Landgericht Berlin: Schadensersatz-Urteil für geprellte Anlegerin in CFB-Schiffsfonds
Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Anlegerin erhält ihr eingesetztes Kapital in Höhe von 15.862,29 Euro zurück. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Urteil LG Berlin Aktenzeichen 10 O 84/12).
Sommerberg-Anwalt André Krajewski erläutert den Fall: „Die von uns vertretene Anlegerin war langjährige Bankkundin bei der Commerzbank AG bzw. deren Rechtsvorgängerin Dresdner Bank AG. Im Jahr 2008 wurde sie von einem Bankmitarbeiter über die Anlage ihres Geldes beraten. Unsere Mandantin folgte der Empfehlung des Beraters und erwarb eine Beteiligung am CFB-Fonds 166 Schiffsfonds Twins 1 zu einem Nominalbetrag von 24.000 US-Dollar.“
Bei dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante Geldanlage. Es besteht das Risiko eines Verlustes des eingesetzten Kapitals. Auch müssen die Anleger sich auf eine langjährige, möglicherweise sogar jahrzehntelange Kapitalbindung einstellen. Anwalt Krajewski: „Im Rahmen der Anlageberatung wurde unserer Mandantin die Risikosituation nicht richtig beschrieben. Sie hat erst nach Erwerb des Fonds davon erfahren, dass eine sehr lange Vertragslaufzeit besteht, die aber von ihr gar nicht gewollt war.“
Fondsausstieg
„Wir haben daher die faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes für unsere Mandantin geltend gemacht. Nachdem die Commerzbank eine freiwillige Schadensregulierung verweigert hat, haben wir den Anspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung gerichtlich geltend gemacht“, so Anwalt Krajewski.
Das Landgericht Berlin hat darauf hin die Commerzbank AG verurteilt, an die geprellte Anlegerin 15. 862,29 Euro zu zahlen. Im Gegenzug hat die Anlegerin die CFB-Fondsbeteiligung an die Bank zurückzugeben. Die Anlegerin erhält außerdem ihren Zinsschaden erstattet und wird von ihren Anwaltskosten freigestellt. Die Prozesskosten hat ebenfalls die Commerzbank AG zu zahlen, so das Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 10 O 84/12).
Rückabwicklung des Fondserwerbs
Das Gericht hat der Klage stattgegeben, weil es den geltend gemachten Schadensersatzanspruch für begründet erachtet. Das Berliner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag schuldhaft verletzt hat. Die von der Bank eingesetzten Berater haben auf die geäußerten Bedenken der Anlegerin wegen der langen Laufzeit der Schiffsfondsanlage hin fälschlicherweise erklärt, dass man die Beteiligung angeblich jederzeit und ohne Probleme über den Zweitmarkt wieder veräußern könne. Dies ist eine Falschdarstellung.
Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung über lange Vertragsdauer
Anwalt Krajewski: „Das Gericht ist damit unserer Argumentation gefolgt.“ Ein Schiffsfonds darf dann nicht empfohlen werden, wenn der Anlageinteressent auch kurzfristig auf sein Geld zugreifen möchte. Da es sich um einen geschlossenen Fonds handelt, ist ein Zugriff auf das angelegte Geld nicht oder nur ganz eingeschränkt möglich. Die geschlossenen Fonds sind in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet und das Geld der Anleger ist somit während der Vertragslaufzeit grundsätzlich gebunden. Der Anleger weiß daher bei Fondszeichnung nicht, ob und wann er sein Geld vom Fonds zurück erhält.
Autor: Thomas Diler / Google+
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