Die PROKON Regenerative Energien GmbH hat am 22. Januar 2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt.
Das Insolvenzgericht hat bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Anleger des Windparkbetreibers fürchten um ihr Geld.
Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg erklärt: Das Insolvenzgericht wird nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, also ob Prokon die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits zahlungsunfähig ist. Das Unternehmen musste bereits zuvor einräumen, dass es nicht mehr in der Lage sein wird, die Forderungen der Genussrechts-Anleger befriedigen zu können. Es hat die Anleger aufgefordert, das Kapital bis Oktober 2014 stehen zu lassen.
Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Prokon zu sichern und zu erhalten. Das Insolvenzverfahren dient der Sicherung der Gläubigeransprüche. Das Amtsgericht Itzehoe hat den Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Die Geschäftsleitung darf Verfügungen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
Wie geht es nun weiter?
Anwalt Krajewski: Angesichts der aus Anlegersicht bislang intransparenten Situation begrüßen wir es, dass mit dem Insolvenzverwalter eine außenstehende Person in das Unternehmen tritt. Die nun stattfindende Prüfung wird Klarheit über die wirkliche finanzielle und wirtschaftliche Situation der Prokon bringen.
Aufgrund der Komplexität halten wir es für möglich, dass erst nach mehreren Monaten feststeht, ob Prokon pleite ist. Es geht hier um eine große Gesellschaft mit zahlreichen Windkraftanlagen, rund 75.000 Anlegern und einem Genussrechtskapital von über 1,3 Milliarden Euro. Bei solchen Größenordnungen dauern die Prüfungen erfahrungsgemäß länger.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird solange mit Sicherheit keine Gelder an die Anleger auszahlen.
Sollte es im Rahmen einer Insolvenz zur Verwertung des Vermögens der Prokon kommen, werden zunächst nach Abzug der Verfahrenskosten die Forderungen der allgemeinen Gläubiger befriedigt.
Schlecht hingegen sieht es dann für die Genussrechtsanleger aus. Sie werden aufgrund einer Nachrangigkeits-Klausel in den Genussrechtsbedingungen erst als letzte befriedigt, nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt sind.
Wir haben hierzu eine Argumentationsstrategie für Mandanten unserer Kanzlei entwickelt, die ebenfalls Prokon-Anleger sind, wonach deren Forderungen nicht als nachrangig zu bewerten sind. Es geht hier also faktisch darum, dass unsere Mandanten ´vorrangig´ in einer Insolvenz zu entschädigen sind, sagt Krajewski. Hier kommt es immer auf die konkreten Einzelfallumstände an. Dies prüfen wir für die von uns vertretenen Anleger.
Autor: Thomas Diler / Google+
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-versammlung.jpg565849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-07-22 09:15:222021-01-18 15:12:42Aktuelles zur Gläubigerversammlung der insolventen PROKON am 22. Juli 2014
Das Amtsgericht Itzehoe hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des skandalumwitterten Windkraftfinanzierers Prokon eröffnet (Aktenzeichen 28 IE 1/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-finanzkrise.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-04-02 09:15:422018-06-05 18:07:31Entlassungswelle bei PROKON +++ Insolvenzeröffnung bei PROKON wahrscheinlich +++ PROKON-Geschäftsführer wird entmachtet
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-kurstabelle.jpg567847Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-02-04 12:10:572021-01-18 15:17:31PROKON Gibt es neue Hinweise auf ein Schneeballsystem?
Skandal bei dem Winkraftfinanzierer: Prokon hat erhebliche Liquiditätsprobleme und warnt vor einer Insolvenz bereits Ende Januar 2014. Für betroffene Anleger besteht somit ein konkretes Risiko eines Verlustes des in die Prokon-Genussrechte angelegten Geldes.
Schadensfall Prokon
Wir bieten für Anleger in Prokon-Genussrechte deutschlandweit die Vertretung ihrer rechtlichen Interessen an. Unsere kompetente Erstberatung erfolgt kostenfrei. Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren Online-Informations-Abruf. Beratungstelefon: 0421-3016790. Stichwort: Prokon.
Wie sollten Prokon-Anleger jetzt handeln? Anleger, die sich über Ihre Handlungsmöglichkeiten informieren wollen, können gerne auch hier unseren Fragebogen abrufen, ausfüllen und dann an uns zurücksenden.
Anwaltlicher Rat ist sinnvoll.
Wir empfehlen kompetente anwaltliche Beratung zum Thema Geldrückgewinnung. Unser Team hilft Ihnen hier gerne. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:
Hören Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand!“ In der Tat sollten das besorgte Anleger tun und etwa mit ihrem Rechtsanwalt das weitere Vorgehen besprechen.
(Frankfurt Allgemeine, online faz-net., Artikel vom 11. Januar 2013, „Prokon wird zum Skandal“)
Die betroffenen Anleger in die Prokon-Genussrechte können sich ab sofort hier registrieren. Dies ist kostenfrei für Anleger deutschlandweit.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-windrad2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-01-14 09:24:302021-01-18 15:18:09Interessengemeinschaft für geschädigte Prokon-Anleger – hier anmelden
Der Prokon-Prospekt (Kurzprospekt und Flyer) enthält irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen „maximalen Flexibilität“ der Geldanlage.
Die betroffenen Anleger in die Prokon-Genussrechte können sich ab sofort hier registrieren. Dies ist kostenfrei für Anleger deutschlandweit.
Soforthilfe durch erfahrene Anlegerschutzkanzlei
Wir haben derart viele Anfragen von Prokon-Anlegern erhalten, dass wir ein Sonderdezernat „Interessensgemeinschaft für Prokon-Anleger“ gebildet haben, sagt Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.
Betroffene Anleger der Prokon können sich bei uns kostenfrei und unverbindlich registrieren, um weitere wichtige Informationen zu erhalten, vor allem zu den Handlungsmöglichkeiten. Auch erscheint eine Interessensbündelung der Anleger sinnvoll, um künftig gemeinsames Verhalten abzustimmen. Das Stichwort lautet PROKON.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt bereits zahlreiche betroffene Anleger in Genussrechte der Prokon deutschlandweit. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach gerne an oder nehmen Sie über unseren Online-Informations-Abruf Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421-3016790.
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler. Wir helfen gerne auch Ihnen, umgehend.
Über uns: Auf der Seite der Anleger
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt ausschließlich die Seite der Anleger. Wir setzen uns für die Rechte geschädigter Anleger ein in ganz Deutschland. In vielen großen Anlageschadensfällen konnte unser erfahrenes Anwaltsteam für zahlreiche geschädigte Anleger noch ein Geldrückgewinnung oder Schadensersatzleistungen erwirken.
Zum Fall Prokon – Anleger haben Anspruch auf vollständige Erstattung des angelegten Geldes
Anwalt Diler: „Unsere Mandanten haben ein berechtigtes Ziel: Sie wollen ihre Genussrechts-Verträge mit Prokon beenden und ihr Geld erstattet erhalten. Die Anleger haben einen Anspruch auf vollständige Erstattung ihres eingesetzten Geldes. Hier sind wir beauftragt, dies für die von uns vertretenen Anleger durchzusetzen.“
Es stellen sich berechtigte Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist ein verlustfreier Ausstieg aus den Genussrechten von Prokon möglich? Welche Anspruchsmöglichkeiten bieten sich den Anlegern? Sollten die Genussrechte gekündigt werden oder ist es sinnvoll, die Genussrechte fortzusetzen? Welche Bedeutung haben die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck im Zusammenhang mit Prokon?
Autor: Thomas Diler / Google+
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Am 22. Juli 2014 fand in Hamburg die Versammlung der Insolvenzgläubiger der PROKON statt, an der Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski teilgenommen.
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Das Amtsgericht Itzehoe hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des skandalumwitterten Windkraftfinanzierers Prokon eröffnet (Aktenzeichen 28 IE 1/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-strommast.jpg566848Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-05-01 11:36:562021-01-18 15:14:24Amtsgericht Itzehoe eröffnet Insolvenzverfahren: Prokon ist zahlungsunfähig und überschuldet
Rund 74.000 Genussrechts-Anleger bangen immer noch um ihr Geld. Große Verluste werden angesichts der jüngsten Krisenmeldungen immer wahrscheinlicher.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-windrad2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-01-14 09:24:302021-01-18 15:18:09Interessengemeinschaft für geschädigte Prokon-Anleger – hier anmelden
Anlegerschützer André Krajewski (Kanzlei Sommerberg) befürwortet eine umfassende Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.
Nach einem heute veröffentlichten Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Lübeck strafrechtliche Vorermittlungen im Zusammenhang mit der drohenden Insolvenz des Windkraftfinanzierers PROKON eingeleitet.
Eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde bestätigt demnach, dass zwei Strafanzeigen wegen Betruges vorliegen. Die Staatsanwaltschaft werde daher Vorermittlungen durchführen. Auch würden weitere Straftatbestände wegen Wirtschaftsdelikte wie Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrug mit in die Prüfung einbezogen.
Staatsanwaltschaft Lübeck leitet Vorermittlungen ein
Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Wir vertreten zahlreiche betroffene Anleger in Genussrechte der Prokon. Für unsere Mandanten kommt die Ankündigung einer möglichen Insolvenz von Prokon vollkommen überraschend. Daher begrüßen wir im Sinne einer Aufklärung über die Hintergründe die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck.“
Immerhin müssen die Anleger im Falle einer plötzlichen Insolvenz damit rechnen, dass sie unerwartet ihr Geld verlieren können. Betroffenen-Anwalt Krajewski: „Auf viele der uns betreuten Anleger wirkt es wie blanker Hohn, dass die Prokon bis heute in einer Kurzbeschreibung über die Genussrechte damit wirbt, dass in den 18 Jahres ihres Bestehens noch kein Anleger bei Prokon sein Geld verloren habe.“ Genau dieses Risiko droht jedoch nun den Anlegern.
Anwalt Krajewski: „Eine Vorverurteilung darf es nicht geben. Vielmehr müssen wir nun das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten. Abhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird sich dann auch klären lassen, ob wie auch immer, für die Anleger rechtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.“
Kostenfreie Registrierung
Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet betroffenen Anlegern der Prokon die Möglichkeit, sich kostenfrei für weitere Informationen zu registrieren. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne. Sie können uns anrufen oder unseren unverbindlichen Informationsabruf nutzen (Stichwort: Prokon). Telefon: 0421-3016790. Für Anleger in ganz Deutschland.
Autor: Thomas Diler / Google+
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Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-immobilien2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-11-09 13:59:142021-01-18 13:34:03S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet
S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
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„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-insolvenz.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-01-13 16:20:432021-01-18 15:18:24Tageszeitung „Die Welt“ berichtet: Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Prokon
In 2013 wurde dieser Bericht unserer Kanzlei am häufigsten gelesen: Schadensersatzurteil zugunsten eines Bankkunden macht weiteren Anlageopfern Hoffnung.
Das Landgericht Bremen hat mit aktuellem Urteil (Az. 2 O 1420/11) festgestellt, dass einem Bankkunden im Zusammenhang mit einer Schiffsfonds-Beteiligung wegen verheimlichter Provisionen ein umfassender Schadensersatz zu zahlen ist. Die Gerichtsentscheidung wurde von der Anlegerkanzlei Sommerberg erwirkt. Der Anleger erhält fast 19.000 Euro wieder zurück.
Der Bankkunde erwarb auf Empfehlung seiner Bank einen Schiffsfonds, ohne jedoch über die Vermittlungsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) aufgeklärt worden zu sein. Diese unterlassene Aufklärung genügte dem Gericht, um das verklagte Kreditinstitut zur Erstattung des angelegten Geldes an den betroffenen Anleger zu verurteilen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Anleger schließlich über Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden; ansonsten können sie eine Rückabwicklung ihres Fondserwerbes geltend machen.
Auch mittels der Übergabe des Fondsprospektes an den Bankkunden erfolgte keine hinreichende Aufklärung, selbst dann nicht, wenn der Anleger den Prospekt gelesen hätte, so das Landgericht Bremen.
Zum Fall
Commerzbank hat falsch beraten
Der klagende Anleger wurde im Juni 2007 von einer Mitarbeiterin seiner Bank, die Commerzbank AG, zu einem Beratungsgespräch eingeladen. In dem Gespräch hat die Bankmitarbeiterin dem betroffenen Kunden dann empfohlen, sein Geld in einen Schiffsfonds anzulegen.
Der Kläger vertraute dieser Beratung und erwarb für 25.720 Euro Beteiligungen an dem „Beteiligungsangebot 79“ der DFH Deutsche Fonds Holding. Die Anleger beteiligen sich hierüber an zwei Schiffsgesellschaften, die in je ein Schiff der Beluga-N-Serie investiert sind. Die Schiffe sollten an die Bremer Reederei Beluga verchartert werden. Es handelt sich um die MS „Neele“ Shipping und MS „Marie“ Shipping GmbH & Co. KG (MS „Beluga Nomination“ und MS „Beluga Navigation“).
Verkauf eines Beluga-Schiffsfonds
Dieses Fondangebot wurde offenbar zahlreichen weiteren Bankkunden zur Geldanlage angeboten. Bereits zuvor hatten sich Gesellschaften der Beluga Group und deren damaligen Geschäftsführer Niels Stolberg beteiligt und waren insofern eng mit dem Fonds verflochten.
Anfang 2011 wurden große finanzielle Probleme bei der Bremer Beluga Group bekannt. Die Reederei und viele Beluga-Gesellschaften gerieten daraufhin in Insolvenz. Gegen Niels Stolberg und weitere führende Beluga-Mitarbeiter leitete die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug ein.
Staatsanwaltschaft: Verdacht auf schweren Betrug
Für die Anleger, die ihr Geld in die Schiffsfonds mit Beluga-Schiffen angelegt haben, besteht das Risiko eines Totalverlustes. Sie müssen insbesondere im Falle der Insolvenz mit einem Verlust ihrer Einlage rechnen. Es handelt sich in Wahrheit um hoch riskante Unternehmensbeteiligungen, mit denen die Anleger nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt sind. Allein in den vergangenen Jahren sind bereits zahlreiche andere Schiffsfonds in Insolvenz gerate und schätzungsweise Zehntausende betroffene Anleger haben dadurch ihr Einlagen verloren. Oft müssen sie sogar noch aufgrund ihrer Gesellschafterhaftung Ausschüttungsrückzahlungen leisten. Etliche weitere Fonds sind wirtschaftlich und finanziell schwer angeschlagen. Grund für die Krise, die sich nach Auffassung von Experten noch weiter auszudehnen droht, sind große Überkapazitäten im Schifffahrtsbereich.
Urteil: Schadensersatz für Fondsanleger
Mit dem nun öffentlich bekannt gegebenen Urteil wurde offenbar erstmals einem Anlageopfer im Zusammenhang mit der Beluga-Schiffsfondskrise Schadensersatz zugesprochen.
Das Landgericht Bremen hat die Commerzbank AG verurteilt, an den Anleger 18.924 Euro zu zahlen. Im Gegenzug hat der Anleger die ihm verkaufte Schiffsfondsanlage an die Bank zu übertragen (LG Bremen – Urteil vom 15. November 2012 – Az. 2 O 1420/11).
Pflichtwidrig unterlassene Aufklärung über hohe Vermittlungsprovisionen
Das Gericht sieht als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflicht aus dem Beratungsvertrag zum Schaden des Bankkunden objektiv verletzt hat. Diese Pflichtverletzung liebt darin begründet, dass die Bank ihren Kunden nicht hinreichend über die ihr zugeflossenen Rückvergütungen aufgeklärt hatte.
Nach der Kick-Back-Rechtsprechung muss die Bank über Rückvergütungen, also Provisionen, die sie für die Fondsvermittlung an ihren Kunden erhält, aufklären. Andernfalls macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.
Keine Aufklärung mittels Prospekt
Das Landgericht Bremen ließ auch den Einwand der Commerzbank AG nicht gelten, die Aufklärung sei mittels des Prospektes zum Fonds erfolgt, da hier schließlich die Vertriebskosten genannt seien. Dazu stellte das Gericht zutreffend fest, dass sich an keiner Stelle des Prospektes entnehmen lässt, dass namentlich die Commerzbank AG einen Teil der Vertriebskosten als Vermittlungsprovision erhalten sollte. Vor allem lässt sich aus dem Prospekt nicht die Höhe der Provision für die Bank entnehmen. Insbesondere auch die Höhe der Rückvergütungen hätte aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ungefragt offen gelegt werden müssen.
Verschulden der Bank
Schließlich stellte das Prozessgericht das Verschulden der Aufklärungspflichtverletzung durch die Bank und einen daraus resultierenden Schaden fest. Die Schadenshöhe ergibt sich aus dem angelegten Kapital von 25.720 Euro abzüglich erhaltener Fondsausschüttungen von 5.796 Euro. Im Ergebnis sprach das Gericht dem betroffenen Schiffsfonds-Anleger einen Schadensersatz von 18.924 Euro zu.
Bank hat keine Berufung eingelegt
Die Commerzbank AG hat gegen die Entscheidung keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Weiterer Erfolg im Spruchverfahren: Landgericht Frankenthal (Pfalz) erhöht die Barabfindung für ausgeschlossene Aktionäre der Tarkett AG.
Der Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch hat als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere Aktionäre einen Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Spruchverfahrens gestellt hat, nachdem bei der Tarkett AG im Jahr 2006 ein Squeeze-out durchgeführt wurde. Antragsgemäß hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) nunmehr mit Beschluss (Aktenzeichen 1 HK.O 19/06.AktG) die Barabfindung für die betroffenen Minderheitsaktionäre um 1,62 Euro auf 21,12 Euro je Tarkett-Aktie erhöht.
Die Tarkett AG hatte ein Grundkapital von 103.043,028 Euro, das in 40.242.043 Stückaktien aufgeteilt war. Bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2005 beschloss die Hauptversammlung der Tarkett AG die noch im Streubesitz befindlichen und von Minderheitsaktionären gehaltenen ca. 2,85 % Aktien auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Dieser sog. Squeeze-out wurde im Jahr 2006 vollzogen. Die Minderheitsaktionäre erhielten im Gegenzug für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung von 19,50 Euro je Aktie.
Anwalt Hasselbruch: In dem Spruchverfahren haben wir vorgebracht, dass diese Abfindung von 19,50 Euro unangemessen niedrig ist, weil der tatsächliche Aktienwert höher zu bewerten ist. Das Landgericht Frankenthal ist dieser Sichtweise gefolgt und hat die Kompensationsleistung um weitere 1,62 Euro je Aktie erhöht.
Da sich ca. 2,85 % und somit 40.242.043 Aktien der Tarkett AG in Streubesitz befanden, beträgt die aufgrund des Gerichtsbeschlusses zu gewährende zusätzliche Kompensation absolut 1,86 Millionen Euro.
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch vertritt mehrere Antragsteller…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-04-27 19:52:532025-04-29 17:35:52Aktienrecht: Großer Prozesserfolg in Wien – 185 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der Bank Austria wegen Zwangsausschluss
Kanzlei Sommerberg sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-01-10 17:16:552025-01-13 17:17:24Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre
Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2023-01-10 10:00:332023-01-11 11:08:56Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-urteil.jpg566848Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-12-16 13:22:232018-06-05 18:07:351,86 Millionen Euro zusätzliche Kompensation für Minderheitsaktionäre der Tarkett AG
Hier finden Interessierte einen Überblick über bisherige Entwicklungen:
1) Die Interessensgemeinschaft für die Betroffenen: Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg setzt sich für die Interessen der Kunden bei der Infinus – Firmengruppe ein. Anleger können sich unverändert an uns wenden, sagt Thomas Diler, der Geschädigten-Vertreter bei der Kanzlei Sommerberg. Telefon für Anleger (deutschlandweit): 0421−301679−0.
2) Schnelle Hilfe – Sonderdezernat eingerichtet: Wegen der vielen Anfragen haben wir ein Sonderdezernat „Anlegerhilfe Schadensfall Infinus“ eingerichtet. Unseren Mandanten steht damit ein schlagkräftiges Team zur Verfügung, um eine schnelle Sachbearbeitung zu gewährleisten mit dem gemeinsamen Ziel, eine Geldrückgewinnung zu erreichen.
3) Falschdarstellungen mit System? Zahlreiche vertragsinterne Unterlagen ausgewertet: Die Anwälte der Kanzlei Sommerberg haben mittlerweile zahlreiche Vertragsunterlagen und Angaben der betroffenen Anleger ausgewertet. Demnach wurde die Vermögens- und Ertragslage der Emittenten sehr positiv dargestellt. Wenn sich nun die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft als richtig herausstellt, wonach die Geschäftszahlen frisiert und manipuliert worden sind, dann handelt es sich hier um eine schwere Irreführung zulasten der betroffenen Anleger.
4) In Wahrheit hochriskante Schuldverschreibungen als angeblich „sichere“ Anlage zur Altersvorsorge verkauft! Viele Anleger berichten uns, dass ihnen die Schuldverschreibungen der Future Business als angeblich wertsolides Investment empfohlen worden sind. Oft wurden diese Papiere als vermeintlich geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft. Teils hat man unseren Mandanten sogar empfohlen eine bestehende Lebensversicherung zu verkaufen, um mit dem Veräußerungserlös dann die Orderschuldverschreibungen der Future Business zu erwerben, erklärt Anwalt Diler.
5) Dies ist eine klare Beratungspflichtverletzung, die wir hier in etlichen Fällen feststellen. Die Papiere sind tatsächlich riskant und es bestand schon immer ein Totalverlustrisiko für das angelegte Geld. Die Orderschuldverschreibungen hätten den Anlegern daher weder als „sicher“ noch als geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft werden dürfen. Allein wegen dieser Falschauskünfte und Fehlinformationen ergibt sich dann ein Regressanspruch.
6) Infinus AG haftet: Da die Infinus AG als sogenanntes Haftungsdach fungiert, haftet sie grundsätzlich für Falschberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen der für sie tätigen Anlageberater. Die Infinus AG verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz.
7) Future Business und Prosavus in Insolvenz: Über die Vermögen der Future Business KG aA und der Prosavus AG wurde jeweils mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14. November 2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Es liegt folglich eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften vor. Es befinden sich noch weitere Firmen der Infinus – Gruppe in Insolvenz. Die Insolvenzverwalter haben im Sinne der Gläubiger (also der betroffenen Anleger) die Vermögenswerte zu sichern.
8) Rückgewinnungshilfe zugunsten der mutmaßlichen Betrugsopfer: Die Staatsanwaltschaft Dresden führt neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung auch ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff. Strafprozessordnung umfangreiche Vermögenswerte bei verschiedenen zur Infinus-Firmengruppe gehörenden Unternehmen sowie bei mehreren Beschuldigten vorläufig gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, zugunsten der Opfer einer Straftat die Voraussetzungen für eine zumindest teilweise finanzielle Entschädigung zu schaffen.
Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte selbst aktiv wird, so der Hinweis der Staatsanwaltschaft. Anwalt Diler: Wir sind hier für unsere Mandanten bereits aktiv. Dazu zählt unter anderem auch der Kontakt zur Staatsanwaltschaft. Wir bleiben weiter am Ball!
Autor: Thomas Diler / Google+
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Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
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Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
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Das Handelsblatt nimmt in seiner heutigen Ausgabe im Artikel „Anwälte packen aus: So tricksen Banken ihre Anleger aus“ auf die Erfahrungen von Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg Bezug.
Nachfolgend einige Auszüge des Handelsblatt-Berichts:
Oft wurden solche Fondsanteile im grauen Kapitalmarkt von Banken verkauft. Wenn etwas schief läuft, stehen die Berater der Banken daher sofort im Kreuzfeuer. Anleger wollen ihr Geld zurück – und immer öfter landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Das ist für alle Beteiligten ein zweifelhaftes Vergnügen, denn in der Regel entwickelt sich ein zähes Ringen.
Das Problem aus der Sicht der Anwälte: Nicht nur zweifelhafte Verkäufer wurden durch die hohen Provisionen auf dem unregulierten Markt für Unternehmensbeteiligungen angelockt. Auch viele Banken packte die Gier. Graumarktprodukte seien daher selbst Kleinsparern verkauft worden, sagt etwa der Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg in Bremen.“
Anwälte warnen: „Leider steigt unserer Erfahrung nach mit zunehmender Provision an die Bank auch das Risiko des vermittelten Produktes. Je höher das Risiko und windiger das Finanzprodukt, desto höher die Provision an die Vermittler“, sagt Diler. Er und seine Kollegen stellen fest, dass für Schiffsfonds regelmäßig Provisionen von rund zehn Prozent oder mehr an die Beraterbanken zurückfließen.
In seiner heutigen Ausgabe berichtet das Handelsblatt von einem erstrittenen Schadensersatz-Urteil des Landgerichts Duisburg.
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Das Handelsblatt nimmt in seiner heutigen Ausgabe im Artikel „Anwälte packen aus: So tricksen Banken ihre Anleger aus“ auf die Erfahrungen von Anwalt Thomas Diler von der Sommerberg LLP Bezug.
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Anwalt Thomas Diler von der Sommerberg LLP im Gespräch mit dem MDR (Mitteldeutscher Rundfunk): Schadensersatz für die Anleger bei falschen Prospektangaben.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-finanzmarkt.jpg565850Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-11-08 13:35:382021-01-18 15:19:22Wir in den Medien: Wie geht es weiter für Infinus-Anleger?
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-handelsblatt.jpg565850Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-11-18 16:29:002021-01-18 15:19:12Wir in den Medien: „So tricksen Banken ihre Anleger aus“
Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg im Gespräch mit dem MDR (Mitteldeutscher Rundfunk): Schadensersatz für die Anleger bei falschen Prospektangaben.
In der gestrigen Radio-Ausgabe des MDR erläuterte Herr Diler, welche Möglichkeiten die betroffenen Anleger der Infinus – Gruppe haben. Nachfolgend Auszüge aus dem Bericht:
Nach der Razzia bei der Infinus-Gruppe sorgen sich viele Anleger um ihr Geld. Der Dresdner Finanzdienstleister hatte sogenannte Orderschuldverschreibungen herausgegeben und dafür hohe Zinsen versprochen. Sind die Investitionen womöglich verloren oder gibt es alles zurück? Die Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg will für Betroffene solche Fragen klären. Bei Rechtsanwalt Thomas Diler haben sich bereits zahlreiche Anleger gemeldet: „Es ist tatsächlich so, dass der Großteil davon, ich würde mal sagen 80 Prozent, aus dem ostdeutschen Raum stammen. Das beginnt beim Kleinsparer, das heißt wir sprechen hier über 5.000 Euro. Aber wir haben hier tatsächlich auch Anleger, die sechsstellige Beträge investiert haben. Das variiert.“
Täuschungsversuch im Verkaufsprospekt?
Auch andere Anwälte bieten im Internet Rat für Infinus-Anleger an. Die Zahl womöglich Geschädigter ist groß. Es soll sich um bundesweit 25.000 Betroffene handeln. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft hatten sie insgesamt 400 Millionen Euro in Papiere der Infinus-Gruppe investiert. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie durch geschönte Verkaufsprospekte zum Kauf verleitet wurden. Aus diesem Grund sieht sich auch Anlegeranwalt Diler die Unterlagen genau an. „Die Herausgeber der Orderschuldverschreibung sind verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser Verkaufsprospekt ist eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Anlegers. Nach der geltenden Rechtslage muss der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Kapitalanlageprodukt machen“, erklärt Diler im Gespräch mit MDR INFO. „Wenn es hier aber wesentliche Fehler gibt, etwa weil Zahlen geschönt wurden, dann kommt für die Anleger ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Prospektfehlers in Betracht.“
Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
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Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-finanzmarkt.jpg565850Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-11-08 13:35:382021-01-18 15:19:22Wir in den Medien: Wie geht es weiter für Infinus-Anleger?
Bankkunde bekommt sein angelegtes Geld in Höhe 31.500 Euro zurück. Empfohlener Fonds (Conti Beteiligungsfonds X Vario) war nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Das Landgericht Itzehoe hat aufgrund einer von der Anlegerkanzlei Sommerberg erhobenen Klage mit Urteil vom 17. September 2013 (Aktenzeichen 7 O 275/12) die Commerzbank zur Rückabwicklung eines Fondsanteilserwerbes verurteilt.
Wir haben für unseren Mandanten gegen die Commerzbank Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einem Schiffsfonds geltend gemacht, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Auf Empfehlung der Commerzbank erwarb der Anleger im Jahr 2008 für einen Betrag von 30.000 Euro sowie eines zusätzlich zu zahlenden Agio von 1.500 Euro eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Conti Beteiligungsfonds X Vario. Erst später hat der Anleger dann von den hohen Risiken dieses Fonds erfahren.
Wir haben daraufhin für unseren Mandanten als Schadensersatz eine Rückabwicklung des Fondserwerbes gefordert und dies mit einer Verletzung von Beratungspflichten begründet, berichtet Anwalt Krajewski weiter.
Das Gericht folgte dieser Argumentation: Die Commerzbank wurde verurteilt, an den Anleger den eingesetzten Geldbetrag von insgesamt 31.500 Euro vollständig zurückzuzahlen. Außerdem hat die Bank ihrem Kunden den Zinsschaden und seine Anwaltskosten zu erstatten. Im Gegenzug dafür hat der Kunde seine Fondsbeteiligung an die Bank abzugeben.
Das Landgericht Itzehoe begründete seine Entscheidung damit, dass die Bank den Kunden pflichtwidrig falsch beraten hat und ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schließlich war dem betroffenen Beratungskunden die Sicherheit seiner Geldanlage wichtig und er wollte weder Risiken noch Verluste eingehen. Dies hat zur Überzeugung des Gerichts auch der als Zeuge vernommene Bankmitarbeiter bestätigt, indem er glaubhaft bekundete, dass der Bankkunde einen langfristigen Kapitalerhalt erzielen wollte zwecks Altersvorsorge.
Anwalt Krajewski: In einem solchen Fall hätte die Bank aber den empfohlenen Fonds nicht empfehlen, sondern davon sogar abraten müssen. Denn es handelt sich bei der Fondsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung, die die Gefahr des Verlustes des Anlegergeldes birgt. Folgerichtig wurde unserem Mandanten daher der Schadensersatz zugesprochen.
Verfahren LG Itzehoe, Urteil 17. September 2013, Aktenzeichen 7 O 275/12
Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-10-14 14:58:502021-01-18 14:57:12CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für Schiffsfondsanlegerin
Die Kanzlei Sommerberg LLP konnte erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung erstreiten, die geprellte Schiffsfondsanleger hoffen lässt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil (Aktenzeichen: 330 O 517/12) festgestellt, dass ein Anleger umfassenden Schadensersatz beanspruchen kann wegen seiner Geldanlage in CONTI Fonds.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-schiff.jpg542886Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-02-04 10:01:092021-01-18 15:01:52Anlegerkanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Anleger in CONTI-Fonds
Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containership.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-11-07 13:47:002021-01-18 15:19:29Kanzlei Sommerberg gewinnt erneut gegen Commerzbank