DS-Rendite-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory: Schiffsfonds in der Krise
Auch der Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory GmbH & Co. Tankschiff KG hat sich außerplanmäßig negativ entwickelt.
An dem im Jahr 2004 aufgelegten Fonds sind mehrere Hundert Anleger beteiligt. Das Anlegerkapital wurde in einen von der Fondsgesellschaft erworbenen Rohöltanker, die VLCC Titan Glory, investiert.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger des Fonds, die befürchten, dass ihre Beteiligung wertlos werden könnte. „Teils schildern uns unsere Mandanten, dass ihnen die Fondsbeteiligung von Beratungsfirmen oder Banken als wertsolide Geldanlagemöglichkeit mit guter Rendite empfohlen wurde, während von den Risiken keine Rede war oder die Risiken wurden von den Beratern verharmlost. Das ist ein schwerer Beratungsfehler“, sagt Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg.
Weiterbetrieb des Schiffes gefährdet
Finanzielle Probleme machen dem Fonds zu schaffen. Zwischenzeitlich war der Weiterbetrieb des Schiffes gefährdet. Der Fonds benötigte auf Drängen der Banken frisches Kapital. Am 10. Mai 2012 wurde deswegen eine „freiwillige“ Kapitalerhöhung beschlossen, die am 27. Juli 2012 abgeschlossen wurde und rund 1,8 Millionen Euro einbrachte. Diese Finanzspritze reicht offenbar immer noch nicht aus. Weiteres Geld fehlt.
Anleger, die sich nicht „freiwillig“ an der Kapitalerhöhung beteiligt haben, sollen deswegen erhaltene Ausschüttungen wieder an die Fondsgesellschaft zurückzahlen. Begründet wird dies mit der schlechten Liquiditätslage des Fonds. Die Anleger sollen also Ausschüttungen zurückzahlen, damit es nicht zur Zahlungsfähigkeit, also Insolvenz, des Fonds kommt.
Anwalt Diler: „Unsere Mandanten fragen sich, ob ihre Beteiligung angesichts dieser schlechten finanziellen Situation überhaupt noch einen Wert hat und ob sie jemals auch nur einen Teil ihres eingesetztes Geld wieder sehen.“ Die Kanzlei Sommerberg prüft daher, ob sich unter dem Aspekt der fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger gegen Verantwortliche ergeben können. Eine Falschberatung liegt etwa vor, wenn wesentliche Risiken wie das jetzt drohende Geldverlustrisiko seinerzeit vom Berater verschwiegen wurde.
Autor: Thomas Diler / Google+
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