Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Darlehenswiderruf: Ziel ist immer die Auflösung teurer Altverträge: Bausparkassen ziehen „Kündigungs-Joker“ genauso wie Bankkunden ihren „Widerrufs-Joker“ nutzen

Hunderttausende Kunden von Banken, Sparkassen, aber auch von vielen Bausparkassen lassen bereits prüfen, ob sie den Widerruf ihrer teuren Darlehensverträge erklären können. Auf diese Weise können sie, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, ihren alten hochverzinsten Kredit beenden und angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase günstig umfinanzieren. Oft lassen sich dadurch für einen Verbraucher viele Tausend Euro einsparen.

„Mit dem gleichen Motiv handeln auch Bausparkassen, die ihren Kunden gegenüber hochverzinste Bausparverträge kündigen“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg. Auch die Bausparkassen wollen aufgrund der jetzigen Niedrigzinsphase ihren Kunden nicht mehr eine hohe Guthabenverzinsung gewähren, die sie vor Jahren vertraglich versprochen haben. Daher erklären sie reihenweise die Kündigung der Altverträge.

Mit diesem „Kündigungs-Joker“ können die Bausparkassen aus den ihnen unliebsam gewordenen Verträgen vorzeitig aussteigen. Oft drohen Bausparkassen auch mit der Kündigung, um ihre Kunden zu einem Wechsel in einen anderen – für die Kunden viel schlechteren – Tarif zu bewegen.

Die Leidtragenden sind die alten Kunden, denen dadurch ihre vertraglich versprochene hohe Guthabenverzinsung entgeht. Zehntausende Kunden der Bausparkassen sind schätzungsweise von dieser Kündigungswelle bereits betroffen.

Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski zieht ein Fazit: „Die Finanzbranche macht hier im Ergebnis nichts anderes als der Bankkunde, der seinen hochverzinsten alten Darlehensvertrag widerruft. Egal ob der Bankkunde den „Widerrufs-Joker“ zieht oder die Bausparkasse von ihrem „Kündigungs-Joker“ Gebrauch macht, der wirtschaftliche Hintergrund besteht immer darin, sich aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase aus den unrentabel gewordenen Hochzinsverträgen vorzeitig zu lösen. Die Finanzbranche nutzt mit der Kündigung auf gleiche Weise eine juristische Raffinesse wie der Bankkunde mit dem Widerruf.“

Beratung zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

Das Rechtsanwaltsteam der Kanzlei Sommerberg berät Verbraucher zur Frage, ob sie aus ihren teuren Kreditverträgen durch Widerruf vorzeitig aussteigen können. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten auch Sie gerne. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei.

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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