Sommerberg Anlegerrecht – Abwärtssog

BWF-Stiftung insolvent: Geprellte Anleger des Goldverkäufers sollten jetzt handeln

Neue Hiobsbotschaften für die Kunden der BWF-Stiftung. Nach den Betrugsmeldungen ist es jetzt zur Insolvenz der BWF-Stiftung gekommen.

Die Pleite kann zu einer konkreten Totalverlustgefahr für das Geld der geschädigten Anleger führen. Eine Insolvenz bedeutet die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26. März 2015 als zuständiges Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren über die BWF-Stiftung eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Aktenzeichen: 36b IN 1350/15).

Konkret wurde die Insolvenz vorläufig eröffnet über das Vermögen des Vereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.. Dieser Verein hat unter dem Namen „BWF-Stiftung“ oder dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ die Goldgeschäfte mit einer Vielzahl von Anlegern getätigt. Die BWF-Stiftung ist aber ein unselbständiges Gebilde, so dass der Name der BWF-Stiftung gleichzusetzen ist mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V..

Also ist die BWF-Stiftung faktisch in vorläufiger Insolvenz.

„Täglich melden sich bei unserer Interessenvertretung weitere geschädigte Anleger der BWF-Stiftung“, sagt Thomas Diler, Verbraucherschützer und Rechtsanwalt bei der im Anlagerschutz tätigen Kanzlei Sommerberg. Diler weiter: „Wir sind mittlerweile von vielen der geprellten Kunden damit beauftragt, deren Rechte durchzusetzen. Das Ziel ist es, möglichst schadensfrei aus den Goldanlageschäften herauszukommen.“ Dafür gibt es mehrere Ansatzpunkte.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn das vorläufige Insolvenzverfahren abgeschlossen und das förmliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF-Stiftung eröffnet wird, dann sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hier sind Form und Frist zu beachten. „Wir bieten dafür unsere Hilfe an“, sagt Anwalt Thomas Diler.

Nach Auffassung der Sommerberg-Rechtsanwälte gibt es außerdem gegen bestimmte Verantwortliche der BWF-Stiftung einen Direktanspruch auf faktische Rückabwicklung des Goldkauferwerbes.

Vor allem ist je nach Einzelfall ein Anspruch gegen die verantwortlichen Vermittler bzw. Vertriebsgesellschaften gegeben. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hätte ein Vermittler feststellen können und müssen, dass das Geschäftsmodell der BWF-Stiftung überhaupt nicht plausiblel ist.

Die Kunden hätten vor einem Goldgeschäft mit der BWF-Stiftung gewarnt werden müssen, weil es sich dabei um ein verbotenes Bankeinlagengeschäft handelt, mit dem die BWF-Stiftung gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat. Diese Warnung hätte ein Vermittler unbedingt aussprechen müssen. Außerdem wäre es die Pflicht eines Vermittlers gewesen, den Kunden darüber zu informieren, dass eine Rückabwicklung des Goldgeschäftes auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befürchtet werden muss.

Anwalt Diler weiter: „Wir halten es auch nicht für plausibel erklärbar, wie die BWF-Stiftung in der Lage hätte sein sollen, mit dem Goldhandel so hohe Erträge zu erwirtschaften, die es ermöglichen, den Kunden die versprochenen Renditen zu zahlen.“ Hinzu kommt, dass die Eigentumsverhältnisse des Goldes schlicht nicht plausibel darstellbar sind. Einerseits soll zwar der Kunde Eigentümer des Goldes sein, aber andererseits wollte die BWF-Stiftung mit diesem Gold des Kunden Handel treiben. Würde die BWF-Stiftung das Gold veräußern, dann würde der Kunde jedoch seine Eigentumsposition verlieren.

Das gesamte Konzept ist vollkommen zweifelhaft. Davor hätte ein Vermittler warnen müssen. „In keinem uns bekannten Fall ist das aber geschehen. Darauf stützen wir jetzt den Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Vermittlerhaftung“, so Anwalt Diler weiter.

Hilfe für geschädigte Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg berät und vertritt deutschlandweit Kunden und Anleger der BWF-Stiftung. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de

 

 

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BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

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BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).

DCM-Renditefonds 19: Geprellter Anleger erhält über 90.000 Euro Schadensersatz

100% Geld zurück: Die Sommerberg-Rechtsanwälte haben ein weiteres Urteil zugunsten eines geschädigten Immobilienfondsanlegers erstritten.

Der Fall

Der Kläger und seine Ehefrau haben im Dezember 2003 eine Beteiligung am DCM Renditefonds 19 zu einem Gesamtanlagebetrag von 92.925 Euro einschließlich Agio erworben. Bei dem DCM Renditefonds 19 handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds des mittlerweile insolventen Emissionshauses DCM aus München.

Der Fondserwerb erfolgte, nachdem ein freier Anlageberater in mehreren Gesprächen dem Kläger und seiner Ehefrau den DCM-Fonds vorgestellt hat.

Der DCM-Fonds hat sich äußerst schlecht entwickelt. Der Fonds ist als Kommanditgesellschaft ausgestaltet, an dem sich die Anleger als Kommanditisten unternehmerisch beteiligen können. Dies führt aus Sicht der Anleger zu erheblichen Risiken. Vor allem besteht das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals. Der Kläger und seine Ehefrau wollten die ungewünschten Risiken für ihr angelegtes Geld aber nicht eingehen und fühlen sich von dem Berater falsch beraten. Sie verlangen daher Schadensersatz wegen der Geldanlage in den DCM-Renditefonds 19. Die Ehefrau hat ihre Forderung an den Kläger abgetreten.

Das Urteil

Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erklärt: „Wir haben daher Klage erhoben, um die Schadenersatzforderung für unsere Mandantschaft durchzusetzen. Dies hatte Erfolg.“

Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 20.02.2015 dem Kläger Schadensersatz von 92.925 Euro für die DCM-Geldanlage zugesprochen (Aktenzeichen: 11 O 344/13). Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass dem Kläger seine Anwaltskosten vollständig zu ersetzen sind.

Seine Entscheidung hat das Landgericht Potsdam damit begründet, dass die von der Kanzlei Sommerberg erhobene Klage in der Hauptsache begründet ist. Anwalt Diler erklärt: „Das Gericht ist unserem Vortrag gefolgt, wonach der Kläger und seine Ehefrau falsch über die Geldanlage in den DCM-Fonds beraten worden sind.“ Das Landgericht Potsdam sieht es als erwiesen an, dass der Berater seine den Kunden gegenüber geschuldete Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung verletzt hat. Der Berater hat es insbesondere versäumt, über das Totalverlustrisiko aufzuklären. Diese Risikoaufklärung wäre aber unbedingt erforderlich gewesen, weil der Berater wusste, dass seine Kunden ein Verlustrisiko gerade nicht wollten. Das Landgericht Potsdam hat deswegen den Schadensersatzanspruch festgestellt und der Klage stattgegeben.

In der Rechtsfolge besteht für den Kläger ein Anspruch auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes. Dies bedeutet, gegen Übertragung der Beteiligung am DCM-Renditefonds 19 erhält der Kläger den Anlagebetrag ersetzt.

Hilfe für geschädigte Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihre Ansprechpartner für geschlossene Fonds sind Thomas Diler, Rechtsanwalt, und André Krajewski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Beratungstelefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de

 

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IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

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IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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CFB-Fonds 168: Landgericht Frankfurt am Main spricht Anleger des Schiffsfonds Schadensersatz zu

Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski zeigt sich erfreut: „Das Landgericht Frankfurt am Main hat der von uns erhobenen Schadensersatzklage ganz überwiegend stattgegeben.“ Die Commerzbank AG muss die Geldanlage ihres Kunden in den Schiffsfonds CFB 168 rückabwickeln und das angelegte Geld von über 10.000 Euro erstatten.

Nach einer vorangegangener Beratung der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, erwarb der klagende Anleger im Juni 2008 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB 168 von 15.000 US-Dollar nebst 5 Prozent Agio. Dies waren damals umgerechnet 12.400,83 Euro.

Der Schiffsfonds hat sich wirtschaftlich äußerst negativ entwickelt. Für die Anleger besteht die Gefahr eines Totalverlustes ihres in den CFB-Fonds 168 investierten Geldes. „Nachdem unser Mandant von diesem ungewollten Risiko erfuhr, wurden wir beauftragt, für ihn Schadensersatz geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.

„Wir haben daher bei dem Landgericht in der zuständigen Bankenmetropole Frankfurt Schadensersatz eingeklagt“, so Krajewski weiter.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 13. März 2015 der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Aktenzeichen: 2-10 O 425/13).

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die damalige Dresdner Bank AG den klagenden Anleger falsch beraten hat. Diese Falschberatung begründet den Schadensersatzanspruch. Die Commerzbank AG ist dafür verantwortlich als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG und muss die Rückabwicklung des Anlagegeschäftes vornehmen.

Dem Urteil zufolge wurde die Commerzbank AG antragsgemäß verurteilt, dem Kläger seinen Kapitaleinsatz abzüglich erhaltener Ausschüttungen vollständig zu ersetzen. Der Kläger hat dafür im Gegenzug seine Beteiligung am Schiffsfonds CFB 168 zu übertragen.

Der Anleger kann damit verlustfrei aus dem CFB-Fonds 168 aussteigen.

Beratung für Schiffsfondsanleger

Wir prüfen nun auch für andere CFB-Fondsanleger und anderer Schiffsfonds, ob sie ebenfalls eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Anleger in Schiffsfonds können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

 


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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Schlappe für Commerzbank: Sommerberg-Rechtsanwälte erstreiten für Anleger Schadensersatz

Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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CIS Garantie-Hebel-Plan: Anleger erhält Kapitalerstattung wegen Prospektfehler

Im Rahmen eines Prozessvergleichs bekommt ein Mandant der Kanzlei Sommerberg wegen seiner fehlgeschlagenen Fondsanlage in den CIS Garantie-Hebel-Plan einen erheblichen Teil seines Investment erstattet. Grund: Der Prospekt zum Fonds stellt sich als falsch dar.

Der Anleger hatte sich im Januar 2008 als Kommanditist mit einer Kapitalanlage von 17.000 Euro an der Fondsgesellschaft CIS Garantie-Hebel-Plan ‘07 AG & Co. KG beteiligt. Dieses Investment wurde ihm von einem Finanzberater empfohlen.

Bei der Anlage handelt es sich um eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft, die beabsichtigte, britische Lebensversicherungen auf dem Zeitmarkt zu erwerben. Bereits aufgrund der Blind-Pool-Konstruktion stellt sich eine solche Geldanlage für die Anleger als sehr risikoreich dar.

Der Anleger wollte sich wegen der ungewünschten Risiken wieder von seiner Fondanlage trennen und hat sich deswegen an die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg gewandt.

„Nachdem der verantwortliche Finanzberater die geforderte Rückabwicklung des Fondserwerbes nicht freiwillig durchführen wollte, haben wir Klage vor dem Landgericht Verden gerichtet auf Schadensersatz erhoben“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Sachbearbeiter bei der Kanzlei Sommerberg.

Geltend gemacht wurde die Rückerstattung des angelegten Kapitals in den Fonds. Rechtsanwalt Krajewski begründet die Forderung wie folgt: „Der Zahlungsanspruch ist gegeben, weil der verwendete Prospekt zum Fonds wesentlich fehlerhaft ist. Es findet sich im Prospekt nicht die erforderliche Information über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung. Bereits dieser Aufklärungsmangel durch den insofern unvollständigen Prospekt begründet den Regressanspruch des Anlegers.“

Der Berater macht sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nämlich schadensersatzpflichtig, wenn er oder der von ihm verwendete Prospekt nicht darüber aufklärt, dass es bei einer Ausschüttung zu einem möglichen Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung kommen kann. Dazu merkt Rechtsanwalt Krajewski an: „Der Prospekt zum Fonds CIS Garantie-Hebel-Plan enthält unserer Überprüfung zufolge keine Risikoaufklärung über dieses Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung.“ Damit ist ein Prospekthaftungsanspruch gegeben.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2015 zeigte sich der verklagte Finanzberater zu einer gütlichen Einigung bereit und hat sich durch Abschluss eines Vergleiches mit dem klagenden Anleger verpflichtet, einen erheblichen Teil des in den Fonds angelegten Geldes zu erstatten (LG Verden – Aktenzeichen 4 O 206/14).

Hilfe für betroffene Anleger

Betroffene Anleger, die sich über ihre Handlungsmöglichkeiten wegen der Geldanlage in Fonds von S&K oder CIS Garantie-Hebel-Plan informieren möchten, können sich an das Rechtsanwaltsteam der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg wenden. Wir beraten deutschlandweit und unterstützen die Anleger bei einem Ausstieg aus ihrem Fonds.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt André Krajewski und Rechtsanwalt André Krajewski. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

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S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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Razzia bei der BWF-Stiftung: Betrug mit Goldgeschäften zum Schaden der Anleger?

Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagenbetruges.

In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch ein Anlageprodukt des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e.V. („Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“/„BWF-Stiftung“), in dem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert worden war, konnten die Ermittler der Polizei Berlin am 25. Februar 2015 ab 7 Uhr 19 Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Köln erfolgreich vollstrecken.

Durchsucht wurden mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.

An dem Einsatz waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt. Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der „Rückabwicklung“ der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt.

Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt ca. vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Sie möchten weitere Informationen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten ist vollständig kostenfrei. Rufen Sie uns einfach an. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

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BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

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BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
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Anderson Erste Deutsche Grundwert insolvent: Anleger sollten jetzt handeln!

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 21. Januar 2015 das Insolvenzverfahren über die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG eröffnet. Schon zuvor ist die Anderson Holding AG in die Insolvenz geraten.

Für betroffene Anleger, die Darlehen an die Anderson Erste Deutsche Grundwert geleistet haben, bedeutet die Insolvenz den voraussichtlichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Davon betroffen sind die Anlagevarianten Anderson BASIC, Anderson SAVED LOAN DYNAMIC und Anderson VALUE HEDGING LOAN. Die von der Anderson zur Sicherung der Darlehen versprochene Abtretung von Teil-Grundschulden ist nach unseren Recherchen nicht wirksam erfolgt.

Den betroffenen Anlegern stehen nun zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um das eingezahlte Kapital dennoch ganz oder teilweise zurück zu erhalten.

Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Anleger können ihre Forderungen gegen die Anderson Erste Deutsche Grundwert form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Erfahrungsgemäß kann bei Unternehmen die wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in die Insolvenz geraten sind, nur ein sehr geringer Teil des eingesetzten Kapitals zurückerlangt werden. Oft erhalten Insolvenzgläubiger nur bis zu 5% ihrer Forderung erstattet. Ein Anleger der z.B. einen Betrag von EUR 10.000,00 an die Anderson gezahlt hat, könnte bei einer Insolvenzquote von 5% nur etwa EUR 500,00 zurückerlangen.

Durchsetzung der Forderung gegenüber verantwortlichen Personen

Die zweite, und wesentlich aussichtsreichere Möglichkeit besteht darin, die Forderungen gegen verantwortliche Personen bei der Anderson-Gruppe geltend zu machen. Diese sind nach unseren Erkenntnissen im Gegensatz zur Anderson Erste Deutsche Grundwert nicht insolvent, sondern wirtschaftlich leistungsfähig.

Ratsuchende Anleger können sich an die Kanzlei Sommerberg wenden. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt: „Wir vertreten bereits Anderson-Geschädigte und machen aktiv deren Forderungen geltend. Hier kommt es auf die genaue juristische Argumentation an.“

Anwalt Krajewski weiter: „Unsere Mandanten haben Geld bei der Anderson Erste Grundwert angelegt in Form von Darlehen. Diese Geschäftsabschlüsse sind unserer Beurteilung zufolge klar unwirksam. Dafür haften bestimmte Verantwortliche, gegen die wir jetzt vorgehen. Unseren Mandanten ist hier Schadensersatz zu leisten.“

Hilfe für geschädigte Anderson-Anleger

Betroffene Anleger können sich direkt an Herrn Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg, wenden. Wir beraten deutschlandweit und unterstützen die Anleger bei der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und bei der Durchsetzung der Forderung gegenüber den verantwortlichen Personen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. E-Mail: info@sommerberg-llp.de, Beratungstelefon: 0421 / 301 67 90.

 

 


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Anderson Erste Deutsche Grundwert insolvent: Anleger sollten jetzt handeln!

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 21. Januar 2015 das Insolvenzverfahren über die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG eröffnet. Schon zuvor ist die Anderson Holding AG in die Insolvenz geraten.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Anlegerkanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Anleger in CONTI-Fonds

Die Kanzlei Sommerberg konnte erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung erstreiten, die geprellte Schiffsfondsanleger hoffen lässt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil (Aktenzeichen: 330 O 517/12) festgestellt, dass ein Anleger umfassenden Schadensersatz beanspruchen kann wegen seiner Geldanlage in CONTI Fonds.

Der Anleger erhält somit sein in die CONTI-Fonds eingesetztes Geld in Höhe von über 30.000 Euro erstattet. Außerdem hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass dem Anleger sein entgangener Zinsgewinn ebenso wie angefallene Rechtsanwaltskosten zu ersetzen sind.

Der Anleger ist Kunde der Commerzbank AG. Eine Mitarbeiterin der Bank empfahl ihm im Rahmen einer Anlageberatung, Geld in zwei bestimmte Schiffsfonds anzulegen. Der Anleger folgte dieser Empfehlung.

Er zeichnete zunächst im Jahr 2005 eine Beteiligung am CONTI Beteiligungsfonds VII (CONTI VII) mit einem Einlagebetrag von 25.000 Euro zuzüglich eines Agios von 4 Prozent, also weitere 1.000 Euro. Im Jahr 2007 erwarb der Bankkunde auf erneute Empfehlung der Commerzbank AG eine Beteiligung am CONTI Beteiligungsfonds X (CONTI X) mit einem Einlagebetrag von 15.000 Euro zuzüglich eines Agios von 5 Prozent, also weitere 750 Euro.

Rechtsanwalt: Mit richtiger Argumentation 100% Kapitalerstattung für CONTI-Anleger

Erst Jahre später wurde sich der Anleger der enormen Risiken der Geldanlage in die CONTI-Fonds bewusst. Da es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, besteht eine Totalverlustgefahr für das Anlegerkapital. Viele andere Schiffsfonds sind bereits in Insolvenz oder haben große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Schätzungsweise Zehntausende Anleger müssen sich auf einen Verlust ihrer Einlagen einstellen.

Der CONIT-Anleger hat sich daher an das Team der Anlegerkanzlei Sommerberg gewandt, um einen „Fondsausstieg“ zu erreichen. Mit Erfolg, wie sich nun zeigt. „Unser Mandant erhält seinen Schaden, der ihm mit der Anlage in die CONTI-Fonds entstanden ist, vollständig ersetzt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, der den Fall betreut hat.

Gericht: Anleger hat Anspruch auf Rückabwicklung des Fondserwerbs

„Nachdem das verantwortliche Kreditinstitut eine freiwillige Schadensregulierung abgelehnt hat, haben wir Klage erhoben“, so Anwalt Diler weiter. Das Landgericht Hamburg ist der Argumentation der Kanzlei Sommerberg gefolgt und hat festgestellt, dass dem Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung zusteht. Konkret ist ihm sein investiertes Kapital gegen Übertragung der Fondsanteile vollständig zu erstatten abzüglich erhaltener Ausschüttungen in Höhe von 9.72,26 Euro.

Schadensersatz wegen Provisionsverheimlichung

Der Schadensersatzanspruch ist begründet, so die Feststellung des Landgerichts Hamburg, weil die Commerzbank AG ihre Pflicht verletzt hat, den Beratungskunden über die Provisionen aufzuklären, die sie heimlich für die Fondsvermittlung erhielt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Bank nämlich verpflichtet, den Beratungskunden ungefragt über die von ihr vereinnahme Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufzuklären.

Commerzbank streicht Provisionen von bis zu 13,5 Prozent für Fondsvermittlung ein

Die Commerzbank AG musste einräumen, dass sie für die Vermittlung der beiden Fondsbeteiligungen neben dem Agio von 5 bzw. 4 Prozent zusätzlich noch eine Vertriebsprovision von weiteren 8,5 Prozent der Beteiligungssumme erhielt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Bankkunde über diese Provision von weiteren 8,5 Prozent nicht aufgeklärt wurde. Wegen dieser Aufklärungspflichtverletzung kann der Kunde daher die Schadensregulierung verlangen.

Anwalt DIler: „Für kurze Beratungsgespräche wegen der zwei Fonds erhielt die Commerzbank AG bis zu 13,5 Prozent des angelegten Geldes an Provisionen. Damit hat die Bank rechnerisch 5.150 Euro erhalten, weil sie dem Anleger hochriskante Fonds empfohlen hat. Ein lukratives Geschäft für die Bank, hingegen hohe Kosten für den Kunden.“ Das Landgericht ist auch davon überzeugt, dass der Anleger die Fonds nicht gezeichnet hätte, wenn er von diesen hohen Provisionen gewusst hätte.

Beratung für CONTI-Fondsanleger

Diler weiter: „Wir prüfen nun auch für andere CONTI-Fondsanleger, ob sie ebenfalls eine faktische Rückabwicklung ihrer Fondsanlage durchsetzen können.“ Anleger können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

 


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CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für Schiffsfondsanlegerin

Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.
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Anlegerkanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Anleger in CONTI-Fonds

Die Kanzlei Sommerberg LLP konnte erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung erstreiten, die geprellte Schiffsfondsanleger hoffen lässt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil (Aktenzeichen: 330 O 517/12) festgestellt, dass ein Anleger umfassenden Schadensersatz beanspruchen kann wegen seiner Geldanlage in CONTI Fonds.
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Sommerberg-Rechtsanwälte: Commerzbank AG zu Schadensersatz wegen CONTI-Schiffsfonds verurteilt

Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.
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Das Firmengeflecht der MIG-Fonds

Zwischenzeitlich gibt es 13 MIG-Fonds, an denen sich über 20.000 Anleger mit einer Kapitalanlage beteiligt haben. Aktuell wird der MIG-Fonds 15 aufgelegt.

Die Anlage erfolgt durch Zeichnung einer Beitrittserklärung, mit der sich die Anleger verpflichten, sich als Kommanditisten an einem der als Kommanditgesellschaften ausgestalteten MIG-Fonds zu beteiligen. Abhängig davon, welchen Vertrag die Anleger geschlossen haben, erfolgt die Einlagenzahlung entweder in einer Summe oder ist vom Anleger in monatlichen Raten zu erbringen.

Die Anleger beteiligen sich dabei mittelbar über die Treuhandgesellschaft MIG Beteiligungstreuhand GmbH. Die Anlegerbetreuung erfolgt durch die FintexConsulting GmbH.

Die MIG-Fonds 1 bis 6 wurden initiiert von dem Emissionshaus MIG Verwaltungs AG und die MIG-Fonds 7 bis 13 und 15 von der HMW Emissionshaus AG.

Der Exklusivvertrieb der MIG-Fonds erfolgt durch die HMW Innovations AG, die bis vor kurzem noch als Alfred Wieder AG (AWAG) firmierte.

Die GA Global Asset Fund GmH & Co. KG (GAF) und die GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG (GCF) gelten als „Vorgängerfonds“ der MIG-Fonds.

Bei den MIG-Fonds ebenso wie ihren Vorgängerfonds GAF und GCF handelt es sich um Blind-Pools, da diese Fondsunternehmen im Rahmen der Prospektierung nicht erklären, in welche konkreten Anlageobjekte sie beabsichtigen zu investieren. Laut Prospektierung wird vielmehr lediglich angekündigt, dass eine Vermögensanlage in Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen beabsichtigt sei. Dies solle durch Erwerb von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen erfolgen.

Mehrere der MIG-Fonds und deren Vorgängerfonds GAF und GCF haben sich teils erheblich finanziell engagiert bei der Isarna Therapeutics GmbH, die zuvor noch als Antisense Pharma GmbH firmierte. Dies bedeutet, große Summen des von den Fonds eingeworbenen Anlegerkapitals wurden investiert in die Isarna Therapeutics GmbH.

Diese Gesellschaft aber weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, dort in der Bilanz, ein negatives Eigenkapital („nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“) in Höhe von 5,02 Millionen Euro aus. Damit schließt die Isarna Therapeutics GmbH bereits zwei Geschäftsjahre in Folge mit einem negativen Eigenkapital ab.

Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fondsanleger sehr unerfreulich.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Das Firmengeflecht der MIG-Fonds

Zwischenzeitlich gibt es 13 MIG-Fonds, an denen sich über 20.000 Anleger mit einer Kapitalanlage beteiligt haben. Aktuell wird der MIG-Fonds 15 aufgelegt.
Sommerberg Anlegerrecht - Zeitung

WirtschaftsWoche zu MIG-Fonds: Risikokapital für Normalanleger unberechenbar

Die Zeitschrift WirtschaftsWoche (WiWo) berichtet aktuell in ihrer Ausgabe Nr. 4 über die MIG-Fonds. Es finden sich kritische Anmerkungen zu einem Investment von Normalanlegern in Risikofonds wie die MIG-Fonds.
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MIG-Fonds: Regressmöglichkeit bei Falschberatung und Prospektfehlern

Eine Geldanlage in MIG-Fonds ist mit erheblichen Risiken verbunden. Anleger, die sich falsch beraten und sich nicht über die Risiken richtig aufgeklärt sehen, können mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
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Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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S&K: Staatsanwaltschaft reicht Anklage ein

Rund 1500 Seiten soll die Anklageschrift im S&K-Skandal umfassen. Diese sei jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Manager Magazin bestätigte. Der Vorwurf gegen die beiden S&K-Gründer und fünf weitere Beschuldigte lautet Verdacht auf bandenmäßigen Betrug. Die offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft steht noch aus, da sie noch die Rückmeldung aller Verfahrensbeteiligten abwarten muss.

Laut Medienberichten ist der Schaden im S&K-Skandal inzwischen auf rund 300 Millionen Euro gestiegen, ca. 6000 Anleger sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems betrogen worden sein. Der mutmaßliche Betrug flog auf als bei einer groß angelegten Razzia im Februar 2013 die S&K-Räumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden war. Die beiden S&K-Gründer wurden im Zuge der Ermittlungen festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zahlreiche Unternehmen und Fondsgesellschaften mussten in der Folge Insolvenz anmelden. Für die Anleger war dies gleichbedeutend mit hohen finanziellen Verlusten.

„Allerdings gab es auch gute Nachrichten für die Anleger. Denn es konnten auch umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden. Damit lässt sich zumindest ein Teil der Anleger-Forderungen befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen, die bereits hunderte S&K-Geschädigte vertritt und in einer Vielzahl von Urteilen Schadensersatz für sie erstreiten konnte.

Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Diler: „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Stattdessen wurden unserer Erfahrung nach, die Kapitalanlagen als sichere Investments mit hohen Renditeaussichten beworben. So eine Falschberatung kann jetzt die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.“

Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Beschuldigten bestätigen, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. „Aber auch in diesem Fall gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Daher muss noch abgewartet werden“, so Rechtsanwalt Diler. Da es aber dauern kann bis in diesem umfangreichen Fall ein Urteil gesprochen wird, sollte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht so lange gewartet werden. „Dann besteht die Gefahr, dass die Ansprüche bereits verjährt sind“, erklärt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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