Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Großer Prozesserfolg im Verfahren um Barabfindung für MAN-Aktionäre erzielt: VW-Tochterfirma trifft Nachzahlungspflicht von 353 Millionen Euro!

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch ist sehr zufrieden mit dem aktuell erstrittenen Beschluss des Landgerichts München I.

Die Truck & Bus GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und Großaktionär der MAN SE. Mit Unternehmensvertrag vom 26. April 2013 zwischen der Truck & Bus GmbH und der MAN SE hat sich die MAN SE sich der Beherrschung durch die Truck & Bus GmbH unterworfen und sich zur Abführung ihres Gewinnes an die Truck & Bus GmbH verpflichtet.

Den übrigen Aktionären der MAN SE hat die Truck & Bus GmbH für die durch die Beherrschung und Gewinnabführung entstandene Beeinträchtigung ihrer Rechte eine Kompensationsleistung angeboten. Als Alternative zu einer angebotenen jährlichen Ausgleichszahlung verpflichtete sich die Truck & Bus GmbH in dem Unternehmensvertrag dazu, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der MAN SE deren MAN-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von jeweils 80,89 Euro je MAN-Stammaktie und Vorzugsaktie zu erwerben.

„Ich habe für eine von mir vertretene institutionelle Firma, die ebenfalls als MAN-Aktionärin von der Beherrschung und Gewinnabführung durch die VW-Tochterfirma Truck & Bus betroffen ist, gerichtliche Schritte eingeleitet. Konkret habe ich einen Antrag bei dem Landgericht München I auf gerichtliche Festlegung einer höheren Barabfindung gestellt“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg. Auch zahlreiche weitere betroffene MAN-Aktionäre haben, oft anwaltlich vertreten, einen entsprechenden Antrag gestellt.

Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 (Az. 5 H KO 16371/13) hat das Landgericht München I diesen Spruchanträgen überwiegend stattgegeben und die Barabfindung um 9,30 Euro je Aktie erhöht auf einen angemessenen Betrag von 90,29 Euro

Da nach Mitteilung der Truck & Bus GmbH vom Unternehmensvertrag mit der MAN SE insgesamt rund 38 Millionen MAN-Aktien in Händen außenstehender Aktionäre betroffen sind, ergibt sich ein Gesamtnachzahlungsbetrag für alle diese Aktien von mehr als 353 Millionen Euro.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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