Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

Atlantic MS Clara Schulte: Finanzspritze soll Insolvenz abwenden

Frisches Kapital nachlegen oder die Insolvenz riskieren. So stellt sich die Situation für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Schulte offenbar dar.

Wie das „fondstelegramm“ berichtet, werden die Anleger des 2006 aufgelegten Schiffsfonds derzeit per Rundschreiben gebeten, für eine Kapitalspritze zu sorgen, um eine Insolvenz zu verhindern. Ein Finanzierungskonzept wurde bereits im September präsentiert –jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

„Die Anleger sollten in dieser Situation genau überlegen, ob sie noch einmal zusätzliches Geld in einen angeschlagenen Fonds investieren. Denn ob durch eine Finanzspritze eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist fraglich. Finanzielle Verluste drohen in jedem Fall“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Eine Alternative sei die Überprüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Diler: „Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann.“ Sollten die Risiken verschwiegen worden sein, könne Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus seien Schiffsfonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. „Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Schiffsfonds sind hoch spekulativ und riskant, wie die zahlreichen Insolvenzen in der Vergangenheit belegen. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Dennoch seien Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden. Dies könne u.a. an dem Provisionsinteresse der Banken liegen, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers übereinstimme. „Allerdings müssen die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offenlegen. Sind zudem noch hohe Innenprovisionen geflossen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Steuermann

MS Deutschland steht offenbar vor dem Verkauf – Anlegern drohen Verluste

Mehrere Investoren sind offenbar an einem Kauf der MS Deutschland und der Reederei Peter Deilmann interessiert. Das teilt der Insolvenzverwalter am 17. November mit. Verhandlungen würden demnächst aufgenommen. Ziel sei, ein möglichst hoher Kaufpreis und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

„Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland bedeutet dies aber auch, dass sie sich auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg aus Bremen. Interessanterweise gehört zu den interessierten Investoren auch die Callista Private Equity GmbH & Co. KG., die derzeit über eine Holding die Mehrheitsanteile an der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft und an der Reederei hält. Über die Beteiligungsgesellschaft wurde Ende Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die aus dem TV als „Traumschiff“ bekannte MS Deutschland drücken derzeit Schulden von rund 56 Millionen Euro. 50 Millionen Euro davon sind die Schulden aus der Anleihe, die ursprünglich mit 6,875 p.a. verzinst ist.

„Zu welchem Kaufpreis und unter welchen Bedingungen Investoren einsteigen würden, ist derzeit noch völlig offen. Wahrscheinlich ist hingegen, dass die Anleihe-Gläubiger wohl auf einen Teil ihres Geldes verzichten müssten“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kommen für Schadensersatzansprüche auch Prospektfehler in Betracht. „Die Angaben sollten genau auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Wie inzwischen bekannt ist, wurde ein großer Teil des Anleihe-Volumens zur Deckung alter Schulden verwendet und dennoch ein hoher Zinssatz versprochen. Ob hier mit realistischen Zahlen gearbeitet wurde, muss genau überprüft werden. Sollten Prospektfehler vorliegen, besteht Anspruch auf Schadensersatz und das Geschäft kann komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die MS Deutschland-Anleihe: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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MS Deutschland: Weltreise abgesagt

Die MS Deutschland legt am 18. Dezember nicht zu ihrer geplanten Weltreise ab. Die Reise wurde abgesagt, da sich noch kein geeigneter Investor gefunden habe, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter am 27. November mit. Zwei geplante Kurzreisen waren zuvor schon abgesagt worden.
Sommerberg Anlegerrecht - Steuermann

MS Deutschland steht offenbar vor dem Verkauf – Anlegern drohen Verluste

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Sommerberg LLP Anlegerrecht - Insolvenz

MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Wölbern Frankreich 04 von Insolvenz bedroht

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 sollen sich nach Medienberichten bis zum 18. November entscheiden, ob sie einem umfassenden Sanierungspaket zustimmen. Ansonsten müsse die Immobilie verkauft bzw. Insolvenzantrag gestellt werden.

Um den Wölbern Frankreich 04, einem der größten Fonds von Wölbern Invest, zu retten, sei eine kräftige Finanzspritze nötig. Und die soll zumindest zum Teil von den Anlegern kommen, indem sie frisches Kapital investieren. Mit dem frischen Kapital soll die Büroimmobilie in Paris zunächst saniert und später verkauft werden. Entscheiden sich die Anleger gegen den Sanierungsplan, droht die Insolvenz oder der sofortige Verkauf der Immobilie.

Der Wölbern Frankreich 04 hatte zuletzt Probleme mit dem Mieter, die nun aber überwunden sind. Allerdings seien auch keine Mieteinnahmen mehr zu erwarten. Darüber hinaus sind offenbar, wie bei anderen Wölbern-Fonds auch, Anlegergelder zweckentfremdet worden.

„In dieser schwierigen Situation haben die Anleger jetzt die Wahl zwischen Pest oder Cholera“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. „Finanzielle Verluste drohen wahrscheinlich in jedem Fall.“ Um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, empfiehlt Diler, Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. „Geschlossene Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder sogar Leerständen ausgesetzt. Da für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, sind geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 als sichere Kapitalanlage ungeeignet. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Darüber hinaus können auch die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Rechtsanwalt Diler: „Tauchen hier Fehler oder auch nur irreführende Angaben auf, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

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IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).

IVG Euroselect 14 „The Gherkin“: Immobilie verkauft – Anlegern drohen hohe Verluste

Die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ könnte für die Anleger mit dem Totalverlust ihres investierten Geldes enden. Das Handelsblatt berichtet am 11.11.2014, dass die Büroimmobilie „The Gherkin“ verkauft worden sei. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt.

Rund 9000 Anleger haben sich an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 beteiligt. Sie müssen jetzt damit rechnen, dass sie am Ende mit leeren Händen da stehen. Schon vor einigen Wochen wurde über den Verkauf des Bürokomplexes „The Gherkin“ im Zentrum Londons spekuliert. Damals hieß es, dass aus dem Verkaufserlös wahrscheinlich nur die Forderungen der kreditgebenden Banken bedient werden können und für die Anleger demnach nichts übrig bleibt.

Die Probleme beim IVG Euroselect 14 sind nicht neu. Die hohe Fremdverschuldung und besonders ein Darlehen in Schweizer Franken bereiteten Kopfzerbrechen. Als das Britische Pfund im Vergleich zum Schweizer Franken immer mehr an Wert verlor, führte dies schließlich zur fortwährenden Verletzung der „Loan-to-Value-Klausel“. Dies hatte wiederum zur Folge, dass die Ausschüttungen ausblieben und die Banken das Gebäude unter Zwangsverwaltung stellen ließen. „Für die Banken könnte durch den Verkauf alles wieder im Lot sein. Für die betroffenen zumeist Kleinanleger sieht das leider ganz anders aus“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Daher rät Rechtsanwalt Diler, jetzt dringend Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Geschlossene Immobilienfonds sind kein Betongold, sondern spekulative und risikoreiche Geldanlagen mit immensen Risiken, wie der IVG Euroselect 14 deutlich zeigt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor und es kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Diler.

Ebenso können Schadensersatzansprüche entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat. „Die Rechtsprechung des BGH schreibt zwingend vor, dass diese Rückvergütungen offen gelegt werden müssen, damit der Anleger sich auch ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet“, so Diler.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).

Darlehnswiderruf: Widerrufsbelehrungen dieser Finanzhäuser stehen auf dem Prüfstand

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung derjenigen Finanzinstitute (Banken, Sparkassen, Versicherungen), deren Widerrufsbelehrungen wir bereits auf Fehlerhaftigkeit geprüft haben.

  • AXA Lebensversicherung AG
  • BHW Bausparkasse
  • BW-Bank
  • Commerzbank /Dresdner Bank
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
  • Deutsche Bank
  • DKB Bank
  • DSL Bank
  • Duna Vereinigte Lebensversicherung
  • Hypo
  • HSH Nordbank
  • ING DiBa
  • Postbank
  • R+V Lebensversicherung AG
  • Signal Iduna
  • Sparkassen
  • Sparda-Bank
  • Volksbanken, Genossenschaftsbanken und Raiffeisenbanken
  • sowie weitere Kreditinstitute

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg ist im Bankenrecht tätig und konnte ermitteln, dass viele Widerrufsbelehrungen falsch sind. Die Widerrufsfristen laufen daher nicht und die Kunden können noch den Widerruf erklären und auf diese Weise aus ihren teuren Krediten sofort aussteigen.

Sie wollen wissen, ob auch Sie diese Möglichkeit haben? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt André Krajewski, Tätigkeitsschwerpunkt: Bankrecht. Telefon: 0421 / 301 679 0 . E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de

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Sommerberg - Finanzmarkt

Darlehenswiderruf: Prozesserfolg der Kanzlei Sommerberg gegen Sparkasse KölnBonn

Das Landgericht Köln gibt Kunden der Sparkasse Recht. Die von…
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Darlehens-Widerruf berechtigt: Kanzlei Sommerberg gewinnt gegen Landesbank Baden-Württemberg

Landgericht Ravensburg hat geurteilt (Aktenzeichen 2 O 243/16): Der Bankkunde konnte seine Darlehensverträge aus den Jahren 2004 und 2005 mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auch noch im Jahr 2016 wirksam widerrufen.
Sommerberg - Paragraph

Darlehens-Widerruf durchgesetzt: Raiffeisenbank muss Immobilienkredit rückabwickeln

Kanzlei Sommerberg LLP hat erneut einen Darlehens-Widerruf durchgesetzt. Der Mandant erhält eine Nutzungsentschädigung von 65.000 Euro und kann jetzt aus seinem teuren Darlehen aussteigen.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.

Grund für die Verschiebungen sind die zahlreichen Versammlungen der Inhaber der Orderschuldverschreibungen, die voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sind. Daher wäre die Zeit für die Forderungsanmeldung zu knapp gewesen.

„Für die geschädigten Anleger geht es jetzt darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Allerdings ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich sein wird, ist derzeit noch offen. Der Insolvenzverwalter geht derzeit von einer Quote in Höhe von bis zu 20 Prozent aus. Den Anlegern drohen also erhebliche finanzielle Verluste. Daher rät Rechtsanwalt Diler, auch Schadensersatzforderungen prüfen zu lassen.

„In Betracht kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung“, so Diler. Diese können geltend gemacht werden, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch sind. „Ist das der Fall, kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Diler. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen.

„Die Forderungen zur Insolvenztabelle und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind völlig getrennt voneinander zu betrachten und parallel möglich. Daher sollten die geschädigten Anleger auch nicht den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen, sondern umgehend handeln. Denn es könnte auch Verjährung der Ansprüche eintreten“, erläutert Diler.

Derzeit laufen immer noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Verantwortliche der FuBus / Infinus-Gruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Vermögenswerte beschlagnahmt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Anleger haben auch die Möglichkeit, sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.

In eigener Sache: Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ernannt

Wegen besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen am 22. Oktober 2014 Herrn Rechtsanwalt André Krajewski von der Sommerberg LLP die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

 


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Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Widerruf Darlehensvertrag: Kunden von Banken und Sparkassen können Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückverlangen

Viele Kreditnehmer melden sich auch bei der Kanzlei Sommerberg, weil sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von ihrer Bank oder Sparkasse wieder zurückfordern möchten.

Die Vorfälligkeitsentschädigungen bewegen sich sehr oft im fünfstelligen Bereich. Die Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung ist tatsächlich in vielen Fällen noch möglich.

Falls ein Darlehensvertrag bereits aufgrund Kündigung abgewickelt ist und der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank bezahlt hat, schließt dies einen späteren wirksamen Widerruf und die Rückforderung der schon gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nicht automatisch aus. „Ich freue mich, dass auch die Rechtsprechung unsere Sichtweise mittlerweile bestätigt hat, wonach Banken und Sparkassen bei falschen Widerrufsbelehrungen auch noch im Nachhinein an ihre Kunden die schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück erstatten müssen“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.

Zuletzt hat das Landgericht Karlsruhe mit einem verbraucherfreundlichen Urteil vom 11. April 2014 (Aktenzeichen: 4 O 395/13) richtig entschieden, dass ein Bankkunde eine bereits an die Bank geleistete Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückverlangen kann. Grund: Die Widerrufsbelehrung in dem Kreditvertrag war falsch und der Kunde durfte auch noch nach Vertragskündigung deswegen den Widerruf erklären. Bei Widerruf muss aber keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden.

Dies bedeutet, die Bank hat die Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht kassiert und muss sie wieder herausgeben. Die Bank wurde in dem Fall verurteilt, an den Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung von 11.115,81 Euro nebst 12,25 % Zinsen jährlich hieraus seit dem 27. Dezember 2012 zu erstatten.

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Darlehens-Widerruf berechtigt: Kanzlei Sommerberg gewinnt gegen Landesbank Baden-Württemberg

Landgericht Ravensburg hat geurteilt (Aktenzeichen 2 O 243/16): Der Bankkunde konnte seine Darlehensverträge aus den Jahren 2004 und 2005 mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auch noch im Jahr 2016 wirksam widerrufen.
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Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

New Capital Invest (NCI): Fünf Gesellschaften insolvent

Malte Hartwieg hatte Insolvenzanträge für seine Gesellschaften angekündigt und hat sie auch gestellt. Das Amtsgericht München hat inzwischen über fünf Gesellschaften von New Capital Invest die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Betroffen davon sind nicht nur die drei Fonds NCI Oil & Gas USA 11, NCI Oil & Gas USA 16 und NCI Oil & Gas USA 19, sondern auch die New Capital Invest Management GmbH (Az.: 1500 IN 2870/14) und die die NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH (Az.: 1542 IN 2875/14). Nachdem bereits vor einigen Monaten die Ausschüttungen für einige NCI-Fonds und auch für diverse Emirates-Fonds des Emissionshauses Selfmade Capital ausgeblieben sind, spitzt sich die Situation für die Anleger jetzt immer mehr zu. Sie müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

„Leider hat es sich nicht ausgezahlt darauf zu vertrauen, dass die verschwundenen Anleger-Gelder wieder auftauchen. Die Nachforschungen hat Malte Hartwieg, der Chef der Emissionshäuser New Capital Invest und Selfmade Capital, inzwischen eingestellt. Nun folgen stattdessen die Insolvenzanträge. Die betroffenen Anleger sollten jetzt unbedingt handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Sollte ausreichend Masse vorhanden sein, um die regulären Insolvenzverfahren zu eröffnen, geht es natürlich auch darum, die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. „Es geht aber auch darum, die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn ob im Insolvenzverfahren genügend Masse vorhanden ist, um die Forderungen alle Gläubiger zu bedienen, ist zweifelhaft“, so Rechtsanwalt Krajewski.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder aus Prospekthaftung entstanden sein. Krajewski: „Die Anleger hätten umfassend über alle Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch eine Aufklärung, dass die Vertriebsplattform dima24 ebenso Malte Hartwieg gehört oder inzwischen gehörte wie die Emissionshäuser wäre nötig gewesen. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und richtig sein. Tauchen hier Fehler auf, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Zudem laufen nach wie vor die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14).
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Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.
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Größter Erfolg 2014 zum Schutz der Aktionärsrechte: Ehemalige Mannesmann/Vodafone-Aktionäre erhalten zusätzliche Abfindungszahlung von über 74 Millionen Euro

Das Landgericht Düsseldorf hat aktuell eine höhere Barabfindung für die mittlerweile zwangsausgeschlossenen Aktionäre der damaligen Mannesmann AG (Vodafone AG) festgesetzt.

„Die Vodafone Deutschland GmbH muss rechnerisch einen Gesamtbetrag von über 74 Millionen Euro an die Minderheitsaktionäre nachentrichten, wenn der Gerichtsspruch bestandskräftig wird“, erklärt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg, der an dem Verfahren auf Aktionärsseite beteiligt war.

Im Jahr 2001 unterwarf die Vodafone Deutschland GmbH mittels eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages die im Mobilfunksektor tätige Mannesmann AG, die später umfirmiert wurde in Vodafone AG. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sah vor, dass die Mannesmann AG ihren gesamten Gewinn an die Vodafone Deutschland GmbH abzuführen hatte. Als Kompensation für die damit verbundene Rechtsbeeinträchtigung hat die Vodafone Deutschland GmbH den Minderheitsaktionären der Mannesmann AG eine Barabfindung von 206,53 Euro je Aktie zugesagt.

Im folgenden Jahr 2002 übernahm die Vodafone Deutschland GmbH dann im Wege eines sog. Squeeze-Out auch die bis dahin noch gehaltenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Mannesmann AG. Der dem Zwangsausschluss zugrunde liegende Hauptversammlungsbeschluss der Mannesmann AG sah eine Barabfindung je Aktie in Höhe von 217,91 Euro vor. Die Vodafone Deutschland GmbH erhöhte diese Barabfindung später noch um 10,60 Euro auf 228,51 Euro.

Mehrere Mannesmann-Minderheitsaktionäre haben gegen die festgelegten Barabfindungen gerichtliche Schritte eingeleitet. Begründung der Aktionäre: Die Barabfindungen sind zu niedrig und müssen mittels Spruchs des zuständigen Landgericht Düsseldorf auf einen angemessenen Betrag erhöht werden, der dem wahren Gegenwert der Mannesmann-Aktien entspricht. Mit dieser Argumentation reichte auch Rechtsanwalt Hasselbruch als Verfahrensbevollmächtigter einer betroffenen Aktionärin Spruchantrag ein.

Das Landgericht Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass aufgrund des ermittelten Unternehmenswertes den Minderheitsaktionären eine höhere Abfindung zuzusprechen ist, nämlich hinsichtlich des Unternehmensvertrages 229,58 Euro und hinsichtlich des Squeeze-Out 251,31 Euro je Aktie. Da sich zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 11. Juni 2002, die den Squeeze-Out-Beschluss gefasst hat, insgesamt noch rund 1.976.122 Aktien in Streubesitz befanden, ergibt sich rechnerisch eine Gesamtnachzahlung von über 74 Millionen Euro, so das Landgericht Düsseldorf in seinen am 5. August bzw. 3. September 2014 gefassten Erhöhungsbeschlüssen.

Die Vodafone Deutschland GmbH kann gegen die Beschlussfassung des Gerichts noch Beschwerde einlegen.

LG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2014 – 33 O 1/07 [AktE] wegen Ausschluss der Minderheitsaktionäre

LG Düsseldorf, Beschluss vom 3. September 2014 – 33 O 55/07 [AktE] wegen Unternehmensvertrag

 

 


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Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
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