CFB-Fonds 168 TWINS II: Schiffsfonds in der Krise
Ebenfalls Ausschüttungsstopp und Warnung vor ungeplant niedrigen Charterraten! CFB-Fondsanleger müssen mit einem Verlust rechnen. Auch dem CFB-Schiffsfonds 168 TWINS II droht eine schwere Krise.
Mehrere Hundert Anleger haben sich an dem erst 2008 aufgelegten CFB-Fonds 168 TWINS II beteiligt, über den sie über Beteiligungen an zwei Fondsgesellschaften an der wirtschaftlichen Entwicklung der Containerschiffe MS „MAERSK NOTTINGHAM“ sowie MS „NEDLLOYD MARITA“ teilhaben.
Laut Planung im Prospekt waren jährliche Ausschüttungen für die Anleger vorgesehen und eine gute Rendite am Laufzeitende. Doch die Realität sieht anders aus:
Die Anleger wurden schriftlich darüber informiert, dass die Fondsgeschäftsführungen entschieden haben, die eigentlich vorgesehenen Ausschüttungen für das erste Halbjahr 2012 sowie auch künftige vorgesehene Ausschüttungen nicht mehr vorzunehmen bzw. zu verweigern. Grund: Dem Fonds drohen schon bald ernste finanzielle Probleme, so die Mitteilung seitens des Fonds.
Fondsexperte: Risiko der Insolvenz und Totalverlustgefahr
Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest vereinbarten Charterraten an Maersk A/S verchartert. Aber: Die vereinbarten Charterraten liegen weit über den aktuellen Marktraten. Deswegen muss damit gerechnet werden, dass der Charterer die Verlängerungsoption nicht ausüben wird. CFB warnt, dass in diesem Fall die Fondsschiffe zu niedrigeren Charterraten und möglicherweise sogar an einen neuen Charterer verschartert werden müssten. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit eines Verkaufs eines oder beider Containerschiffe. Fraglich ist allerdings, ob ein Veräußerungserlös überhaupt ausreichen würde, um nicht nur die Fondsschulden zu tilgen, sondern den Anlegern zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes zurückzuzahlen.
Der Fondsexperte und Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg schildert realistische Risiken: „Wenn der jetzige Charterer abspringt und sich keine vernünftige neue Charterrate mehr erzielen lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insolvenz drohen. Die Beteiligungen der Anleger könnten wertlos werden, vor allem wenn nur schlechte Verkaufspreise für die Schiffe erzielt werden. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar überlebt, aber die Anleger trotzdem kein Geld mehr rausbekommen, weil die Einnahmen zu niedrig und die Schuldenlast und die laufenden Kosten dauerhaft zu hoch bleiben.“ Von diesem Schicksal sind bereits zahlreiche weitere Schiffsfonds betroffen.
Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben angekündigt, die eigentlich geplanten jährlichen Ausschüttungen nicht nur im ersten Halbjahr 2012 einzustellen, sondern diese Vorgehensweise auch künftig beizubehalten, um ab 2014 den Schiffsbetrieb zumindest vorübergehend auch mit niedrigeren Charterraten aufrecht zu erhalten und den Kapitaldienst planmäßig leisten zu können. Dies bedeutet, die Anleger müssen sich darauf einstellen, auch in den nächsten Jahren keine Auszahlungen mehr zu erhalten.
„Fondsausstieg“ bei Falschberatung möglich
Die Anleger sollen folglich auf die versprochenen Ausschüttungen verzichten, damit die kreditgebenden Banken weiter planmäßig bedient werden können. Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Unsere Mandanten fragen sich, welchen Sanierungsbeitrag eigentlich die ebenfalls mit im Boot sitzenden Banken leisten. Angesichts der Ankündigungen wollen unsere Mandanten möglichst unverzüglich aussteigen, bevor der Schiffsfonds in schwerer See untergeht.“
Die deutschlandweit tätige Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger des in die Krise strudelnden Schiffsfonds CFB-Fonds 168 TWINS II und macht Schadensersatzansprüche für die Anleger geltend.
Ein Ansatzpunkt: Wenn ein Anleger von seiner Bank falsch beraten wurde, kann dies einen Anspruch des Anlegers gegen das Kreditinstitut begründen wegen der Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung. Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Bankberater dem Kunden im Rahmen der Beratung die Risiken der Geldanlage in den CFB-Fonds 168 verschwiegen oder verharmlost hat. Anwalt Diler: „Die Anleger hätten von ihrer Bank ausdrücklich darüber aufgeklärt werden müssen, dass eine Beteiligung an einem Schiffsfonds hoch riskant ist und dass das angelegte Geld sogar vollständig verloren gehen kann. Stattdessen haben unsere Mandanten bereits mehrfach berichtet, dass ihnen der Fonds vom Bankberater als ´sichere´ Geldanlage verkauft wurde, teils sogar zur Altersvorsorge! Dies ist eine regresspflichtige Falschberatung.“ Abhängig von den Einzelfallumständen kann der Anleger dann eine Rückgängigmachung des Fondserwerbes verlangen. Dies bedeutet, der Anleger kann vom Kreditinstitut sein eingesetztes Kapital zurückverlangen und überträgt dafür im Gegenzug die Fondsbeteiligung an die Bank.
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Autor: Thomas Diler / Google+
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