Auch der Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106VLCC Titan Glory GmbH & Co. Tankschiff KG hat sich außerplanmäßig negativ entwickelt.
An dem im Jahr 2004 aufgelegten Fonds sind mehrere Hundert Anleger beteiligt. Das Anlegerkapital wurde in einen von der Fondsgesellschaft erworbenen Rohöltanker, die VLCC Titan Glory, investiert.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger des Fonds, die befürchten, dass ihre Beteiligung wertlos werden könnte. „Teils schildern uns unsere Mandanten, dass ihnen die Fondsbeteiligung von Beratungsfirmen oder Banken als wertsolide Geldanlagemöglichkeit mit guter Rendite empfohlen wurde, während von den Risiken keine Rede war oder die Risiken wurden von den Beratern verharmlost. Das ist ein schwerer Beratungsfehler“, sagt Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg.
Weiterbetrieb des Schiffes gefährdet
Finanzielle Probleme machen dem Fonds zu schaffen. Zwischenzeitlich war der Weiterbetrieb des Schiffes gefährdet. Der Fonds benötigte auf Drängen der Banken frisches Kapital. Am 10. Mai 2012 wurde deswegen eine „freiwillige“ Kapitalerhöhung beschlossen, die am 27. Juli 2012 abgeschlossen wurde und rund 1,8 Millionen Euro einbrachte. Diese Finanzspritze reicht offenbar immer noch nicht aus. Weiteres Geld fehlt.
Anleger, die sich nicht „freiwillig“ an der Kapitalerhöhung beteiligt haben, sollen deswegen erhaltene Ausschüttungen wieder an die Fondsgesellschaft zurückzahlen. Begründet wird dies mit der schlechten Liquiditätslage des Fonds. Die Anleger sollen also Ausschüttungen zurückzahlen, damit es nicht zur Zahlungsfähigkeit, also Insolvenz, des Fonds kommt.
Anwalt Diler: „Unsere Mandanten fragen sich, ob ihre Beteiligung angesichts dieser schlechten finanziellen Situation überhaupt noch einen Wert hat und ob sie jemals auch nur einen Teil ihres eingesetztes Geld wieder sehen.“ Die Kanzlei Sommerberg prüft daher, ob sich unter dem Aspekt der fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger gegen Verantwortliche ergeben können. Eine Falschberatung liegt etwa vor, wenn wesentliche Risiken wie das jetzt drohende Geldverlustrisiko seinerzeit vom Berater verschwiegen wurde.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Der DS-Rendite-Fonds Nr. 109 fordert Ausschüttungen von Schiffsfondsanlegern zurück.
Auch der DS-Rendite-Fonds Nr. 109VLCC Saturn Glory GmbH & Tankschiff KG hat große finanzielle Probleme.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg wurde bereits von mehreren betroffenen Anlegern dieses Fonds beauftragt, eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs durchzusetzen. Unsere Mandanten wollen einen raschen „Ausstieg“ aus dem Fonds, weil sie eine Insolvenz befürchten. Dies könnte zu einem Totalverlust des angelegten Geldes führen, berichtet Geschädigten-Vertreter Thomas Diler von der Anwaltskanzlei Sommerberg. Einen solchen Verlust wollen die Anleger natürlich vermeiden.
Die wirtschaftliche Situation des DS-Rendite-Fonds Nr. 109 ist äußerst schlecht. Wenn eine geplante Fondssanierung scheitert, droht dem Fonds das Aus. Anleger sollten über eine Kapitalerhöhung „frisches“ Geld zur Verfügung stellen, damit der Schiffsbetrieb fortgeführt werden kann. Eine geplante Kapitalerhöhung brachte aber nur rund 3,35 Millionen Euro. Offenbar immer noch viel zu wenig.
Jetzt fordert die Fondsverwaltung Anleger auf, die sich nicht freiwillig an der Kapitalerhöhung beteiligt haben, ihre erhaltenen Ausschüttungen teils in beträchtlicher Höhe wieder an den Fonds zurückzuzahlen. In Forderungsschreiben der Fondsverwaltung heißt es lapidar: „Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass die Rückzahlung der Auszahlungen eine finanzielle Belastung für jeden Gesellschafter darstellt.“
Anwalt Diler dazu: „Unsere Mandanten stellen sich bereits die Frage, ob sie ihr gutes Geld dem schlechten noch hinterher werfen sollen.“ Wenn sich die Finanzprobleme des Fonds nicht lösen lassen kann es wie bei mittlerweile vielen anderen Schiffsfonds auch zu einer Insolvenz kommen.
Rechtsanwalt Diler prüft zurzeit, ob die Rückforderung überhaupt berechtigt ist, also ob die Anleger dazu gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sind. Dies kann maßgeblich davon abhängen, ob es sich bei den Ausschüttungen um Gewinnzuteilungen oder um gewinnunabhängige Entnahmen handelt.
Parallel machen wir für unsere Mandanten, die Geld in den krisengeplagten Fonds angelegt haben, unter dem Aspekt der Falschberatung sowie wegen verheimlichter Provisionen Ansprüche auf Schadensregulierung bei den verantwortlichen Personen geltend, so Geschädigten Anwalt Diler. Ziel ist eine faktische Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs (Kapitalrückerstattung gegen Übertragung der Fondsbeteiligung).
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche geschädigte Schiffsfondsanleger in ganz Deutschland. Ratsuchende Anleger können sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner ist Herr Diler, Beratungstelefon: 0421 / 301 679 0 (deutschlandweit).
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Krise auch beim Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Die Fondsanleger wurden darüber informiert, dass sich zwei der insgesamt sechs zum Fonds gehörenden Schifffahrtsgesellschaften in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Eine angespannte Liquiditätslage besteht sowohl bei der Zweite MS „ANNINA Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG als auch bei der Zweite MS „VALENTINA Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG.
Die Schifffahrtsgesellschaften teilten dazu mit, dass bereits im Jahr 2011 aufgrund der zu geringen Einnahmen der beiden Schiffe Tilgungen ausgesetzt werden mussten.
Da eine Restrukturierung wohl kaum möglich ist, steht jetzt der Verkauf der Schiffe der beiden Schifffahrtsgesellschaften zur Debatte. Aus dem Verkauf, so der Bericht der Geschäftsführung, würden keine Auszahlungen mehr an die Anleger geleistet werden. Denn das Darlehn der finanzierenden Banken wäre bei einem Verkauf vorrangig zu behandeln.
Die Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II sind mit jeweils 12,35 Prozent an den beiden krisengeplagten Schifffahrtsgesellschaften beteiligt. Also ist ein Verlustrisiko von knapp 25 Prozent des angelegten Geldes bei dem Negativszenario zu befürchten.
Die Anleger sind schlechte Nachrichten bereits gewohnt:
Zuletzt im Jahr 2008 hat der Fonds aufgrund verschiedener Verletzungen von Darlehensklauseln die laut Prospekt eigentlich geplanten Ausschüttungen an die Anleger geleistet. Seit mehreren Jahren bleiben die Ausschüttungen an die Anleger also aus.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Hiobsbotschaften für Anleger des LF-Flottenfonds VIII: Der vom Emissionshaus Lloyd aufgelegte Schiffsfonds hat erhebliche Probleme und entwickelt sich außerplanmäßig schlecht. Für die Anleger besteht die Gefahr eines Verlustes ihres angelegten Geldes.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Anleger des LF-Flottenfonds VIII in ganz Deutschland und macht für diese bereits Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend. Ziel ist die Rückgängigmachung des Anlagegeschäfts in den Fonds. „Wir setzen für unsere Mandanten eine Kapitalrückzahlung gegen Übertragung der Fondsbeteiligung durch“, berichtet Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.
Fast durchgängig berichten die Mandanten der Kanzlei Sommerberg, dass sie sich falsch beraten sehen über die Geldanlage in den Lloyd-Fonds. Anwalt Diler: „Von einer durchaus möglichen Fehlentwicklung des Fonds oder sogar einer Insolvenzgefahr und einem damit verbundenen Verlustrisiko, so die Schilderungen vieler unserer Mandanten, haben die Berater nicht gesprochen. Über solche Risiken hätte unserer Beurteilung nach aber aufgeklärt werden müssen.“
Geldanlagen in Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Die Anleger sind nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Grundsätzlich kommen solche Fondsanlagen daher nur für Anleger in Betracht, die einen Verlust ihres Geldes verkraften können und dies von vorneherein in Kauf nehmen. Die Berater und Banken hätten daher den Anlegern, die nicht risikobereit waren, den Fonds gar nicht zum Kauf empfehlen dürfen, sondern hätten vielmehr ausdrücklich von dieser Geldanlage abraten müssen. Andernfalls liegt eine regresspflichtige Informationspflichtverletzung vor.
Über den LF-Flottenfonds VIII haben sich die Anleger an vier Ein-Schiff-Gesellschaften beteiligt, die die folgenden Schiffe betreiben: MS „HELENASCHULTE“, MT „LONDONSTAR“, MT „NEWYORKSTAR“ und MS „NORO“.
Bei drei der vier Gesellschaften gibt es bereits finanzielle Schwierigkeiten. Der Fonds befindet sich insgesamt in einer erheblichen Krise.
MS „HELENASCHULTE“ Shipping GmbH & Co.
Hier wurde eine Überschreitung von 22% des Plandarlehensstandes vermeldet. Gemäß dem Darlehensvertrag ist eine Überschreitung hingegen nur in Höhe von 5% zulässig.
MT „LONDONSTAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Liquiditätslage bei der MT „LONDONSTAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist derart angespannt, dass sie im Jahr 2011 keine Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehn zuließ. Ebenso ist dies laut Mitteilung von Lloyd Treuhand für 2012 absehbar. Der Tilgungsrückstand beläuft sich bereits auf über 4,7 Millionen US-Dollar.
MT „NEWYORKSTAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Die MT „NEWYORKSTAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich bereits seit Anfang 2011 in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen und des dadurch entstandenen Liquiditätsengpasses wurde die Gesellschaft im Frühjahr 2011 finanziell strukturiert.
MS „NORO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Noch am besten scheint es bei der MS „NORO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG auszusehen. Hier ist laut Mitteilung der Lloyd Treuhand lediglich eine minimale und entsprechend vertragskonforme Überschreitung von 3% des Plandarlehensstandes zu verzeichnen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Noch bis zum 21. Mai können Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal Aufträge zur Rückgabe ihrer Fondsanteile abgeben. Sollte sich dann herausstellen, dass nicht genügend freie Liquidität vorhanden ist, um die verkaufswilligen Anleger auszahlen zu können, muss mit einer Abwicklung des Fonds gerechnet werden. Der Fonds stünde dann endgültig vor dem Aus.
Betroffene CS Euroreal-Anleger befürchten den Verlust eines sogar größeren Teils ihres eingesetzten Geldes. Die Zahlungsschwierigkeiten des CS Euroreal dauern immerhin schon längere Zeit an: Der Immobilienfonds verweigert seit rund zwei Jahren den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils. Grund: Zahlungsprobleme.
Vor allem mehrere Tausend Kleinsparer sind betroffen. Sie können nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihr investiertes Geld verfügen. Wie es künftig weitergeht, ist unklar. Schon mehrfach erhielten Anleger von Immobilienfonds die Nachricht, dass sie ihre Fondsanteile nur mit großem Verlust verkaufen können.
Viele Fondssparer haben den CS Euroreal auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es sogar, der CS Euroreal sei angeblich eine Alternative zum Festgeld und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken und einer Auszahlungssperre geschweige denn von einer Abwicklung war hingegen nicht die Rede. Eine krasse Falschberatung.“ Dies schildert Thomas Diler. Der Verbraucheranwalt ist bei der Anlegerkanzlei Sommerberg tätig, die mehrere Hundert betroffene Fondsanleger vertritt.
Tatsächlich bestehen bei der Geldanlage in offene Immobilienfonds sogar große Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte. Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen.
Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge. Betroffene Sparer sollten deswegen nicht untätig bleiben, sondern handeln.
Was können Anleger tun? Geschädigten-Vertreter: Rückabwicklung möglich
Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine individuelle rechtliche Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, ob ein Fondssparer des CS Euroreal eine Rückabwicklung des Fondskaufs verlangen kann.“
Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der CS Euroreal-Fondsanteile erhält.
Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, hat die Bank im Sinne des Kunden den Fondskauf rückabzuwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Kaufpreisrückerstattung„, so der Geschädigten-Vertreter Diler.
Wir konnten teils sogar nachweisen, dass selbst in schriftlichen Verkaufsunterlagen vergessen wurde, die Provision auszuweisen, berichtet Anwalt Diler weiter.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Fondssparern aus ganz Deutschland ab sofort Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner: Herr Diler, Beratungstelefon: 042/83016790 (deutschlandweit).
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-immobilien2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-05-18 15:06:112021-01-18 15:31:34CS Euroreal: Fondssparer wollen ihr Geld zurück
Die Kanzlei Sommerberg vertritt die Interessen von Anlegern verschiedener CONTI-Schiffsfonds, darunter auch der CONTI Beteiligungsfonds IX / X (Conti Vario). Anlegeranwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt:
„Unsere Mandanten waren sich der Risiken ihrer Geldanlage oft nicht bewusst. Wir prüfen daher, ob ‚Ausstiegsmöglichkeiten‚ aus den Fonds für unsere Mandanten möglich sind. Je nach Einzelfall machen wir unter verschiedenen Gesichtspunkten die Rückabwicklungsforderung für unsere Mandanten geltend.Dies bedeutet, dass den von uns betreuten Anlegern bei bestimmten Voraussetzungen das eingesetzte Geld gegen Übertragung der Fondsbeteiligung zu erstatten ist.“
Bei den Schiffsfonds-Beteiligungen handelt es sich um riskante sogenannte Graumarktprodukte. Es sind Unternehmensbeteiligungen, die – anders als viele andere Finanzanlagen – kaum durch die Finanzaufsichtsbehörden überwacht werden und sich insofern in einer juristisch ungeregelten „Grauzone“ bewegen. Verbraucherzentralen warnen vor den Risiken solcher Anlagen. Vielen unserer Mandanten war dies nicht bekannt. Auch deswegen melden wir häufig die Rückabwicklung an, so Anlegeranwalt Krajewski weiter. Anleger, die auch aus ihrem Fonds aussteigen wollen, können sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Schiffsbeteiligungen wurden vom Emissionshaus CONTI aufgelegt. Insgesamt haben Anleger rund 56.000 CONTI-Fondsbeteiligungen erworben.
Massive Schiffsfondskrise – Totalverlustgefahr für Anleger
Die massive Krise im Schifffahrtsbereich verunsichert zahlreiche Fondsanleger. Immerhin sind nach Schätzungen von Experten bereits weit über 500 der Schiffsfonds nur noch Sanierungsfälle oder können dies noch werden. Betroffene Anleger müssen sich hier auf eine Verlustgefahr für ihr Geld einstellen.
Gründe für die Krise sind u.a. in vielen Bereichen ein Einbruch der Charterraten, steigende Betriebskosten und Überangebote durch zu viele Neubauten von Schiffen. Die Branche kommt nicht zur Ruhe. Viele Fonds haben deswegen unerwartete Finanzschwierigkeiten, das geplante Fondskonzept geht nicht mehr auf. Wenn die Fonds zusammenbrechen, wie mittlerweile schon häufig geschehen, müssen die Anleger damit rechnen, dass ein großer Teil ihres eingesetzten Geldes unwiderruflich verloren ist bis hin zum Totalverlust.
Auch CONTI-Fondsbeteiligungen mit Totalverlustrisiko
Auch die Anleger der CONTI-Schiffsfonds sind vor diesen Gefahren in der Zukunft keineswegs gefeit. Es handelt sich immerhin um riskante Unternehmensbeteiligungen.
Das Beispiel der Pleite der Korea Line zeigt, wie schnell die Schiffsfonds-Krise auch für CONTI-Schiffsfonds und deren Anleger real werden kann. Die koreanische Reederei musste zu Beginn des Jahres 2011 Gläubigerschutz beantragen. Cash-Online berichtete mit Artikel vom 26.01.2011 („Korea Line Pleite: Bulkerfonds in Bedrängnis“), dass von der Insolvenz auch etliche Fondsschiffe betroffen seien. Denn die insolvente Reederei hatte auch Schiffe deutscher Schiffsfonds gechartert, darunter auch die CONTI-Fondsschiffe MS Conti Saphir und MS Conti Selenit. Wenn die Reederei die Charterraten aber wegen Zahlungsunfähigkeit möglicherweise nicht mehr leisten kann, dann kann dies zu erheblichen Problemen der Fonds führen (Stand: Januar 2011).
Risiken für die Anleger
„Unsere Kanzlei vertritt mehrere Hundert Anleger diverser Schiffsfonds. Unsere Erfahrung zeigt, dass vielen unserer Mandanten die Risiken der Geldanlage in die Fonds nicht bewusst war.“ Dies berichtet der Geschädigten-Vertreter André Krajewski.
20 Jahre Kapitalbindung
Neben dem Totalverlustrisiko für das angelegte Geld bestehen weitere Fondsrisiken. So beträgt beispielsweise beim CONTI Beteiligungsfonds IX / X die geplante Laufzeit 20 Jahre. Nur wenn alles planmäßig verläuft, bekommen die Anleger also nach 20 Jahren ihr Geld zurück. Die Anleger sollten sich also im Klaren darüber sein, dass sie auf ihr Geld ggf. für 20 Jahre nicht mehr zugreifen können.
Entwickeln sich die Fondsgesellschaften finanziell schlechter als geplant, dann müssen die Anleger unter Umständen sogar noch länger warten (etwa unter Umständen bei unerwarteten Einnahmeausfällen) oder sie müssen ihren Kapitaleinsatz ganz abschreiben (etwa unter Umständen bei einer Fondsinsolvenz).
Anleger können zwar versuchen, ihre Fondsbeteiligung zu verkaufen. Doch die Handelbarkeit mit den Fondsanlagen ist nur eingeschränkt möglich. Es ist nicht gewährleistet, dass sich überhaupt ein Käufer für die Fondsanlage findet.
Von Risiken keine Rede
Anleger von Schiffsfonds unterschiedlicher Anbieter haben uns geschildert, dass sie die Fonds auf Empfehlung ihrer Berater erworben haben (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister). Teils war im Beratungsgespräch von Risiken keine Rede oder die Berater stellten Risiken als reine Theorie dar. In solchen Konstellationen konnten wir bereits mehrfach eine Falschberatung feststellen und erfolgreich Schadensersatz geltend machen.
Oft dachten die Anleger offenbar auch, die versprochenen jährlichen Ausschüttungen seien so etwas wie Zinszahlungen oder Gewinnzuteilungen. Die Wahrheit: Oft zahlen die Fonds ihren Anlegern nur sogenannte gewinnunabhängige Entnahmen aus. Es handelt sich dabei um eine Rückzahlung des eigenen vorher eingesetzten Kapitals der Anleger. Dadurch kann dann je nach Einzelfall eine Art (Darlehens-) Forderung der Fondsgesellschaft gegen den Anleger entstehen. Der Anleger muss hier ggf. damit rechnen, auch noch nach vielen Jahren Laufzeit, dass diese Ausschüttungen von ihm wieder zurückgefordert werden. Auch dies ist keine Theorie: Uns sind Fälle bekannt, in denen die Fondsgesellschaft Anleger sogar verklagt, um eine Rückzahlung der Ausschüttungen zu erreichen.
Fondsausstieg?
Für viele Anleger in geschlossene Beteiligungsmodelle (Fonds-KGs oder stille Beteiligungen) konnten unsere Anlegeranwälte (zumindest teilweise) Schadensersatz- bzw. Entschädigungszahlungen erwirken.
Für geschädigte Anleger kann sich je nach Einzelfall ein Schadensregulierungsanspruch unter dem Aspekt der falschen Anlageberatung ergeben. Auch unter dem Aspekt der verbraucherfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konnten wir bereits für viele unserer Mandanten einen Anspruch auf Kapitalerstattung geltend machen: Oft haben die Banken und Sparkassen ihren Beratungskunden zum Kauf der Fonds geraten, jedoch die Provisionen verheimlicht, die sie für die Fondsvermittlung kassieren. In einem solchen Falle verheimlichter Provisionen bzw. der unterlassenen Offenlegung der genauen Provisionshöhe hat der Anleger jedoch nach der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH grundsätzlich einen Rückabwicklungsanspruch. Auch diesen Aspekt prüfen wir für unsere Mandanten.
Die Beweislage ist je nach Einzelfall sehr gut, weil nicht der Kunde, sondern umgekehrt die Bank oder Sparkasse den Beweis erbringen müsste, dass der Kunde auch dann den Fonds gekauft hätte, wenn er über die heimlichen Provisionen aufgeklärt worden wäre. Dies ist vielen Finanzhäusern aber überhaupt nicht möglich. In vielen Fällen konnten wir auch nachweisen, dass selbst in den Prospekten die Provisionshöhen, die das einzelne Bankhaus erhalten hat, nicht hinreichend genau ausgewiesen sind.
Wir prüfen gerne auch Ihre Möglichkeiten! Bitte rufen Sie uns dafür einfach an.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Schiffsfonds-Emissionshaus Embdena meldet Insolvenz an
Auch der Schiffsfonds-Anbieter Embdena Partnership ist insolvent. Nachdem bereits zuvor mehrere von Embdena Partnership herausgegebene Schiffsfonds in die Pleite geraten sind, trifft es nun auch das Emissionshaus selbst.
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die für mehrere Fondsanleger Schadensersatzansprüche wegen der Geldanlage in Embdena-Schiffsfonds geltend macht, berichtet:
„Bereits mit Beschluss vom 2. März 2013 hat das zuständige Amtsgericht Aurich einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.“
Das Emissionshaus Embdena Partnership wurde noch im Jahr 2012 umgewandelt von einer Aktiengesellschaft (AG) zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nur kurze Zeit später folgte das Aus. „Im Zusammenhang mit Embdena ist eine ganze Pleiteserie festzustellen“, sagt Anwalt Hasselbruch.
Totalverlustgefahr für Anleger
Embdena hat mindestens vier Schiffsfonds initiiert, die mittlerweile Insolvenz anmelden mussten. Es handelt sich um die Pleite-Fonds mit den Schiffen MS „Eaststar“, MS „Nordstar“, MS „Hannes C.“ und MS „Carl C.“. Zahlreiche weitere Fonds von Emdbena haben ebenfalls erhebliche ungeplante wirtschaftliche und finanzielle Probleme.
Rechtstipp: Schadensersatz wegen Falschberatung und Prospekthaftung
Betroffene Anleger, die Geld in die Embdena-Schiffsfonds investiert haben, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen, wenn sie einen Ausstieg aus den Fonds beabsichtigen.
Rechtsanwalt Hasselbruch: „Wir vertreten mehrere Mandanten gegen Embdena, für die wir Schadensersatz geltend machen, weil wir Fehler bei der Fondsinitiierung feststellen. Es handelt sich um eine sogenannte Prospekthaftung.“ Laufende Rechtsstreite werden allerdings wegen der Insolvenz von Embdena unterbrochen nach § 240 Zivilprozessordnung (ZPO). Hier hat dann die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu erfolgen.
„Wir machen außerdem für die von uns vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen bestimmte Berater geltend, die die Beteiligungen an Embdena-Schiffsfonds vermittelt haben“, erläutert Rechtsexperte Hasselbruch die weiteren Möglichkeiten für die Betroffenen. Begründung: Es liegt eine regresspflichtige Verletzung von Pflichten aus den Beratungsverträgen vor, da die Anleger ihren Schilderungen zufolge nicht über wesentliche Risiken wie insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind.
Schiffsbeteiligungen sind hoch riskant
Wenn der Beratungskunde gegenüber dem Berater zu verstehen gegeben hat, dass er solche Risiken nicht eingehen will, hätte der Berater den Schiffsfonds entweder gar nicht erst empfehlen dürfen oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass die Fondsbeteiligung zu riskant und für den Anleger somit ungeeignet ist. Bei den Fondsanteilen an geschlossenen Schiffsfonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft. Die Anleger sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Einen Einlagenschutz für das investierte Geld gibt es nicht. Deswegen sind solche Fonds nur für Anleger geeignet, die sich ihres unternehmerischen Risikos bewusst sind und es auch verkraften können und bewusst einplanen, dass ihr Geld möglicherweise vollständig verloren geht. Eine ordentliche Beratung hätte es erfordert, den Beratungskunden hierüber genau aufzuklären.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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„Für zahlreiche CFB-Fonds-Anleger machen wir eine Erstattung des Geldes geltend, das die Anleger in Schiffsfonds von CFB angelegt haben. Die Anleger wollen vor allem wegen der Schiffsfondskrise nicht länger dem Totalverlustrisiko ausgesetzt sein, sondern fordern eine Kapitalerstattung.“ Dies berichtet André Krajewski. Der Geschädigten-Anwalt ist für die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg tätig, die die Interessen Hunderter von Fondsanlegern (Schiffsfonds und andere Fonds) in ganz Deutschland vertritt.
Die von der Kanzlei Sommerberg vertretenen Anleger schildern oft ähnliche Sachverhalte: Unsere Mandanten sind zum Teil langjährige Kunden der Commerzbank. Berater dieser Bank haben dann die Schiffsbeteiligung an einem der CFB-Fonds als sinnvolle Geldanlage empfohlen. Schon seit Jahren ist aber bekannt, dass viele Schiffsfonds für die Anleger nur ein Verlustgeschäft sind.
Schiffsfonds in Krise: Totalverlustrisiko
Mehrere Hundert Schiffsfonds und deren Fondsanleger sind bislang von der Krise betroffen. Viele Fonds sind nur noch Sanierungsfälle. Mehrere Schiffsgesellschaften sind bereits insolvent. Experten rechnen damit, dass sich die Lage verschlimmert. Schätzungsweise weitere 600 bis 800 Schiffsfonds könnten noch zu Sanierungsfällen werden. Zehntausende Anleger müssen sich auf die Gefahr eines vollen Verlustes ihres eingesetzten Geldes einstellen.
„Unsere Mandanten wissen nicht, ob sie auch nur einen Teil ihres Geldes je zurückerhalten. Daher sind wir von vielen Schiffsfondsbesitzern beauftragt, eine Schadensregulierung anzumelden“, berichtet Anlegeranwalt Krajewski weiter.
Gericht: CFB-Fonds hochriskant, für Altersvorsorge ungeeignet
Auch bei den CFB-Schiffsfonds bestehen diese enormen Risiken. In einem von der Kanzlei Sommerberg erstrittenen Urteil (Az. 11 O 298/11), das den CFB-Fonds 167 betrifft, stellt das Landgericht Essen zutreffend fest:
Risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, sind für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau, grundsätzlich ungeeignet.
Die Schiffsbeteiligung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spekulative Anlage, die erhebliche Risiken birgt und insbesondere stets auch ein realistisches Totalverlustrisiko mit sich bringt.
Ein solcher Schiffsfonds ist deswegen nicht für eine Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wollte die Commerzbank der Kundin ihr Geld nicht freiwillig ersetzen, das in einen CFB-Fonds angelegt wurde. Das LG Essen hatte die Bank deswegen mit einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet.
FinanzTest warnt seit Jahren
Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Fachzeitschrift FinanzTest warnt schon seit Jahren vor den Risiken einer Geldanlage in Schiffsfonds: Nur für spekulative Anleger, die einen teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten Geldes verkraften können und bewusst in Kauf nehmen, kommen Schiffsfonds in Betracht. Außerdem wird hier empfohlen, wenn man überhaupt das Risiko eingehen will, nur einen kleinen Teil des Vermögens in diese Fonds anzulegen (10 Prozent oder weniger).
Häufige Fallschilderungen / Keine Risikoaufklärung
Viele unserer Mandanten fühlen sich über die Fondsanlage vollkommen falsch beraten, vor allem weil sie nicht über die Risiken aufgeklärt worden sind:
Risiko Totalverlust: Viele Anleger haben den Eindruck gewonnen, dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine solide Sache handeln würde. Von den tatsächlichen Risiken, so die Schilderungen vieler von uns vertretener Anleger, war häufig gar keine Rede. Oder: Risiken wurden zwar von den Beratern (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) benannt, aber als unrealistisch und reine Theorie verharmlost.
Risiko lange Kapitalbindung: Auch berichten Betroffene häufig, dass sie über die extrem lange Kapitalbindung von oft weit mehr als 10 Jahren bei einer Geldanlage in Schiffsfonds nicht aufgeklärt worden sind. Viele unserer Mandanten hätten sich nicht beteiligt, wenn sie gewusst hätten, dass sie womöglich für so lange Jahre nicht mehr an ihr Geld herankommen. Beispiel ist der Schiffsfonds CFB-Fonds 167 („Containerriesen der Zukunft“). Nur wenn alles planmäßig verläuft, haben die Anleger nach rund 15 Jahren ihr Geld zurück. Es kann aber auch sein, dass sie ihr Geld nicht wieder sehen, sondern komplett verlieren.
Ausschüttungen keine Zinsen: Weiter waren sich viele Schiffsfondsanleger gar nicht im Klaren, dass es sich bei den jährlichen Ausschüttungen um sogenannte gewinnunabhänige Entnahmen handeln kann, die die Fondsgesellschaft ggf. wieder zurückfordern kann. Wie sollten die Anleger dies auch wissen? Oft hieß es nämlich, so die Schilderungen unserer Mandanten, dass die jährlichen Ausschüttungen angebliche Zinszahlungen seien.
Ausstiegsmöglichkeiten
Auch berichten uns viele Anleger, dass sie nicht über die hohen Provisionen aufgeklärt worden sind, die die Banken für den Vermittlung der Schiffsfonds abkassieren. Die Unterlassung einer solchen Aufklärung über die Provisionen kann einen Schadensregulierungsanspruch begründen. Der Anleger kann dann je nach Einzelfall Schadensersatz verlangen und auch erfolgreich durchsetzen.
„Vor allem mit dem Argument der rechtswidrigen Verheimlichung der Provisionszahlungen (Kick-Back) haben wir für viele von uns betreute Anleger bereits eine Rückabwicklung geltend gemacht“, so Geschädigten-Vertreter Krajewski weiter.
Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält. Das ist jetzt oft ein wichtiger Aspekt für die Schadensregulierung.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden. Ansprechpartner sind Herr Krajewski und Herr Diler. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0 (bundesweit). Wir helfen Ihnen gerne.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Das Emissionshaus Lloyd Fonds (LF) hat diverse Fonds aufgelegt. Dazu zählen nicht nur Lebensversicherungsfonds, sondern auch viele Schiffsfonds. Mehrere dieser Fonds haben sich jedoch entgegen der Planung wirtschaftlich nicht so entwickelt, wie von den Initiatoren erhofft. Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger, die ihr Geld in LF-Fonds angelegt haben.
Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg berichtet: „Teils schildern uns die Mandanten, dass ihnen die hohen Risiken nicht bewusst waren, die mit der Eingehung der Beteiligung verbunden waren. Hier machen wir häufig die Schadensregulierung geltend. Das heißt, wir fordern für unsere Mandanten die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs ein. Die Anleger müssen dann so gestellt werden, als hätten sie den Fonds nie erworben.“.
„Fondspleite Herber Rückschlag für Lloyd Fonds“
Jetzt wird im Zuge der Schiffsfondskrise immer deutlicher, dass die Risiken real sind und nicht nur bloße Theorie. Der Lloyd Fonds LF16 musste Insolvenz beantragen. Mehrere Hundert Privatanleger droht ein Verlust ihres Geldes. Das manager magazin berichtet hierüber:
„Fondspleite Herber Rückschlag für Lloyd Fonds – Die Reihe von Insolvenzen im Schifffahrtsmarkt setzt sich fort. Erstmals trifft es nun auch einen Fonds des Hamburger Emissionshauses Lloyd Fonds – das Unternehmen hatte schon in der Vergangenheit gewaltig mit der Krise zu kämpfen.“ (Artikel vom 17.02.2012).
Was sind die Risiken geschlossener Fonds?
Anleger, die Geld in einen geschlossenen Fonds anlegen (z.B. in einen Schiffsfonds), gehen eine unternehmerische Beteiligung ein. Als Mitunternehmer (Kommanditist) sind sie am Gewinn, aber auch am Verlust beteiligt. Da es keinen Einlagenschutz gibt (anders als bei Bankeinlagen) kann das Anlegergeld sogar vollständig verloren gehen.
Auch war oft vielen Anlegern geschlossener Fonds gar nicht bewusst, dass ihr Geld möglicherweise für die gesamte Fondslaufzeit (in der Regel für 15 Jahre oder länger) fest gebunden ist. Dies liegt zum einen daran, dass die Fondsanteile allenfalls nur eingeschränkt handelbar sind. Vor allem aber, kann der Anleger von der Fondsgesellschaft nicht einfach sein Geld gegen Rückgabe der Beteiligung zurückfordern. Anders als bei staatlich regulierten Investmentfonds gibt es bei den geschlossenen Fonds – die kaum reguliert sind und daher auch als Graumarktprodukte bezeichnet werden – keinen Anspruch auf Rückgabe der Anteile.
Immer wieder stellen wir auch fest, dass die Anleger geschlossener Fonds dachten, die versprochenen jährlichen Ausschüttungen seien eine Art Zinszahlung („Rendite“). Die Wahrheit ist oft eine andere: Vielfach sind diese Ausschüttungen gewinnunabhängige Entnahmen. Hier kann für die Anleger auch noch nach vielen Jahren die Gefahr drohen, dass sie bei bestimmten Bedingungen diese Entnahmen wieder an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Auch kann die Gefahr weiterer Nachschusspflichten bestehen.
Wann ist eine „Rückabwicklung“ möglich?
Wir vertreten Hunderte von Anlegern in diverse riskante Fonds, die „aussteigen“ wollen. Für geschädigte Anleger kann sich vor allem bei Falschberatung und fehlender Risikoaufklärung ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben. Der Bundesgerichtshof bezeichnet dies als „Rückabwicklung“ des Beteiligungserwerbs, weil dem Anleger sein eingesetztes Geld vollständig zu erstatten ist – im Gegenzug hat der Anlege seine Fondsbeteiligung zu übertragen.
Bitte beachten Sie, dass es immer vom Einzelfall abhängig ist, ob ein solcher Rückabwicklungsanspruch besteht. Wir prüfen dies für unsere Mandanten und setzen die Forderungen dann auch im Bedarfsfalle durch. Betroffene Anleger in ganz Deutschland können sich gerne an die Anlegerkanzlei Sommerberg wenden. Wir informieren über die Handlungsmöglichkeiten. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei. Rufen sie uns gerne unverbindlich an.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Schiffsfonds des Fondshauses Hamburg (FHH) melden Insolvenz an!
Über 1.400 Anleger verlieren ihr Geld – Hamburger FHH-Fonds erleiden Schiffbruch
Die Krise der Schiffsfonds weitet sich immer mehr aus. Aus für mehrere FHH-Fonds aus Hamburg! Anlegeranwalt erklärt, wie die FHH-Anleger Schadensersatz geltend machen können.
Jetzt mussten gleich drei Schiffsgesellschaften des Hamburger Fondshauses (FHH) wegen erheblicher Finanzprobleme Insolvenz beantragen. Insgesamt 1.412 Investoren müssen sich auf den Verlust ihres angelegten Geldes einstellen. Der Schaden ist enorm. Das Investitionsvolumen der drei Pleite-Gesellschaften, die den Betrieb von Vollcontainerschiffen zum Gegenstand haben, beläuft sich auf insgesamt über 138 Millionen Euro.
Bereits am 15. Januar 2013 wurde – wie nun bekannt wurde – bei dem Hamburger Amtsgericht das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet über die folgenden Fonds:
FHH Fonds Nr. 16 (MS „Andalusia“ – MS „Anglia“)
FHH Fonds Nr. 17 (MS “Aquitania“)
FHH Fonds Nr. 19 (MS “Asturia“ – MS “Alicantia“)
Anlegeranwalt und Fondsexperte Thomas Diler von der deutschlandweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erklärt: „Wir vertreten mehrere Anleger der FHH-Pleite-Fonds. Unsere Mandanten waren sich der Risiken nicht bewusst. Das angelegte Geld sollte oft zur Altersvorsorge dienen. Jetzt sind die Ersparnisse aller Voraussicht nach verloren.“ Der Anwalt will auch klären lassen, wie es zu den Pleiteserie kommen konnte.
Bei den Fondsanteilen handelt es sich um hoch riskante Unternehmensbeteiligungen. Die Anleger sind nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Spätestens bei einer Fondsinsolvenz, wie sie hier eingetreten ist, wird in der Regel die Einlage wertlos. Grund: Es gibt bei geschlossenen Fonds keinen Einlagensicherungsschutz.
Anlegeranwalt fordert Schadensersatz für Anleger
Häufig haben Bankberater die Fondsanteile ihren Kunden vermittelt. Dazu Geschädigten-Vertreter Diler: „Unsere Mandanten fühlen sich vollkommen falsch beraten. Mehrere betroffene Anleger haben uns bereits geschildert, dass ihnen die FHH-Fonds von den Beratern ihrer Bank als wertsolide Geldanlage verkauft wurden. Von Risiken war hingegen keine Rede.“ Eine schwerwiegende Falschberatung.
Auch berichten Anleger, dass sie nicht über die hohen Provisionen aufgeklärt worden sind, die die Banken für die Vermittlung der Schiffsfonds erhalten haben. Die Unterlassung einer solchen Provisionsaufklärung kann für die Anleger nun ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung zu beanspruchen. „Vor allem mit dem Argument der rechtswidrigen Verheimlichung der Provisionszahlungen haben wir für viele von uns betreute Anleger bereits eine Rückabwicklung erreichen können und das Geld noch zurückgeholt“, so Anlegeranwalt Diler weiter.
Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält. Die Bank muss dann das angelegte Geld erstatten. Dies ist auch noch möglich, wenn der Fonds insolvent ist.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
FHH-Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden. Ansprechpartner sind Herr Krajewski und Herr Diler. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421 – 3016790 (bundesweit). Wir helfen Ihnen gerne.
FHH Fonds Nr. 16MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. Containerschiff KG
596 Investoren
56.713TEUR Investitionsvolumen
FHH Fonds Nr. 17MS “Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG
334TEUR Investitionsvolumen
FHH Fonds Nr. 19MS “Asturia“ – MS “Alicantia“ GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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