Bausparkassen wollen aufgrund der jetzigen Niedrigzinsphase ihren Kunden nicht mehr eine hohe Guthabenverzinsung gewähren, die sie vor Jahren vertraglich versprochen haben. Daher erklären sie reihenweise die Kündigung der Altverträge.

Mit diesem „Kündigungs-Joker“ können die Bausparkassen aus den ihnen unliebsam gewordenen Verträgen vorzeitig aussteigen. Oft drohen Bausparkassen auch mit der Kündigung, um ihre Kunden zu einem Wechsel in einen anderen – für die Kunden viel schlechteren – Tarif zu bewegen.

Die Leidtragenden sind die alten Kunden, denen dadurch ihre vertraglich versprochene hohe Guthabenverzinsung entgeht. Zehntausende Kunden der Bausparkassen sind schätzungsweise von dieser Kündigungswelle bereits betroffen.

Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski zieht ein Fazit: „Die Finanzbranche macht hier im Ergebnis nichts anderes als der Bankkunde, der seinen hochverzinsten alten Darlehensvertrag widerruft. Egal ob der Bankkunde den „Widerrufs-Joker“ zieht oder die Bausparkasse von ihrem „Kündigungs-Joker“ Gebrauch macht, der wirtschaftliche Hintergrund besteht immer darin, sich aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase aus den unrentabel gewordenen Hochzinsverträgen vorzeitig zu lösen. Die Finanzbranche nutzt mit der Kündigung auf gleiche Weise eine juristische Raffinesse wie der Bankkunde mit dem Widerruf.“

Beratung zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

Das Rechtsanwaltsteam der Kanzlei Sommerberg berät Verbraucher zur Frage, ob sie aus ihren teuren Kreditverträgen durch Widerruf vorzeitig aussteigen können. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten auch Sie gerne. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei.

 

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Landgericht Ravensburg hat geurteilt (Aktenzeichen 2 O 243/16): Der Bankkunde konnte seine Darlehensverträge aus den Jahren 2004 und 2005 mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auch noch im Jahr 2016 wirksam widerrufen.
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Schiffsfonds von GEBAB und ATLANTIC: Landgericht Bremen verurteilt Finanzfirma wegen fehlerhafter Anlageberatung

„Die von uns erhobene Klage war erfolgreich. Unser Mandant erhält den in zwei Schiffsfonds angelegten Betrag von 34.382,59 Euro plus Zinsen als Schadensersatz zugesprochen“, sagt André Krajewski, Rechtsanwalt bei der Anlegerkanzlei Sommerberg.

Die Ehefrau des Klägers erwarb am 7. Oktober 2005 für einen Betrag von 20.000 Euro Kommanditanteile an der Beteiligungsgesellschaft BALTIC WAVE und BALTIC WIND mbH & Co. Es handelt sich um einen Schiffsfonds des Emissionshauses GEBAB. Im April 2006 erwarb die Ehefrau des Klägers weitere Kommanditanteile in Höhe von 20.000 US-Dollar am Schiffsfonds MS CLARA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG des Emissionshauses ATLANTIC. Diese Fondsanteile hatte sie „ausgetauscht“ gegen andere Schiffsbeteiligungen, die sie zunächst ebenfalls am 7. Oktober 2005 erworben hatte.

Beraten wurde die Ehefrau des Klägers bei diesen Ankäufen durch den Geschäftsführer der Beklagten, bei der es sich um ein Beratungsunternehmen handelt, das auch die Beratung über Kapitalanlagen anbietet.

Die Ehefrau des Klägers hat ihre im Zusammenhang mit dieser Beratung bestehenden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung an den Kläger abgetreten. Im dem Verfahren vor dem Landgericht Bremen hat der Kläger die Schadensersatzforderung dann aus abgetretenem Recht geltend gemacht. Der Vorwurf: Die Ehefrau wurde über die Schiffsfondsanlage falsch beraten und nicht über die Risiken aufgeklärt. Deswegen besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Beratungsfirma.

Mit Urteil vom 1. April 2015 hat das Landgericht Bremen der von der Kanzlei Sommerberg eingereichten Klage stattgegeben (Aktenzeichen: 1 O 217/13). Rechtsanwalt Krajewski erläutert die Entscheidung: Das Landgericht ist den von uns vorgetragenen Argumenten gefolgt und hat festgestellt, dass die Beratungsfirma unserem Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet ist.“

Die Beratungsfirma hat nämlich die im Rahmen der Anlageberatung geschuldete Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung verletzt. Im Falle einer Falschberatung kann ein Anleger bei bestimmten Bedingungen grundsätzlich Schadensersatz verlangen. In dem vorliegenden Fall steht für das Landgericht Bremen eine solche Falschberatung fest.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ehefrau des Klägers ausdrücklich eine „sichere“ Kapitalanlage wünschte. Der Beratungsfehler ist insofern gegeben, da die Beratungsfirma bzw. deren Geschäftsführer die Anlage in die Schiffsfonds überhaupt empfohlen haben. Denn Schiffsfonds stellen sich nicht als „sicher“, sondern als sogar sehr riskantes Investment dar. Für auf Sicherheit bedachte Anleger sind solche Fonds in der Regel nicht geeignet. Deswegen hätten die Schiffsfonds nicht empfohlen werden dürfen.

In der Rechtsfolge besteht ein Anspruch auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes. Die Beratungsfirma hat, so das Urteil des Landgerichts Bremen, den Anlagebetrag und den Zinsschaden vollständig zu ersetzen Zum um Zug gegen Übertragung der Fondsanteile. Außerdem sind dem Kläger die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu ersetzen und die beklagte Beratungsfirma hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Beratung für Schiffsfondsanleger

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg prüft für Anleger in Schiffsfonds, ob sie ebenfalls eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Anleger in Schiffsfonds können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).