Embdena Partnership: Schiffsfonds in der Krise
Schiffsfonds-Emissionshaus Embdena meldet Insolvenz an
Auch der Schiffsfonds-Anbieter Embdena Partnership ist insolvent. Nachdem bereits zuvor mehrere von Embdena Partnership herausgegebene Schiffsfonds in die Pleite geraten sind, trifft es nun auch das Emissionshaus selbst.
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die für mehrere Fondsanleger Schadensersatzansprüche wegen der Geldanlage in Embdena-Schiffsfonds geltend macht, berichtet:
„Bereits mit Beschluss vom 2. März 2013 hat das zuständige Amtsgericht Aurich einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.“
Das Emissionshaus Embdena Partnership wurde noch im Jahr 2012 umgewandelt von einer Aktiengesellschaft (AG) zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nur kurze Zeit später folgte das Aus. „Im Zusammenhang mit Embdena ist eine ganze Pleiteserie festzustellen“, sagt Anwalt Hasselbruch.
Totalverlustgefahr für Anleger
Embdena hat mindestens vier Schiffsfonds initiiert, die mittlerweile Insolvenz anmelden mussten. Es handelt sich um die Pleite-Fonds mit den Schiffen MS „Eaststar“, MS „Nordstar“, MS „Hannes C.“ und MS „Carl C.“. Zahlreiche weitere Fonds von Emdbena haben ebenfalls erhebliche ungeplante wirtschaftliche und finanzielle Probleme.
Rechtstipp: Schadensersatz wegen Falschberatung und Prospekthaftung
Betroffene Anleger, die Geld in die Embdena-Schiffsfonds investiert haben, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen, wenn sie einen Ausstieg aus den Fonds beabsichtigen.
Rechtsanwalt Hasselbruch: „Wir vertreten mehrere Mandanten gegen Embdena, für die wir Schadensersatz geltend machen, weil wir Fehler bei der Fondsinitiierung feststellen. Es handelt sich um eine sogenannte Prospekthaftung.“ Laufende Rechtsstreite werden allerdings wegen der Insolvenz von Embdena unterbrochen nach § 240 Zivilprozessordnung (ZPO). Hier hat dann die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu erfolgen.
„Wir machen außerdem für die von uns vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen bestimmte Berater geltend, die die Beteiligungen an Embdena-Schiffsfonds vermittelt haben“, erläutert Rechtsexperte Hasselbruch die weiteren Möglichkeiten für die Betroffenen. Begründung: Es liegt eine regresspflichtige Verletzung von Pflichten aus den Beratungsverträgen vor, da die Anleger ihren Schilderungen zufolge nicht über wesentliche Risiken wie insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind.
Schiffsbeteiligungen sind hoch riskant
Wenn der Beratungskunde gegenüber dem Berater zu verstehen gegeben hat, dass er solche Risiken nicht eingehen will, hätte der Berater den Schiffsfonds entweder gar nicht erst empfehlen dürfen oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass die Fondsbeteiligung zu riskant und für den Anleger somit ungeeignet ist. Bei den Fondsanteilen an geschlossenen Schiffsfonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft. Die Anleger sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Einen Einlagenschutz für das investierte Geld gibt es nicht. Deswegen sind solche Fonds nur für Anleger geeignet, die sich ihres unternehmerischen Risikos bewusst sind und es auch verkraften können und bewusst einplanen, dass ihr Geld möglicherweise vollständig verloren geht. Eine ordentliche Beratung hätte es erfordert, den Beratungskunden hierüber genau aufzuklären.
Autor: Thomas Diler / Google+
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