Hoffnung für Aktionäre der Pleitebank HRE

Die Anlegerkanzlei Sommerberg führt für mittlerweile zwangsausgeschlossene Aktionäre Schadensersatzklagen gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE).

In der Sache geht es um die Frage, ob die HRE Anlegern haftet wegen falscher, irreführender bzw. unterlassener Kapitalmarktinformationen. Die Anleger werfen der HRE vor, sie zu spät über die wirtschaftlich desaströse Unternehmenssituation informiert zu haben, die durch die Krise im Bereich der US-Subprimes ausgelöst wurde.

Der mit der Sache befasste Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren des Oberlandesgerichts München äußerte nun in der ersten öffentlichen Sitzung am 3. Februar 2014 im Musterprozess des Musterklägers Wefers gegen die HRE (Az. Kap 3/10) seine vorläufige Einschätzung zur Sache. Dies gibt Anlegern Hoffnung.

Demnach dürfte die Frage, ob und wann die HRE verpflichtet war, das Engagement ihrer gruppenzugehörigen Gesellschaften in US-Subprime im Kapitalmarkt zu kommunizieren, unter dem besonderen Aspekt der Pressemitteilung vom 3. August 2007 zu sehen sein. Die dortige positive Verlautbarung, so der OLG-Senat, dürfte spätestens zu dem Zeitpunkt zu korrigieren gewesen sein, zu dem deren Unrichtigkeit erkannt worden ist. Das gilt erst recht, als die Aussagen „nicht direkt betroffen, nur 16 % des Volumens habe Subprime-Bezug“ unrichtig gewesen sein dürften. Mit der Abschreibung auf das US-CDO Bonifatius im September 2007 und November 2007, der Erhöhung der AfS-Rücklage im Hinblick auf Marktwertveränderungen strukturierter Wertpapiere im Zwischenbericht Q III/2007 und schließlich der Änderung der Ratingagenturen bei der Bewertung strukturierter Wertpapiere Mitte November 2007 dürfte spätestens eine Ad-hoc-Mitteilung zur Neueinschätzung des „Legacy Book“ veranlasst gewesen sein.

Anwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erläutert: „Dem Senat erscheint es möglich, dass die HRE ihre Anleger rund ein halbes Jahr vor Bekanntwerden ihrer wirtschaftlichen Schieflage nicht richtig informiert hat. Die Pressemitteilung der  HRE vom 3. August 2007 erscheint dem Gericht nach dessen vorläufiger Auffassung wesentlich zu optimistisch.“

Hintergrund:

Die Hypo Real Estate Holding AG war eine große deutsche Bankenholding. Als erste deutsche Bank erhielt sie im Rahmen der US-Subprime-Krise staatliche Garantiezusagen in dreistelliger Milliardenhöhe. Außerdem beansprucht sie Garantien aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Erst Anfang Oktober 2008 wurde bekannt, dass der HRE wegen eines Liquiditätsengpasses die Insolvenz droht. Die HRE und ihre Tochter Depfa plc. waren – wie sich herausstellte – in Wahrheit erheblich von der US-Subprime-Krise betroffen, weil sie sich in eimem exorbitanten Ausmaß verspekuliert haben.

Die Aktionäre beanstanden nun, nicht rechtzeitig und falsch über die in Wahrheit bestehende Krisensituation informiert worden zu sein und fordern wegen unrichtiger Kapitalmarkinformationen Schadensersatz.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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