Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

DS-Rendite-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory: Schiffsfonds in der Krise

Auch der Schiffs­fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory GmbH & Co. Tank­schiff KG hat sich außer­plan­mä­ßig nega­tiv ent­wi­ckelt.

An dem im Jahr 2004 auf­ge­leg­ten Fonds sind meh­rere Hun­dert Anle­ger betei­ligt. Das Anle­ger­ka­pi­tal wurde in einen von der Fonds­ge­sell­schaft erwor­be­nen Roh­öl­tan­ker, die VLCC Titan Glory, inves­tiert.

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des Fonds, die befürch­ten, dass ihre Betei­li­gung wert­los wer­den könnte. „Teils schil­dern uns unsere Man­dan­ten, dass ihnen die Fonds­be­tei­li­gung von Bera­tungs­fir­men oder Ban­ken als wert­so­lide Geld­an­la­ge­mög­lich­keit mit guter Ren­dite emp­foh­len wurde, wäh­rend von den Risi­ken keine Rede war oder die Risi­ken wur­den von den Bera­tern ver­harm­lost. Das ist ein schwe­rer Bera­tungs­feh­ler“, sagt Anwalt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg.

Wei­ter­be­trieb des Schif­fes gefähr­det

Finan­zi­elle Pro­bleme machen dem Fonds zu schaf­fen. Zwi­schen­zeit­lich war der Wei­ter­be­trieb des Schif­fes gefähr­det. Der Fonds benö­tigte auf Drän­gen der Ban­ken fri­sches Kapi­tal. Am 10. Mai 2012 wurde des­we­gen eine „frei­wil­lige“ Kapi­tal­er­hö­hung beschlos­sen, die am 27. Juli 2012 abge­schlos­sen wurde und rund 1,8 Mil­lio­nen Euro ein­brachte. Diese Finanz­spritze reicht offen­bar immer noch nicht aus. Wei­te­res Geld fehlt.

Anle­ger, die sich nicht „frei­wil­lig“ an der Kapi­tal­er­hö­hung betei­ligt haben, sol­len des­we­gen erhal­tene Aus­schüt­tun­gen wie­der an die Fonds­ge­sell­schaft zurück­zah­len. Begrün­det wird dies mit der schlech­ten Liqui­di­täts­lage des Fonds. Die Anle­ger sol­len also Aus­schüt­tun­gen zurück­zah­len, damit es nicht zur Zah­lungs­fä­hig­keit, also Insol­venz, des Fonds kommt.

Anwalt Diler: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, ob ihre Betei­li­gung ange­sichts die­ser schlech­ten finan­zi­el­len Situa­tion über­haupt noch einen Wert hat und ob sie jemals auch nur einen Teil ihres ein­ge­setz­tes Geld wie­der sehen.“ Die Kanz­lei Som­mer­berg prüft daher, ob sich unter dem Aspekt der feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die betrof­fe­nen Anle­ger gegen Ver­ant­wort­li­che erge­ben kön­nen. Eine Falsch­be­ra­tung liegt etwa vor, wenn wesent­li­che Risi­ken wie das jetzt dro­hende Geld­ver­lust­ri­siko sei­ner­zeit vom Bera­ter ver­schwie­gen wurde.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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