Darlehnswiderruf: Widerrufsbelehrungen dieser Finanzhäuser stehen auf dem Prüfstand

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung derjenigen Finanzinstitute (Banken, Sparkassen, Versicherungen), deren Widerrufsbelehrungen wir bereits auf Fehlerhaftigkeit geprüft haben.

  • AXA Lebensversicherung AG
  • BHW Bausparkasse
  • BW-Bank
  • Commerzbank /Dresdner Bank
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
  • Deutsche Bank
  • DKB Bank
  • DSL Bank
  • Duna Vereinigte Lebensversicherung
  • Hypo
  • HSH Nordbank
  • ING DiBa
  • Postbank
  • R+V Lebensversicherung AG
  • Signal Iduna
  • Sparkassen
  • Sparda-Bank
  • Volksbanken, Genossenschaftsbanken und Raiffeisenbanken
  • sowie weitere Kreditinstitute

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg ist im Bankenrecht tätig und konnte ermitteln, dass viele Widerrufsbelehrungen falsch sind. Die Widerrufsfristen laufen daher nicht und die Kunden können noch den Widerruf erklären und auf diese Weise aus ihren teuren Krediten sofort aussteigen.

Sie wollen wissen, ob auch Sie diese Möglichkeit haben? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt André Krajewski, Tätigkeitsschwerpunkt: Bankrecht. Telefon: 0421 / 301 679 0 . E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de

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Autor: Thomas Diler / Google+
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