Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 167: Schiffsfonds in der Krise

Land­ge­richt Ber­lin ver­ur­teilt Com­merz­bank zu Scha­dens­er­satz wegen Falsch­be­ra­tung über CFB-Fonds 167.

Wir konn­ten erneut wegen Falsch­be­ra­tung über eine Schiffs­fonds­be­tei­li­gung Scha­dens­er­satz für einen von uns ver­tre­te­nen Man­dan­ten erstrei­ten, erklärt Rechts­an­walt André Krajewski von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg. Der Wirt­schafts­an­walt wei­ter:

Für einen Ber­li­ner haben wir Klage gegen die Com­merz­bank ein­ge­reicht. Das Land­ge­richt Ber­lin hat der Klage ganz über­wie­gend statt­ge­ge­ben und die Bank zur Zah­lung von über 11.000 Euro an unse­ren Man­dan­ten ver­ur­teilt (Akten­zei­chen 10158/12).

Der Klä­ger ver­langte mit sei­ner Klage von der Com­merz­bank Scha­dens­er­satz aus abge­tre­te­nem Recht sei­ner Ehe­frau wegen einer feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung über eine Geld­an­lage in einen Schiffs­fonds.

Die Ehe­frau war bereits seit vie­len Jah­ren Kun­din der Bank. Im Jahr 2008 kam es zu min­des­tens einem Bera­tungs­ge­spräch zwi­schen ihr und einem Mit­ar­bei­ter der Com­merz­bank. In dem Gespräch ging es um eine Geld­an­lage in einen bestimm­ten Schiffs­fonds, den CFB-Fonds 167 – Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft. Die Bank­kun­din erwarb dar­auf­hin eine Betei­li­gung an die­sem Fonds zum Nenn­be­trag von 16.000 US-Dollar. Ihre For­de­rung wegen einer erst spä­ter bemerk­ten Falsch­be­ra­tung hat die Anle­ge­rin dann an ihren Ehe­gat­ten abge­tre­ten, der diese – mit Erfolg – gericht­lich gel­tend gemacht hat.

Bei dem Fonds han­delt es sich um eine hoch­ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gung mit Total­ver­lust­ri­siko.

Scha­dens­er­satz wegen feh­len­der Risi­ko­auf­klä­rung

Das Land­ge­richt Ber­lin hat erkannt, dass die erho­bene Klage über­wie­gend begrün­det ist. Dazu hat es mit dem Urteil fest­ge­stellt, dass die Com­merz­bank die ihr oblie­gende Pflicht schuld­haft ver­letzt hat, die Kun­din ord­nungs­ge­mäß über die Geld­an­lage in den Schiffs­fonds zu bera­ten. Die Anle­ge­rin, so das Gericht wei­ter, wurde näm­lich pflicht­wid­rig jeden­falls nicht über das Wie­der­auf­le­ben der Kom­man­di­tis­ten­haf­tung gemäß §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1 HGB auf­ge­klärt. Eine sol­che Auf­klä­rung ist bei der Emp­feh­lung der Betei­li­gung an einem geschlos­se­nen Fonds aber grund­sätz­lich erfor­der­lich, wie bereits der Bun­des­ge­richts­hof zutref­fend erkannt hat (Akten­zei­chen III ZR 203/09).

Keine Risi­ko­auf­klä­rung mit­tels des Pro­spekts

Auch erfolgte nach Auf­fas­sung des Land­ge­richts Ber­lin die Auf­klä­rung nicht mit­tels eines der Anle­ge­rin über­ge­be­nen Pro­spekts.

Mit der Überg­abe eines Pro­spekts kann unter Umstän­den zwar die Pflicht erfüllt wer­den, den Anle­ger vor allem über die Risi­ken auf­zu­klä­ren, wenn der Pro­spekt so recht­zei­tig vor dem Ver­trags­schluss über­ge­ben wird, dass der Anle­ger noch vom Inhalt des Pro­spekts Kennt­nis neh­men kann, so der Bun­des­ge­richts­hof (Akten­zei­chen III ZR 302/07).

Vor­lie­gend hat die Kun­din von der Com­merz­bank den Pro­spekt erhal­ten. Die­ser Pro­spekt stellt auch die Gefahr eines Wie­der­auf­le­bens der Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und wei­tere Risi­ken zutref­fend und deut­lich dar. Den­noch hält das Land­ge­richt Ber­lin den Pro­spekt nicht für rele­vant. Das Gericht geht näm­lich davon aus, dass der Pro­spekt der Bank­kun­din erst im Bera­tungs­ge­spräch über­ge­ben wor­den ist und damit nicht mehr recht­zei­tig im Sinne der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­ho­fes.

Nach durch­ge­führ­ter Beweis­auf­nahme sieht das Gericht die Behaup­tung der Com­merz­bank nicht als erwie­sen an, dass die Bank­kun­din den Pro­spekt zwei Wochen vor Fonds­zeich­nung und folg­lich so recht­zei­tig erhielt, dass sie den Pro­spekt über­haupt noch hätte lesen kön­nen.

Im Ergeb­nis wurde die beklagte Bank zum Scha­dens­er­satz Zug um Zug gegen Über­tra­gung der Fonds­be­tei­li­gung ver­ur­teilt. Die Gerichts­ent­schei­dung ist noch nicht rechts­kräf­tig.

Rechts­tipp: Scha­dens­er­satz bei unter­las­se­ner Auf­klä­rung über Risiko des Wie­der­auf­le­bens der Kom­man­di­tis­ten­haf­tung

Anle­ger­an­walt Krajewski: Unsere Erfah­rung zeigt, dass in sehr vie­len Fäl­len die Ban­ken ihre Kun­den nicht über das Risiko eines Wie­der­auf­le­bens der Kom­man­di­tis­ten­haf­tung auf­ge­klärt haben. Das ist jetzt ein guter Ansatz­punkt, um eine Rück­ab­wick­lung zu for­dern. Es kommt jedoch immer auf die kon­kre­ten Umstände des Ein­zel­falls an. Dies prü­fen wir für betrof­fene Anle­ger, die nach Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten aus ihrem Schiffs­fonds suchen.

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

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CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffs­fonds Twins 1: Schiffsfonds in der Krise

Land­ge­richt Frank­furt am Main stellt mit Urteil fest: Kunde der Com­merz­bank hat Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen Geld­an­lage in den CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffs­fonds Twins 1.

Über den CFB-Schiffsfonds Twins 1 konn­ten sich Anle­ger an den bei­den Fonds­ge­sell­schaf­ten Naut­lus Schiffs­be­triebs­ge­sell­schaft mbH & Co. MS „Nedl­loyd Adriana“ KG und Nau­rata Schiffs­be­triebs­ge­sell­schaft mbH & Co. MS „Nedl­loyd Valen­tina“ KG betei­li­gen. Es han­delt sich um hoch­ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen mit Total­ver­lust­ri­siko.

Nun hat ein von der Anle­ger­schutz­kanz­lei Som­mer­berg ver­tre­te­ner Anle­ger einen Anspruch auf fak­ti­sche Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes gericht­lich erstrit­ten. Begrün­dung des Urteils: Der Kunde wurde pflicht­wid­rig nicht über heim­lich geflos­sene Ver­triebs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies hat das Land­ge­richt Frank­furt am Main mit Urteil (Az. 212454/11) ent­schie­den.

Der Bank­kunde hatte auf Emp­feh­lung sei­ner Bank sein Geld in den CFB-Fonds Nr. 166 ange­legt. Das Land­ge­richt hat dazu fest­ge­stellt, dass die Bank heim­lich 10 Pro­zent an Pro­vi­sio­nen ein­ge­stri­chen hat. Bei der­art hohen Pro­vi­sio­nen geht das Gericht davon aus, dass der Anle­ger sich nicht an den Fonds betei­ligt hätte, wenn er über die Pro­vi­sio­nen und deren Höhe auf­ge­klärt wor­den wäre. „Daher ord­nete das Pro­zess­ge­richt die Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes an, so wie von uns auch bean­tragt. Unser Man­dant kann jetzt aus die ihm viel zu ris­kan­ten Fonds aus­stei­gen und erhält sein Geld zurück, sobald das Urteil Rechts­kraft erlangt“, freut sich Anwalt Kra­jew­ski für sei­nen Man­dan­ten.

Finanz­in­sti­tut muss Geld zurück­zah­len

Das Gericht hat erkannt, dass die Klage über­wie­gend begrün­det ist. Denn die beklagte Bank hat ihre Auf­klä­rungs­pflicht ver­letzt. Sie hat nicht über Ver­triebs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt, die sie für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile an ihren Kun­den erhal­ten hat. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­ho­fes muss ein Bera­tungs­kunde von der Bank jedoch über sol­che Rück­ver­gü­tun­gen infor­miert wer­den, die die Bank für die Fonds­ver­mitt­lung erhält. Unter­bleibt diese Auf­klä­rung macht die Bank sich scha­den­er­satz­pflich­tig. Der Kunde kann dann eine Rück­ab­wick­lung des Fonds­ge­schäf­tes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger erhält sein ange­leg­tes Geld gegen Rück­über­tra­gung der Fonds­an­teile wie­der erstat­tet.

Anwalt: In zahl­rei­chen Fäl­len wurde nicht über Pro­vi­sio­nen infor­miert – auch hier kön­nen die Anle­ger eine Rück­ab­wick­lung ver­lan­gen

Rechts­an­walt Kra­jew­ski: „Unsere Erfah­rung zeigt, dass in sehr vie­len Fäl­len die Ban­ken nach­weis­lich ihre Kun­den nicht über die Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt haben. Das ist jetzt ein guter Ansatz­punkt, um eine Rück­ab­wick­lung zu for­dern.“ In zahl­rei­chen Ver­fah­ren ist es der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg bereits gelun­gen, für die Man­dan­ten eine Kapi­ta­ler­stat­tung zu errei­chen. Oft konnte auch ohne Gerichts­ver­fah­ren eine Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes mit der rich­ti­gen Argu­men­ta­tion erreicht wer­den. Die Ban­ken zei­gen sich häu­fi­ger als gedacht eini­gungs­be­reit und regu­lie­ren den Scha­den (zumin­dest teil­weise) oft frei­wil­lig.

 


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CFB-Fonds Nr. 171: Schiffsfonds in der Krise

Im Zusam­men­hang mit einer Geld­an­lage in den hoch ris­kan­ten CFB-Schiffsfonds Nr. 171 hat das Land­ge­richt Hagen jetzt einer Anle­ge­rin Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen. Das Gerichts­ur­teil wurde von der Kanz­lei Som­mer­berg erstrit­ten. Die Urteils­be­grün­dung: Die Anle­ge­rin hat einen Scha­dens­er­satz­an­spruch, weil sie nicht über die gro­ßen Risi­ken der Fonds­be­tei­li­gung auf­ge­klärt wurde.

Die Klä­ge­rin ist Bank­kun­din bei der beklag­ten Com­merz­bank AG. Am 17. Dezem­ber 2008 fand in einer Geschäfts­stelle der Bank ein Bera­tungs­ge­spräch zwi­schen der Klä­ge­rin und einer Bank­mit­ar­bei­te­rin statt. Die Bank­kun­din wollte Geld aus einer Erb­schaft anle­gen. Die Bank­be­ra­te­rin emp­fahl dar­auf­hin die Zeich­nung eines Schiffs­fonds. Die betrof­fene Kun­din ver­traute die­ser Emp­feh­lung und erwarb für ins­ge­samt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffs­fonds. Es han­delt sich um den CFB-Fonds 171 („Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft“). Die Klä­ge­rin musste zusätz­lich noch ein Agio bezah­len.

Die Klä­ge­rin hat mit ihrer Klage die Rück­gän­gig­ma­chung die­ses Kapi­tal­an­la­ge­ge­schäf­tes gel­tend gemacht. Das Land­ge­richt Hagen hat mit Urteil vom 5. Dezem­ber 2012 (Az. 860/12) der Klage statt­ge­ge­ben und die Com­merz­bank AG ver­ur­teilt, an die von der Kanzlei Som­mer­berg ver­tre­tene Klä­ge­rin ins­ge­samt 56.621,40 Euro zu zah­len. Die Bank erhält im Gegen­zug die ver­kaufte Betei­li­gung zurück.

Zu Guns­ten der Klä­ge­rin sah das Gericht es als erwie­sen an, dass die Bank­be­ra­te­rin nicht über wesent­li­che Risi­ken der Schiffs­be­tei­li­gung auf­ge­klärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Total­ver­lus­tes auf­ge­klärt noch über die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Fun­gi­bi­li­tät der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Auf­klä­rung wäre aller­dings in allen Punk­ten erfor­der­lich gewe­sen, da es sich durch­weg um Umstände han­delt, die für den durch­schnitt­li­chen Anle­ger von erheb­li­cher Bedeu­tung sind.

Durch­schnitt­li­cher Anle­ger muss über bestimmte Risi­ken auf­ge­klärt wer­den

Diese Kern­aus­sage des Urteils kann auf viele ver­gleich­bare Rechts­fälle über­tra­gen wer­den: Ein Durch­schnitts­an­le­ger muss unbe­dingt über das Total­ver­lust­ri­siko, die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Han­del­bar­keit der Betei­li­gung auf­ge­klärt wer­den, wenn die Bank oder ein Bera­ter dem Kun­den einen geschlos­se­nen Fonds (Schiffs- oder Immo­bi­li­en­fonds) ver­kau­fen will. Unter­bleibt diese Auf­klä­rung, kann der Bera­tungs­kunde eine Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­lan­gen.

Rechts­an­walt Kra­jew­ski dazu: „Die meis­ten der Anle­ger in Schiffs­fonds oder Immo­bi­li­en­fonds sind gewöhn­li­che Durch­schnitts­an­le­ger. Unsere lang­jäh­rige Erfah­rung zeigt, dass unsere Man­dan­ten über diese vom Land­ge­richt Hagen benann­ten Risi­ken häu­fig gerade nicht auf­ge­klärt wur­den, obwohl dies recht­lich erfor­der­lich gewe­sen wäre.“

Diese feh­lende Risi­ko­auf­klä­rung ist daher jetzt ein guter Ansatz­punkt, um unter Beru­fung auf das Urteil des Land­ge­richts Hagen eine Kapi­ta­ler­stat­tung zu bean­spru­chen. Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski schätzt, dass noch Tau­sende geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger mit die­ser Scha­dens­er­satz­ar­gu­men­ta­tion eine Rück­ab­wick­lung ihrer Fonds­be­tei­li­gung gel­tend machen kön­nen.

Dies kann ein guter Weg für den Fonds­austieg sein. Immer­hin gel­ten mitt­ler­weile viele Schiffs­fonds als finan­zi­ell ange­schla­gen oder insol­venz­ge­fähr­det. Die Anle­ger müs­sen nicht nur den Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des befürch­ten, son­dern oft sogar noch mit For­de­run­gen auf Rück­zah­lung erhal­te­ner Aus­schüt­tun­gen gegen sich rech­nen.

 


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MS „VEGA MER­CURY“: Schiffsfonds in der Krise

Ach­tung: Insol­venz­ge­fahr. Auch der Schiffs­fonds MSVEGA MER­CURY“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG befin­det sich in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten. Die Anle­ger müs­sen mit dem bal­di­gen Ver­lust ihrer Ein­lage rech­nen. Ret­tungs­ver­su­che sind bis­lang geschei­tert.

In einem Rund­schrei­ben an die betrof­fe­nen Fonds­an­le­ger heißt es: „Die Insol­venz­ge­fahr für die Betei­li­gungs­ge­sell­schaft konnte auf­grund der geschei­ter­ten Restruk­tu­rie­rung nicht abge­wen­det wer­den.

Die Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des Fonds MSVEGA MER­CURY“. Rechts­an­walt André Kra­jew­ski (Anwalt bei der Kanzlei Som­mer­berg) erklärt:

Unsere Man­dan­ten wur­den von den Bera­tern bzw. Ban­ken, von denen sie den Fonds ver­mit­telt erhiel­ten, nicht über diese Insolvenz- und Geld­ver­lust­ge­fahr auf­ge­klärt. Im Gegen­teil sag­ten die Bera­ter in den Bera­tungs­ge­sprä­chen zu unse­ren Man­dan­ten, dass der Fonds sich angeb­lich aller Vor­aus­sicht nach wirt­schaft­lich gut ent­wi­ckeln werde. Mei­ner Beur­tei­lung nach ist dies ein offen­sicht­lich fal­sches Ver­spre­chen.“

Vor allem des­we­gen macht die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg unter dem Aspekt der unter­las­se­nen Risi­ko­auf­klä­rung für die geschä­dig­ten Anle­ger eine Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes gel­tend. Anwalt Kra­jew­ski wei­ter: „Ich sehe gute Aus­sich­ten dafür, dass unsere Man­dan­ten eine voll­stän­dige Erstat­tung ihres Gel­des bean­spru­chen kön­nen, das sie in den Fonds ange­legt haben.“

 


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HC US-Multipurposefrachter: Schiffsfonds in der Krise

Total­ver­lust der Ein­lage! Der Schiffs­fonds HC „US-Multipurposefrachter“ ist insol­vent. Für die betrof­fe­nen Anle­ger bedeu­tet dies einen höchst­wahr­schein­li­chen Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des in den Fonds.

Durch Beschluss des Amts­ge­richts Lin­gen (Az. 18 IN 95/12) vom 12. Novem­ber 2012 wurde über das Ver­mö­gen der Fonds­ge­sell­schaft das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Die Gesell­schaft ist auf­ge­löst.

Die deutsch­land­weit im Kapi­tal­an­la­ge­recht tätige Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt geschä­digte Anle­ger des Pleite-Fonds HC „US-Multipurposefrachter“. Der Fonds wurde vom Emis­si­ons­haus Hanse Capi­tal auf­ge­legt. „Unsere Man­dan­ten berich­ten uns, dass ihnen bei Erwerb der Betei­li­gung die Risi­ken des Fonds nicht erläu­tert bzw. diese beschö­nigt wur­den. Die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wurde sehr posi­tiv dar­ge­stellt“, berich­tet Geschädigten-Anwalt André Kra­jew­ski von der Kanz­lei Som­mer­berg und führt wei­ter aus: „Die von uns ver­tre­te­nen Anle­ger wur­den falsch bera­ten, da sie nicht über das Insolvenz- und Ver­lust­ri­siko für ihr Geld auf­ge­klärt wur­den.

Die Kanz­lei Som­mer­berg sieht daher gute Aus­sich­ten auf Scha­dens­er­satz für ihre Man­dan­ten.

 


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Degi Inter­na­tio­nal wird liqui­diert / Anle­ger­an­walt: Scha­dens­er­satz für Fond­an­le­ger mög­lich

Deutsch­land­weite Hilfe für Betrof­fene

Der Immo­bi­li­en­fonds Degi Inter­na­tio­nal wird wegen andau­ern­der Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten auf­ge­löst. Tau­sende Anle­ger sind betrof­fen, dar­un­ter viele Klein­spa­rer, die sich geschä­digt füh­len. Der Fonds­ver­wal­ter Aber­deen musste ein­räu­men, dass das frei ver­füg­bare Fonds­ka­pi­tal nicht aus­reicht, um die aus­stiegs­wil­li­gen Anle­ger aus­zah­len zu kön­nen.

Viele Anle­ger des Degi Inter­na­tio­nal fra­gen uns jetzt nach ihren Hand­lungs­mög­lich­kei­ten.“ Dies berich­tet der Geschä­dig­ten­ver­tre­ter André Kra­jew­ski, Anwalt bei Kanz­lei Som­mer­berg. Die Anle­ger­schutz­kanz­lei ver­tritt bereits zahl­rei­che geschä­digte Fonds­spa­rer des Degi Inter­na­tio­nal.

Aus­zah­lungs­sperre und Ver­lust­ge­fahr

Schon zuvor wurde der Fonds geschlos­sen. Anle­ger kön­nen seit­dem nicht mehr auf ihre Kapi­tal­an­teile zugrei­fen. Erschwert wurde die Situa­tion durch eine Abwer­tung des Fonds­ver­mö­gens. Für die Anle­ger besteht die Gefahr erheb­li­cher Ver­luste.

Fonds­an­le­ger nicht über Risi­ken auf­ge­klärt

Viele Anle­ger sehen sich nun geschä­digt, weil sie von ihren Bera­tern (Ban­ken, Spar­kas­sen und Finanz­dienst­leis­ter) nicht über die Risi­ko­si­tua­tion des Immo­bi­li­en­fonds auf­ge­klärt wor­den sind.

Ver­brau­cher­an­walt Kra­jew­ski erläu­tert: „Dut­zen­den unse­rer Man­dan­ten wurde der Degi Inter­na­tio­nal als angeb­lich sichere Geld­an­lage ver­kauft. Von Risi­ken war keine Rede. Wir hal­ten es für eine schwere Täu­schung, wenn hier eine in Wahr­heit nicht gege­bene Sicher­heit vor­ge­gau­kelt wird.“

Tat­säch­lich war der Fonds nie­mals „sicher“. Viele Anle­ger wür­den einen erheb­li­chen Teil ihres Gel­des ver­lie­ren, wenn sie die Fonds­an­teile nun über die Börse ver­kau­fen wür­den.

Scha­dens­re­gu­lie­rung für die Betrof­fe­nen

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg macht für die Man­dan­ten die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den ver­ant­wort­li­chen Finanz­häu­sern gel­tend. Ein wich­ti­ger Ansatz­punkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs. Wenn ein Kunde im Rah­men der Bera­tung von sei­ner Bank nicht über die Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den ist, die die Bank für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile erhält, dann kann der Kunde volle Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­werbs ver­lan­gen.

Dazu Ver­brau­cher­an­walt Kra­jew­ski: „Kaum einer der zahl­rei­chen von uns ver­tre­te­nen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies ist jetzt ein ent­schei­den­der Aspekt für den Scha­dens­er­satz.“

Die Anle­ger­an­wälte der Kanzlei Som­mer­berg hel­fen Anle­gern des Degi Inter­na­tio­nal. Rufen Sie uns an – Wir bera­ten Sie gerne über Ihre Mög­lich­kei­ten.

Bera­tungs­te­le­fon 0421 / 301 679 0 (deutsch­land­weit)


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„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

HC „US/EURO-Flottenfonds“: Schiffsfonds in der Krise

Ret­tungs­ak­tion droht zu schei­tern: unmit­tel­bare Insol­venz­ge­fahr. Die Anle­ger des HCUS/EURO-Flottenfonds“ müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass ihre Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds end­gül­tig wert­los wird.

Durch die anhal­tend schlech­ten Fracht­ra­ten befin­den sich beide Fonds­schiffe in unmit­tel­ba­rer Insol­venz­ge­fahr. Diese War­nung hat das Fonds­ma­nage­ment aus­ge­spro­chen und berich­tet, dass beide Fonds­schiffe des HCUS/EURO-Flottenfonds“ ohne fri­sches Kapi­tal keine Über­le­bens­chance haben. Die Liqui­di­täts­lage des Fonds ist mise­ra­bel. Der Fonds steht unmit­tel­bar vor der Pleite.

Ob letzte Ret­tungs­ver­su­che gelin­gen, ist frag­lich. Eine Beschluss­vor­lage sieht vor, dass die Anle­ger ihre im Jahr 2008 erhal­tene Aus­schüt­tung in Höhe von 4 Pro­zent wie­der an den Fonds zurück­zah­len sol­len, damit der Fonds an Kapi­tal kommt. Rechts­an­walt Tho­mas Diler von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg dazu: „Wir ver­tre­ten Anle­ger die­ses Kri­sen­fonds. Unsere Man­dan­ten fra­gen sich zu Recht, ob sie ange­sichts die­ser nahen­den Hava­rie gutes Geld dem schlech­ten noch hin­ter­her­wer­fen sol­len.

Selbst wenn das Geld zurück­ge­zahlt wird, ist die Insol­venz­ge­fahr kei­nes­wegs abge­wen­det. Es könnte wegen der zu gerin­gen Ein­nah­men trotz­dem zu der quasi abseh­ba­ren Pleite kom­men.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 168 TWINS II: Schiffsfonds in der Krise

Eben­falls Aus­schüt­tungs­stopp und War­nung vor unge­plant nied­ri­gen Char­ter­ra­ten! CFB-Fondsanleger müs­sen mit einem Ver­lust rech­nen. Auch dem CFB-Schiffsfonds 168 TWINS II droht eine schwere Krise.

Meh­rere Hun­dert Anle­ger haben sich an dem erst 2008 auf­ge­leg­ten CFB-Fonds 168 TWINS II betei­ligt, über den sie über Betei­li­gun­gen an zwei Fonds­ge­sell­schaf­ten an der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung der Con­tai­ner­schiffe MSMAERSK NOT­TING­HAM“ sowie MSNEDL­LOYD MARITA“ teil­ha­ben.

Laut Pla­nung im Pro­spekt waren jähr­li­che Aus­schüt­tun­gen für die Anle­ger vor­ge­se­hen und eine gute Ren­dite am Lauf­zeit­ende. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus:

Die Anle­ger wur­den schrift­lich dar­über infor­miert, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen ent­schie­den haben, die eigent­lich vor­ge­se­he­nen Aus­schüt­tun­gen für das erste Halb­jahr 2012 sowie auch künf­tige vor­ge­se­hene Aus­schüt­tun­gen nicht mehr vor­zu­neh­men bzw. zu ver­wei­gern. Grund: Dem Fonds dro­hen schon bald ernste finan­zi­elle Pro­bleme, so die Mit­tei­lung sei­tens des Fonds.

Fonds­ex­perte: Risiko der Insol­venz und Total­ver­lust­ge­fahr

Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten an Maersk A/S ver­char­tert. Aber: Die ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten lie­gen weit über den aktu­el­len Mark­tra­ten. Des­we­gen muss damit gerech­net wer­den, dass der Char­te­rer die Ver­län­ge­rungs­op­tion nicht aus­üben wird. CFB warnt, dass in die­sem Fall die Fonds­schiffe zu nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten und mög­li­cher­weise sogar an einen neuen Char­te­rer ver­schar­tert wer­den müss­ten. Alter­na­tiv bestünde auch die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs eines oder bei­der Con­tai­ner­schiffe. Frag­lich ist aller­dings, ob ein Ver­äu­ße­rungs­er­lös über­haupt aus­rei­chen würde, um nicht nur die Fonds­schul­den zu til­gen, son­dern den Anle­gern zumin­dest einen Teil ihres ange­leg­ten Gel­des zurück­zu­zah­len.

Der Fonds­ex­perte und Anle­ger­an­walt Tho­mas Diler von der Kanz­lei Som­mer­berg schil­dert rea­lis­ti­sche Risi­ken: „Wenn der jet­zige Char­te­rer abspringt und sich keine ver­nünf­tige neue Char­ter­rate mehr erzie­len lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insol­venz dro­hen. Die Betei­li­gun­gen der Anle­ger könn­ten wert­los wer­den, vor allem wenn nur schlechte Ver­kaufs­preise für die Schiffe erzielt wer­den. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar über­lebt, aber die Anle­ger trotz­dem kein Geld mehr raus­be­kom­men, weil die Ein­nah­men zu nied­rig und die Schul­den­last und die lau­fen­den Kos­ten dau­er­haft zu hoch blei­ben.“ Von die­sem Schick­sal sind bereits zahl­rei­che wei­tere Schiffs­fonds betrof­fen.

Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben ange­kün­digt, die eigent­lich geplan­ten jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen nicht nur im ers­ten Halb­jahr 2012 ein­zu­stel­len, son­dern diese Vor­ge­hens­weise auch künf­tig bei­zu­be­hal­ten, um ab 2014 den Schiffs­be­trieb zumin­dest vor­über­ge­hend auch mit nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten auf­recht zu erhal­ten und den Kapi­tal­dienst plan­mä­ßig leis­ten zu kön­nen. Dies bedeu­tet, die Anle­ger müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, auch in den nächs­ten Jah­ren keine Aus­zah­lun­gen mehr zu erhal­ten.

„Fonds­aus­stieg“ bei Falsch­be­ra­tung mög­lich

Die Anle­ger sol­len folg­lich auf die ver­spro­che­nen Aus­schüt­tun­gen ver­zich­ten, damit die kre­dit­ge­ben­den Ban­ken wei­ter plan­mä­ßig bedient wer­den kön­nen. Rechts­an­walt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, wel­chen Sanie­rungs­bei­trag eigent­lich die eben­falls mit im Boot sit­zen­den Ban­ken leis­ten. Ange­sichts der Ankün­di­gun­gen wol­len unsere Man­dan­ten mög­lichst unver­züg­lich aus­stei­gen, bevor der Schiffs­fonds in schwe­rer See unter­geht.

Die deutsch­land­weit tätige Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des in die Krise stru­deln­den Schiffs­fonds CFB-Fonds 168 TWINS II und macht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Anle­ger gel­tend.

Ein Ansatz­punkt: Wenn ein Anle­ger von sei­ner Bank falsch bera­ten wurde, kann dies einen Anspruch des Anle­gers gegen das Kre­dit­in­sti­tut begrün­den wegen der Ver­let­zung der Pflicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung. Eine Falsch­be­ra­tung liegt vor, wenn der Bank­be­ra­ter dem Kun­den im Rah­men der Bera­tung die Risi­ken der Geld­an­lage in den CFB-Fonds 168 ver­schwie­gen oder ver­harm­lost hat. Anwalt Diler: „Die Anle­ger hät­ten von ihrer Bank aus­drück­lich dar­über auf­ge­klärt wer­den müs­sen, dass eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds hoch ris­kant ist und dass das ange­legte Geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen kann. Statt­des­sen haben unsere Man­dan­ten bereits mehr­fach berich­tet, dass ihnen der Fonds vom Bank­be­ra­ter als ´sichere´ Geld­an­lage ver­kauft wurde, teils sogar zur Alters­vor­sorge! Dies ist eine regress­pflich­tige Falsch­be­ra­tung.“ Abhän­gig von den Ein­zel­fal­l­um­stän­den kann der Anle­ger dann eine Rück­gän­gig­ma­chung des Fond­ser­wer­bes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger kann vom Kre­dit­in­sti­tut sein ein­ge­setz­tes Kapi­tal zurück­ver­lan­gen und über­trägt dafür im Gegen­zug die Fonds­be­tei­li­gung an die Bank.

Sie haben Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Nut­zen sie unsere anwalt­li­che Bera­tung in ganz Deutsch­land. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Diler. Bera­tungs­te­le­fon: 0421/3016790

 

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 166 TWINS I: Schiffsfonds in der Krise

Aus­schüt­tungs­stopp und War­nung vor unge­plant nied­ri­gen Char­ter­ra­ten! CFB-Fondsanleger müs­sen mit einem Ver­lust rech­nen. Dem CFB-Schiffsfonds 166 TWINS I droht eine schwere Krise.

Meh­rere Hun­dert Anle­ger haben sich an dem erst 2008 auf­ge­leg­ten CFB-Fonds 166 TWINS I betei­ligt, über den sie über Betei­li­gun­gen an zwei Fonds­ge­sell­schaf­ten an der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung der Con­tai­ner­schiffe MSNEDL­LOYD ADRIANA“ sowie MSNEDL­LOYD VALEN­TINA“ teil­ha­ben.

Laut Pla­nung im Pro­spekt waren jähr­li­che Aus­schüt­tun­gen für die Anle­ger vor­ge­se­hen und eine gute Ren­dite am Lauf­zeit­ende. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus:

Die Anle­ger wur­den schrift­lich dar­über infor­miert, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen ent­schie­den haben, die eigent­lich vor­ge­se­he­nen Aus­schüt­tun­gen für das erste Halb­jahr 2012 sowie auch künf­tige vor­ge­se­hene Aus­schüt­tun­gen nicht mehr vor­zu­neh­men bzw. zu ver­wei­gern. Grund: Dem Fonds dro­hen schon bald ernste finan­zi­elle Pro­bleme, so die Mit­tei­lung sei­tens des Fonds.

Fonds­ex­perte: Risiko der Insol­venz und Total­ver­lust­ge­fahr

Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten an Maersk A/S ver­char­tert. Aber: Die ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten lie­gen weit über den aktu­el­len Mark­tra­ten. Des­we­gen muss damit gerech­net wer­den, dass der Char­te­rer die Ver­län­ge­rungs­op­tion nicht aus­üben wird. CFB warnt, dass in die­sem Fall die Fonds­schiffe zu nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten und mög­li­cher­weise sogar an einen neuen Char­te­rer ver­schar­tert wer­den müss­ten. Alter­na­tiv bestünde auch die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs eines oder bei­der Con­tai­ner­schiffe. Frag­lich ist aller­dings, ob ein Ver­äu­ße­rungs­er­lös über­haupt aus­rei­chen würde, um nicht nur die Fonds­schul­den zu til­gen, son­dern den Anle­gern zumin­dest einen Teil ihres ange­leg­ten Gel­des zurück­zu­zah­len.

Der Fonds­ex­perte und Anle­ger­an­walt Tho­mas Diler von der Kanz­lei Som­mer­berg schil­dert rea­lis­ti­sche Risi­ken: „Wenn der jet­zige Char­te­rer abspringt und sich keine ver­nünf­tige neue Char­ter­rate mehr erzie­len lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insol­venz dro­hen. Die Betei­li­gun­gen der Anle­ger könn­ten wert­los wer­den, vor allem wenn nur schlechte Ver­kaufs­preise für die Schiffe erzielt wer­den. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar über­lebt, aber die Anle­ger trotz­dem kein Geld mehr raus­be­kom­men, weil die Ein­nah­men zu nied­rig und die Schul­den­last und die lau­fen­den Kos­ten dau­er­haft zu hoch blei­ben.“ Von die­sem Schick­sal sind bereits zahl­rei­che wei­tere Schiffs­fonds betrof­fen.

Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben ange­kün­digt, die eigent­lich geplan­ten jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen nicht nur im ers­ten Halb­jahr 2012 ein­zu­stel­len, son­dern diese Vor­ge­hens­weise auch künf­tig bei­zu­be­hal­ten, um ab 2014 den Schiffs­be­trieb zumin­dest vor­über­ge­hend auch mit nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten auf­recht zu erhal­ten und den Kapi­tal­dienst plan­mä­ßig leis­ten zu kön­nen. Dies bedeu­tet, die Anle­ger müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, auch in den nächs­ten Jah­ren keine Aus­zah­lun­gen mehr zu erhal­ten.

„Fonds­aus­stieg“ bei Falsch­be­ra­tung mög­lich

Die Anle­ger sol­len folg­lich auf die ver­spro­che­nen Aus­schüt­tun­gen ver­zich­ten, damit die kre­dit­ge­ben­den Ban­ken wei­ter plan­mä­ßig bedient wer­den kön­nen. Rechts­an­walt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, wel­chen Sanie­rungs­bei­trag eigent­lich die eben­falls mit im Boot sit­zen­den Ban­ken leis­ten. Ange­sichts der Ankün­di­gun­gen wol­len unsere Man­dan­ten mög­lichst unver­züg­lich aus­stei­gen, bevor der Schiffs­fonds in schwe­rer See unter­geht.

Die deutsch­land­weit tätige Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des in die Krise stru­deln­den Schiffs­fonds CFB-Fonds 166 TWINS I und macht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Anle­ger gel­tend.

Ein Ansatz­punkt: Wenn ein Anle­ger von sei­ner Bank falsch bera­ten wurde, kann dies einen Anspruch des Anle­gers gegen das Kre­dit­in­sti­tut begrün­den wegen der Ver­let­zung der Pflicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung. Eine Falsch­be­ra­tung liegt vor, wenn der Bank­be­ra­ter dem Kun­den im Rah­men der Bera­tung die Risi­ken der Geld­an­lage in den CFB-Fonds 166 ver­schwie­gen oder ver­harm­lost hat. Anwalt Diler: „Die Anle­ger hät­ten von ihrer Bank aus­drück­lich dar­über auf­ge­klärt wer­den müs­sen, dass eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds hoch ris­kant ist und dass das ange­legte Geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen kann. Statt­des­sen haben unsere Man­dan­ten bereits mehr­fach berich­tet, dass ihnen der Fonds vom Bank­be­ra­ter als ´sichere´ Geld­an­lage ver­kauft wurde, teils sogar zur Alters­vor­sorge! Dies ist eine regress­pflich­tige Falsch­be­ra­tung.“ Abhän­gig von den Ein­zel­fal­l­um­stän­den kann der Anle­ger dann eine Rück­gän­gig­ma­chung des Fond­ser­wer­bes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger kann vom Kre­dit­in­si­tut sein ein­ge­setz­tes Kapi­tal zurück­ver­lan­gen und über­trägt dafür im Gegen­zug die Fonds­be­tei­li­gung an die Bank.

Sie haben Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Nut­zen sie unsere anwalt­li­che Bera­tung in ganz Deutsch­land. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Diler. Bera­tungs­te­le­fon: 0421/3016790

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Schiffsfonds in der Krise

Ein wei­te­rer vom Emis­si­ons­haus Dr. Peters aus Dort­mund auf­ge­leg­ter Schiffs­fonds ver­sucht der Hava­rie zu ent­ge­hen. Die DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tank­schiff KG funkt S.O.S.! Erheb­li­che finan­zi­elle Pro­bleme machen dem Fonds zu schaf­fen. Für die betrof­fe­nen Anle­ger besteht ein rea­lis­ti­sches Ver­lust­ri­siko.

An dem Fonds haben sich weit über 1.000 Anle­ger betei­ligt. Inves­ti­ti­ons­ob­jekt des Fonds ist ein Roh­öl­tan­ker mit dem Namen VLCC Leo Glory. Erst 2007 ging der Fonds an den Start mit opti­mis­ti­schen Plan­zah­len, die jetzt zu blo­ßer Maku­la­tur wer­den.

Die den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 finan­zie­ren­den Ban­ken for­der­ten, dass im Rah­men einer „finan­zi­el­len Restruk­tu­rie­rungs­maß­nahme“ ein Betrag von fast 5 Mil­lio­nen US-Dollar von den Anle­gern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den solle. Tat­säch­lich konnte die Fonds­ge­sell­schaft dann mit einer am 11. Mai 2012 beschlos­se­nen frei­wil­li­gen Kapi­tal­er­hö­hung rund 3,4 Mil­lio­nen US-Dollar ein­wer­ben. Laut Fonds­ge­sell­schaft wurde damit „eine Basis für den Wei­ter­be­trieb des Schif­fes“ geschaf­fen. Ob also end­gül­tig und dau­er­haft der Fonds geret­tet ist, oder ob statt­des­sen die Insol­venz droht, bleibt offen.

Wei­te­res Geld fehlt. Von einem Gesamt­be­trag in Höhe von über 1,5 Mil­lio­nen US-Dollar ist die Rede.

Die Fonds­ge­sell­schaft for­dert daher, um die Zah­lungs­fä­hig­keit des Fonds zu gewähr­leis­ten, die­je­ni­gen Anle­ger zur Rück­zah­lung von Aus­schüt­tun­gen (gewin­n­un­ab­hän­gi­gen Ent­nah­men) auf, die sich nicht oder nicht aus­rei­chend an der „frei­wil­li­gen“ Kapi­tal­er­hö­hung betei­ligt haben.

Wir ver­tre­ten bereits rund ein Dut­zend Anle­ger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120, die jeweils 9 Pro­zent ihres gezeich­ne­ten Kom­man­dit­ka­pi­tals zur Fonds­ret­tung ein­zah­len sol­len. Dies sind teils meh­rere Tau­send Euro, die unsere Man­dan­ten jetzt ein­schie­ßen sol­len“, berich­tet Anwalt André Kra­jew­ski von der bun­des­weit täti­gen Kanz­lei für Kapi­tal­an­la­ge­recht Som­mer­berg.

Die Fonds­ge­sell­schaft ver­langt die Aus­schüt­tun­gen laut der For­de­rungs­schrei­ben von den Anle­gern zurück, um wort­wört­lich „den Fort­be­stand der Gesell­schaft auf­recht­er­hal­ten“ zu kön­nen. Die finan­zi­elle Situa­tion des Fonds ist also äußerst pre­kär. Für einen ande­ren DS-Rendite-Fonds musste bereits Insol­venz­an­trag gestellt wer­den.

Die Aus­schüt­tun­gen an die Anle­ger seien, so die Begrün­dung des Fonds, nur eine Art Dar­lehn der Fonds­ge­sell­schaft an die Anle­ger, wel­ches bei Liqui­di­täts­pro­ble­men gekün­digt und wie­der zurück­ge­for­dert wer­den könne.

Anwalt Kra­jew­ski: „Das Invest­ment in den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 ist aus Sicht unse­rer Man­dan­ten ein Rein­fall. Wir sind daher beauf­tragt, Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten aus dem Fonds zu prü­fen und durch­zu­set­zen.

Fehl­be­ra­tung kein bedau­er­li­cher Ein­zel­fall? Bereits mehr­fach haben Man­dan­ten der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg geschil­dert, sie hät­ten die Betei­li­gung am Schiffs­fonds auf Bera­tung und Emp­feh­lung ihres Finanz­be­ra­ters etwa von der Bank oder einer Finanz­be­ra­tungs­firma erwor­ben. Dabei hieß es sei­tens des Bera­ters im Gespräch, Schiffs­fonds seien eine „sichere“ Sache oder sogar zur Alters­vor­sorge geeig­net. Risi­ken wur­den hin­ge­gen ver­schwie­gen oder als unrea­lis­tisch ver­harm­lost. Dazu Anwalt Kra­jew­ski: „Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung. Wir machen daher für unsere Man­dan­ten Scha­dens­er­satz wegen Ver­let­zung der aus dem Bera­tungs­ver­trag geschul­de­ten Pflicht zur ordent­li­chen Bera­tung gel­tend.

Geld­an­la­gen in geschlos­sene Schiffs­fonds wie der DS-Rendite-Fonds Nr. 120 sind unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen. Die Anle­ger sind nicht nur am Gewinn, son­dern auch am Ver­lust betei­ligt. Anstelle der bereits im Fonds­na­men ent­hal­te­nen Ren­dite kann das Geld sogar kom­plett ver­lo­ren gehen. Einen Ein­la­gen­schutz gibt es nicht. Sol­che Geld­an­la­gen gel­ten daher als beson­ders ris­kant bzw. sogar spe­ku­la­tiv und sind für die Alters­vor­sorge nicht geeig­net. Schiffs­fonds sind des­we­gen nur für sol­che Anle­ger geeig­net, die es sich leis­ten kön­nen und es bewusst in Kauf neh­men, dass ihr Geld voll­stän­dig ver­lo­ren geht. Bera­ter müs­sen dar­auf hin­wei­sen und dür­fen die Schiffs­fonds des­we­gen nicht als „sicher“ oder als zur Alters­vor­sorge geeig­net ver­kau­fen.

In die­sem Falle haf­ten die Bera­ter bzw. bera­ten­den Ban­ken dem Bera­tungs­kun­den abhän­gig von bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wegen Falsch­dar­stel­lung. Der Fonds­an­le­ger kann daher eine „Rück­gän­gig­ma­chung“ des Anla­ge­ge­schäf­tes ver­lan­gen. Anwalt Kra­jew­ski: „Die Bera­tungs­firma oder Bank hat dem Kun­den dann also das ein­ge­setzte Geld zu erstat­ten und erhält dafür im Gegen­zug die Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds über­tra­gen.

Die Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet die juris­ti­sche Ver­tre­tung für geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger in ganz Deutsch­land an. Haben Sie Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Rufen Sie uns ein­fach an.

 

 


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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).