Sommerberg Anlegerrecht - Aktienkurse

MIG-Fonds: Regressmöglichkeit bei Falschberatung und Prospektfehlern

Eine Geldanlage in MIG-Fonds ist mit erheblichen Risiken verbunden. Anleger, die sich falsch beraten und sich nicht über die Risiken richtig aufgeklärt sehen, können mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Schadensersatz bei Falschberatung

Nach der geltenden Rechtlage muss ein Berater seinen Beratungskunden ordnungsgemäß über eine empfohlene Kapitalanlage beraten. War die Beratung wesentlich fehlerhaft, dann kommen Schadensersatzansprüche des betroffenen Anlegers in Betracht. Rechtsanwalt Diler sagt: „Wir machen bereits für mehrere MIG-Fondsanleger solche Schadensersatzansprüche geltend, weil sich die Anleger falsch beraten sehen.“

Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann. Darüber hinaus seien MIG-Fonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. „Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Die MIG-Fonds sind für die Anleger sehr riskant. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatz bei Prospektfehlern

Regressmöglichkeiten gibt es auch bei wesentlichen Prospektfehlern. Den Beteiligungsangeboten in die MIG-Fonds lagen umfangreiche Verkaufsprospekte zugrunde. Die Rechtsanwälte der Anlegerkanzlei Sommerberg haben alle 13 Verkaufsprospekte geprüft und damit Dokumente mit einer Länge von weit über 1.000 Seiten gesichtet.

„Wir sind der Meinung, dass mehrere MIG-Fondsprospekte fehlerhaft sind. Denn sie enthalten bestimmte Angaben und Erläuterungen nicht, die unserer Ansicht nach für die Entscheidung der Anleger, ob sie sich an MIG-Fonds beteiligen wollen, aber wichtig gewesen wären“, so Rechtsanwalt Diler.

Rückabwicklung des Fondserwerbes

Wenn für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch besteht, dann ist dieser in der Regel gerichtet auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes. Dies bedeutet, der Anleger verlangt die vollständige Erstattung seines in den Fonds investierten Kapitals und überträgt dafür im Gegenzug seine Fondsbeteiligung.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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MIG-Fonds für Kleinanleger nicht geeignet

Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten am jeweiligen MIG-Fonds. Es handelt sich somit um unternehmerische Beteiligungen. „Solche Geldanlagen in Form von Kommanditanteilen stufen wir als riskant ein. Grundsätzlich besteht aus Anlegersicht das Risiko, dass das angelegte Geld zu einem großen Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann, vor allem wenn es zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Schieflage oder gar Insolvenz des Fonds kommt“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 10/2005) schreibt in einem Bericht unter der Überschrift „Private-Equity-Fonds: Riskanter Fischzug“ zu Private Equity-Fonds und hier auch zum MIG Fonds 2 auszugsweise:

„Für Kleinanleger nicht geeignet“

„Fazit: Allenfalls für sehr vermögende Privatleute mit hoher Risikobereitschaft eignen sich Private Equity Fonds. Zur Altersvorsorge sind sie ungeeignet. Ratensparpläne für Kleinanleger sind viel zu teuer.“

Ein seriöser Berater sollte seinen Beratungskunden unbedingt auf diese Risiken hinweisen, wenn er einen solchen Fonds vorstellt. Für Anleger, die ihr Geld konservativ (also ohne Verlustrisiko), anlegen wollen, sind geschlossene Fondsbeteiligungen ungeeignet.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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MIG-Fonds: Anwalt zum Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung über hohe Weichkosten

Wenn Anleger nicht vor dem Beitritt zu einem Fonds über hohe Weichkosten eines Fonds aufgeklärt worden sind, können sie bei bestimmten Bedingungen Schadensersatz verlangen. Vor allem, wenn die Berater die Kunden nicht über Provisionen von 15 Prozent und mehr aufgeklärt haben, sollte geprüft werden, ob der Fondsanleger deswegen eine Schadensersatzmöglichkeit hat. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg LLP hin.

Anwalt Diler weiter: „Wir konnten zwischenzeitlich ermitteln, dass sich aber die Provisionen einschließlich Agio bei den MIG-Fonds auf mehr als 15% des Anlegerkapitals belaufen.“

Das ergibt sich aus den Seiten 48 und 49 der gemeinsamen Leistungsbilanz 2011 zu den MIG-Fonds der Emissionshäuser MIG Verwaltungs AG und HMW Emissionshaus AG. Danach betragen die Provisionen einschließlich Agio immer mehr als 15 Prozent und teils knapp 20 Prozent.

Auch den Prospekten ist zu entnehmen, dass teils rund 20 Prozent der Einlagen der Anleger für Fondsnebenkosten verwendet werden. Dies sind die „Weichkosten“, also insbesondere Vertriebskosten und Kosten für die Eigenkapitalvermittlung, etwa Provisionen für die Anlagevermittler.

Beim MIG Fonds 3 beispielsweise wurde laut Prospekt mit Fondsnebenkosten von 23,67 Prozent geplant. Dies bedeutet, dass von je 100 Euro eingezahltes Anlegergeld sofort und vorab 23,67 Euro von der Fondsgesellschaft ausgegeben werden, u.a. für Marketing und Vermittlungsprovision. Dieses Geld kann vom Fonds also nicht mehr in die Beteiligungen investiert werden. Entsprechend hohe Renditen müsste der Fonds erzielen, damit es überhaupt gelingt, dass die Anleger beim geplanten Laufzeitende ohne Verlust wieder aus ihrer Beteiligung aussteigen können. Noch höher müsste die Rendite sein, damit der Fonds Gewinne für die Anleger einfährt.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Provisionen bei MIG-Fonds und Agio:

MIG-Fonds 1: 19,97% zzgl. 5% Agio

MIG-Fonds 2: 19,97% zzgl. 5% Agio

MIG-Fonds 3: 23,97% kein Agio

MIG-Fonds 4: 22,10% kein Agio

MIG-Fonds 5: 15,95% zzgl. bis zu 5% Agio

MIG-Fonds 6: 19,62% kein Agio

MIG-Fonds 7: 16,95% zzgl. bis zu 6,75% Agio

MIG-Fonds 8: 19,96% kein Agio

MIG-Fonds 9: 19,96% zzgl. bis zu 5,5% Agio

MIG-Fonds 10: 19,85% zzgl. 3,5% Agio

MIG-Fonds 11: 19,85% zzgl. bis zu 5,5% Agio

MIG-Fonds 12: 19,85% zzgl. 4,5% Agio

MIG-Fonds 13: 19,85% zzgl. bis zu 5,5% Agio

 

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Emissionshaus Castor Kapital im Insolvenzverfahren

Das Emissionshaus Castor Kapital, Initiator von 38 Schiffsfonds, ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das Insolvenzverfahren über die Castor Kapital GmbH & Co.KG am 22. Dezember 2014 eröffnet (Az.: 7 IN 22/14). Am gleichen Tag wurde zudem das Insolvenzverfahren über die Verwaltung Castor Kapital GmbH eröffnet (Az.: 7 IN 23/14).

Bis zum Jahr 2007 hatte Castor Kapital Schiffsfonds aufgelegt und dabei auch in gebrauchte Schiffe investiert. Doch auch an den Schiffsfonds von Castor Kapital ging die Krise der Schifffahrt nicht spurlos vorüber. Die Folge waren wirtschaftliche Schwierigkeiten, teilweise mussten die Fonds Insolvenz anmelden. Leidtragende waren dabei oft die Anleger. Die Hoffnungen auf eine rentable Kapitalanlage erfüllten sich für sie nicht. Stattdessen fielen finanzielle Verluste an.

Nun musste das Emissionshaus Castor Kapital Insolvenzantrag stellen. „Davon sind die Schiffsfonds zwar nicht unmittelbar betroffen, da es sich dabei um eigenständige Gesellschaften handelt. Dennoch könnte es Auswirkungen haben“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Ansprechpartner für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Der erfahrene Rechtsanwalt rät den Anlegern der Castor Kapital Schiffsfonds daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Zumal ein Ende der Krise der Schifffahrt sich nach wie vor nicht abzeichne.

„Die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren zeigen deutlich, dass es sich bei Schiffsfonds um hoch riskante Geldanlagen handelt, die nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind“, beton Rechtsanwalt Diler. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch ausführlich über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Da mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erworben wurden, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dennoch wurden unserer Erfahrung nach die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken oft genug im Unklaren gelassen. Selbst an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger wurden Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatz kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Betracht, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat.

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Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.

Die Klägerin, vertreten durch die Anlegerkanzlei Sommerberg, hat mit ihrer Klage Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht. Die Klägerin erwarb in den Jahren 2004 und 2007 für Beträge von 25.875 Euro und 31.500 Euro auf Empfehlung eines Beraters der Commerzbank AG Beteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfonds.

Es handelt sich um eine Beteiligung am CONTI 2. Beteiligungsfonds und eine weitere Beteiligung am CONTI Beteiligungsfonds X. Der CONTI Beteiligungsfonds X besteht aus den vier den CONTI-Gesellschaften namens CONTI 155 (MS „Conti Jupiter“), CONTI 153 (MS „Conti Cordoba“), CONTI 53 (MS „Conti Salome“) und CONTI 54 (MS „Conti Elektra“).

Der Klägerin wurde erklärt, dass die Commerzbank AG für die Fondsvermittlung lediglich das Agio in Höhe von fünf Prozent als Provision erhält.

„Die Provision zugunsten der Bank war in Wahrheit aber wesentlich größer als das fünfprozentige Agio. Das haben unsere Ermittlungen ergeben“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter: „Somit hat die Bank die Provisionshöhe viel zu niedrig dargestellt. Das ist aber nicht erlaubt und begründet einen Schadensersatzanspruch unserer Mandantin. Deswegen haben wir Klage erhoben.“

Zu Recht, wie das Landgericht Lüneburg nun entschieden hat. Der Klage wurde in den wesentlichen Punkten stattgegeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss eine Bank, die eine Fondsanlage vermittelt, ungefragt ihren Kunden über die Provisionen und deren genaue Höhe aufklären, die an sie für das Vermittlungsgeschäft zurückfließen. Verheimlicht die Bank diese Rückvergütungen oder stellt sie die Provision geringer dar, als sie in Wirklichkeit ist, kann ein Kunde grundsätzlich Regress verlangen.

In dem entschiedenen Fall konnte die Commerzbank AG auch nicht den Beweis führen, dass die Klägerin auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Provisionen die Fondsbeteiligungen erworben hätte. Auch hat sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, dass die Klägerin auch bei anderen Beteiligungen hohe Provisionen zugunsten der Bank akzeptiert hat. Außerdem hat das Landgericht Lüneburg entschieden, das der Schadensersatzanspruch der Bankkundin nicht verjährt ist, auch wenn die Fondserwerbe bereits 10 bzw. sieben Jahre zurückliegen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, andre.krajewski@sommerberg-llp.de

 

 


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