Sommerberg Anlegerrecht – Photovoltaik-Anlage

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22: Ausschüttungen nicht zu erwarten

Solarenergie ist eine saubere Sache. Und eine nachhaltige Investition. Das dachten sich wohl auch die Anleger, die in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 des Emissionshauses Voigt & Collegen investiert haben. Allerdings machte die spanische Politik den Anlegern einen Strich durch die Rechnung. Mit Ausschüttungen aus den spanischen Anlagen sei nicht zu rechnen, berichte das „fondstelegramm“.

Erneuerbare Energien waren auch in Spanien auf dem Vormarsch und wurden entsprechend staatlich gefördert. Doch zuletzt wurde diese Förderung von der spanischen Regierung immer weiter reduziert und zudem auch eine Stromsteuer eingeführt. „Diese Maßnahmen belasten natürlich das Ergebnis der Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22, die erheblich in Solaranlagen in Spanien investiert haben. Aber regenerative Energiequellen sind nach wie vor in einem großen Maß von staatlichen Subventionen abhängig. Das bekommen auch die Anleger zu spüren“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Mit den Anteilen an den Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben, die nicht nur Aussichten auf Rendite bieten, sondern auch enorme Risiken bergen. Dazu gehören beispielsweise die sich wandelnden Gesetze und Regelung zur Förderungen regenerativer Energien. Für die Anleger kann am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden. Wurden die Risiken verschwiegen, kann das zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatzansprüche entstehen auch, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sind. „Daher können auch die Prospekte unter die Lupe genommen werden. Möglicherweise wurden hier schon ganz falsche Erwartungen geweckt“, so Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner Solarfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: digitalstock / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht – Photovoltaik-Anlage

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22: Ausschüttungen nicht zu erwarten

Solarenergie ist eine saubere Sache. Und eine nachhaltige Investition. Das dachten sich wohl auch die Anleger, die in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 des Emissionshauses Voigt & Collegen investiert haben. Allerdings machte die spanische Politik den Anlegern einen Strich durch die Rechnung. Mit Ausschüttungen aus den spanischen Anlagen sei nicht zu rechnen, berichte das „fondstelegramm“.
Sommerberg Anlegerrecht - Justizia

S&K-Fonds: Sommerberg-Mandant erhält 11.000 Euro als Vergleichszahlung

Einigung statt Urteil wegen gescheiterter S&K-Geldanlage: Anlegerverfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Aktenzeichen 6 O 230/13) wegen Falschberatung endet im Verhandlungstermin mit Vergleich.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg berichtet von dem Fall:

Wir haben für einen Mandanten, dem ein freier Berater eine Beteiligung an dem S&K Investment Fonds vermittelt hat, Schadensersatz geltend gemacht. Erst nachdem es in Sachen S&K wegen mutmaßlichen Anlegerbetrugs zu einer Razzia und Verhaftungen gekommen ist, wurde dem Anleger bewusst, wie riskant seine auf Empfehlung des Beraters erworbene S&K-Beteiligung ist. Vor allem fühlte sich der Anleger falsch beraten, da er seiner Darstellung zufolge nicht über das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sei.

Unsere Kanzlei wurde darauf hin mit der Durchsetzung einer Schadensersatzforderung wegen Aufklärungspflichtverletzung beauftragt. Nachdem der Berater den Schaden nicht freiwillig regulieren wollte, haben wir Klage eingereicht.

Im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hildesheim lenkte der Berater dann jedoch ein. Wir konnten hier im Vergleichswege eine Einigung erzielen, wonach unser Mandant zur Abgeltung seines Schadens eine Zahlung von 11.000 Euro erhält.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: liveostockimages / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
Sommerberg Anlegerrecht - Justizia

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln seien. Doch eine entsprechende Vertragsklausel sei ungültig, erklärte Kübler. Durch diese Kehrtwende dürfen die betroffenen Anleger jetzt auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Endgültig muss diese Entscheidung allerdings noch nicht sein. Es sei durchaus möglich, dass andere Gläubiger sich dagegen wehren werden, da ihr Stück vom Kuchen dadurch kleiner werde.

„Die Entscheidung ist für die Genussrechte-Gläubiger natürlich erfreulich. Dennoch müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Daher rät der Rechtsanwalt sowohl den Genussrechte-Gläubigern aber auch den Inhabern der Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Das ist sinnvoller als alle Hoffnung auf das Insolvenzverfahren zu setzen“, so Diler. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, nicht wahrheitsgemäß oder irreführend waren.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: fotogestoeber / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I: Beide Schiffe vor der Insolvenz

Die beiden Schiffe MT King Everest und MT King Ernest bilden den König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I. Über beide Schiffsgesellschaften wurde am Amtsgericht Meppen nach Angaben des „fondstelegramm“ Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hatte den Schiffsfonds 2007 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung allerdings nicht nach Wunsch. Auch ein Sanierungsversuch im Jahr 2011 half am Ende nichts. Nun steht die Insolvenz vor der Tür und die Anleger stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen, da ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. Möglicherweise werden auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

In dieser schwierigen Lage empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Diler den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche zu richten. „Für die Anleger kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Prospekthaftungsanspruch in Betracht kommen, der mit der richtigen Begründung gegenüber den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern geltend zu machen ist. Der Prospekt muss dafür wesentlich falsch sein. Genau dafür haben wir entsprechende Erkenntnisse“, erklärt der Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: vichie81 / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14). 

Das berichtet „Fonds professionell“ online. Darüber hinaus soll es auch Insolvenzanträge für weitere Gesellschaften aus dem Firmenimperium von Malte Hartwieg geben. Zu diesem Imperium zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Zudem war Hartwieg bis zu dem Verkauf vor einigen Wochen auch noch der Besitzer der Plattform dima24. Über dima24 wurden u.a. auch die Fonds der genannten Emissionshäuser vertrieben.

„Die Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten. Der Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Die Folge können massive finanzielle Verluste für die Anleger sein“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Besonders die Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und einiger New Capital Invest NCI-Fonds müssen diese Verluste schon seit Wochen und Monaten befürchten. Denn ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Hartwieg hatte zwar Nachforschungen angekündigt und ein Detektivbüro beauftragt. Doch die sind jetzt wohl eingestellt worden. „Bemerkenswert ist die Begründung dafür. Denn Hartwieg schiebt den schwarzen Peter offensichtlich den Anlegern und der Staatsanwaltschaft zu. Denn im Zuge der Ermittlungen ist es auch zu Pfändungen gekommen. Dadurch sei nun kein Geld mehr für die Nachforschungen da und auch die Insolvenzen seien wohl eine Folge davon“, so Rechtsanwalt Krajewski.

Die Lage rund um die Fonds aus den Emissionshäusern von Malte Hartwieg spitzt sich immer weiter zu. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Krajewski den betroffenen Anlegern jetzt schnell zu handeln: „Es sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus falschen Angaben in den Emissionsprospekten resultieren. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

New Capital Invest (NCI): Fünf Gesellschaften insolvent

Malte Hartwieg hatte Insolvenzanträge für seine Gesellschaften angekündigt und hat sie auch gestellt. Das Amtsgericht München hat inzwischen über fünf Gesellschaften von New Capital Invest die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

EEH MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das EEH Elbe Emissionshaus hat den Schiffsfonds MS Jana erst 2008 platziert. Doch nun hat das Amtsgericht Stade bereits das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), meldet das „fondstelegramm“.

Für die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ist es nicht zum ersten Mal, dass sie schlechte Nachrichten erreichen. Denn kaum aufgelegt, geriet der Fonds schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. „Unterm Strich blieb diese Maßnahme wohl erfolglos. Nun könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Den betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, schnell zu handeln und zu retten, was noch zu retten ist. Das könnte durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelingen. „Immer wieder ist es bereits bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurde es unterlassen, die Anleger über die Risiken von Schiffsfonds aufzuklären. Zu diesen Risiken zählt insbesondere auch der Totalverlust. Schon alleine deshalb sind Schiffsfonds keine sicheren, sondern hoch spekulative Kapitalanlagen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Kick-Backs dem Kunden gegenüber offen gelegt werden müssen, damit das Provisionsinteresse der Bank erkennbar wird.

„Ob die Anleger falsch beraten wurden, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ist die Falschberatung nachweisbar, stehen die Chancen auf Schadensersatz aber gut“, so Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Juice Images / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.

Nach und nach wird klar, für welche Firmen und Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg Insolvenzanträge gestellt wurden. Nach dem Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding sind offenbar drei Fonds des Emissionshauses New Capital Invest betroffen. Wie das Handelsblatt am 13. Oktober berichtet, wurden entsprechende Anträge für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und verschiedener NCI-Fonds warten schon seit geraumer Zeit auf ihre Ausschüttungen. Ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Entsprechende Nachforschungen nach dem Verbleib der Gelder blieben bislang offenbar erfolglos. „Nun scheint das dicke Ende für die Anleger zu kommen. Die Fonds sind pleite. Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Nach wie vor scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass weitere Insolvenzanträge folgen werden. Daher empfiehlt Krajewski den Anlegern, jetzt umgehend tätig zu werden und anwaltlichen Rat zu suchen. „Die Anleger, die auf Hartwieg und die Suche nach dem verschwundenen Geld vertraut haben, wurden enttäuscht. Nun sollten sie versuchen, so viel wie möglich von ihrem Geld zu retten“, so Krajewski. Dabei gehe es natürlich darum, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden aber auch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Besonders die Emissionsprospekte müssen auf Fehler überprüft werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren“, erklärt Krajewski.

Zudem laufen nach wie vor die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

New Capital Invest (NCI): Fünf Gesellschaften insolvent

Malte Hartwieg hatte Insolvenzanträge für seine Gesellschaften angekündigt und hat sie auch gestellt. Das Amtsgericht München hat inzwischen über fünf Gesellschaften von New Capital Invest die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds Insolvenz

MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für Anleger des HCI Renditefonds Premium II: Über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

Der Dachfonds HCI Renditefonds Premium II wurde Ende 2003 platziert. „Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, wenn sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Kapitalanlagen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen empfohlen. „Die Anleger des HCI Renditefonds Premium II dürften aber gegenteilige Erfahrungen gemacht haben. Der Fonds kriselt schon längere Zeit und musste bereits 2010 saniert werden. Die Lage ist durch die drohende Insolvenz der MS Hanna nicht gerade besser geworden“, so Rechtsanwalt Diler. Häufig wurden bei der Anlageberatung aber die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, verschwiegen. Obwohl das Risiko bis zum Totalverlust des investierten Geldes reicht, wurden Schiffsfonds auch an Anleger vermittelt, die ausdrücklich nach einer sicheren Kapitalanlage gesucht haben, um z.B. fürs Alter etwas auf der hohen Kante zu haben.

Außerdem wurden die Anleger von den Banken auch oft über ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nicht aufgeklärt. Diese müssen nach Rechtsprechung des BGH aber offen gelegt werden, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen und erst dann über eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: stadelpeter / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds Insolvenz

MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für Anleger des HCI Renditefonds Premium II: Über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Insolvenz

MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Der lange geplante Einstieg des indischen Großinvestors Hero Cycles bei dem traditionsreichen ostdeutschen Fahrradhersteller ist auf den letzten Metern noch geplatzt. Die Zeichner der Mittelstands-Anleihe, die MIFA erst 2013 emittiert hatte, müssen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten.

Die MIFA-Anleihe (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5) wurde 2013 mit einem Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis 2018 platziert. Anleger sollen sich mit rund 25 Millionen Euro beteiligt haben. Schon in den vergangenen Wochen und Monaten wurde deutlich, dass der Fahrradbauer in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die fälligen Anleihe-Zinsen konnten nicht gezahlt werden, in den Bilanzen waren Fehler aufgetaucht. Für 2013 wurde nun ein Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro festgestellt. Mit dem Einstieg des indischen Investors sollte das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden. „Allerdings auch auf Kosten der Anleger. Sie hätten u.a. auf einen großen Teil ihrer Zinsen verzichten sollen und im Gegenzug zehn Prozent der Aktien erhalten. Das ist nun vom Tisch. Stattdessen soll das Unternehmen nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss“, sagt André Krajewski, Experte für Mittelstandsanleihen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Auch angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten sollten Anleger sich umgehend rechtlichen Rat holen: „Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. Daher sollte jetzt geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Angesichts der ursprünglich falschen Zahlen in den Bilanzen ist es durchaus möglich, dass auch schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Ist das der Fall, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Mittelstandsanleihen: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Markus Bormann / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu

Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Aktionärsrechte durchgesetzt: Über 58 Millionen Euro Nachzahlung für betroffene Celanese-Aktionäre

Rechtsanwalt und Aktionärsschützer Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg ist erfreut über den von ihm und weiteren Verfahrensbeteiligten erwirkten Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main.

Die Celanese AG und ihr damalige Großaktionärin BCP schlossen am 22. Juni 2004 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Durch diesen Vertrag wurde die Celanese AG von der BCP beherrscht und dazu verpflichtet, ihren Gewinn an BCP abzuführen.

Die übrigen Aktionäre wurden dadurch in ihren Rechten beeinträchtigt, vor allem weil sie nicht mehr am Gewinn beteiligt sein sollten. Zum Ausgleich dieser Rechtsbeeinträchtigung hat die BCP den übrigen Aktionären eine Barabfindung gemäß § 305 Aktiengesetz in Höhe von 41,92 Euro je Aktie und eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 Aktiengesetz in Höhe von netto 2,89 Euro je Vorzugsaktie angeboten.

Insgesamt 31 Aktionäre hielten die angebotene Barabfindung und die Ausgleichszahlung für unrechtmäßig niedrig und haben vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt am Main im Wege eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens die gerichtliche Festlegung höherer Kompensationsleistungen gegen die BCP beantragt.

Die Aktionäre wurden in dem Gerichtsverfahren durch 11 Rechtsanwälte vertreten, darunter Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, der die Vertretung der rechtlichen Interessen von über 10 Prozent der am Verfahren beteiligten Aktionäre wahrgenommen hat.

Das Landgericht Frankfurt am Main ist nach insgesamt rund zehnjähriger Verfahrensdauer der Argumentation der Antragstellerseite gefolgt. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bislang angebotene Barabfindung und Ausgleichszahlung unangemessen niedrig sind. Das Spruchgericht hat nach Schätzung des Verkehrswertes mit seinem Beschluss (Aktenzeichen 3-05 O 169/04) die Barabfindung konsequent um 7,51 Euro erhöht auf 49,43 Euro. Die Ausgleichszahlung von bislang netto 2,89 Euro je Vorzugsaktie hat das Spruchgericht neu mit netto 3,61 Euro festgesetzt.

Die betroffenen Celanese-Aktionäre können daher mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen, wenn der Beschluss Bestandskraft erlangt.

Nach der Angabe im Vertragsbericht sind von dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag insgesamt 7.733.241 Aktionäre betroffen gewesen. Allein durch die nachträgliche Erhöhung der Abfindung um 7,51 Euro ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag für alle betroffenen Aktien in Höhe von über 58 Millionen Euro. „Der erstrittene Gerichtsbeschluss gilt damit als größer Anlegerschutz-Erfolg des Jahres 2014“, erklärt Sommerberg-Aktienrechtler Hasselbruch.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…