Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 168 TWINS II: Schiffsfonds in der Krise

Eben­falls Aus­schüt­tungs­stopp und War­nung vor unge­plant nied­ri­gen Char­ter­ra­ten! CFB-Fondsanleger müs­sen mit einem Ver­lust rech­nen. Auch dem CFB-Schiffsfonds 168 TWINS II droht eine schwere Krise.

Meh­rere Hun­dert Anle­ger haben sich an dem erst 2008 auf­ge­leg­ten CFB-Fonds 168 TWINS II betei­ligt, über den sie über Betei­li­gun­gen an zwei Fonds­ge­sell­schaf­ten an der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung der Con­tai­ner­schiffe MSMAERSK NOT­TING­HAM“ sowie MSNEDL­LOYD MARITA“ teil­ha­ben.

Laut Pla­nung im Pro­spekt waren jähr­li­che Aus­schüt­tun­gen für die Anle­ger vor­ge­se­hen und eine gute Ren­dite am Lauf­zeit­ende. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus:

Die Anle­ger wur­den schrift­lich dar­über infor­miert, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen ent­schie­den haben, die eigent­lich vor­ge­se­he­nen Aus­schüt­tun­gen für das erste Halb­jahr 2012 sowie auch künf­tige vor­ge­se­hene Aus­schüt­tun­gen nicht mehr vor­zu­neh­men bzw. zu ver­wei­gern. Grund: Dem Fonds dro­hen schon bald ernste finan­zi­elle Pro­bleme, so die Mit­tei­lung sei­tens des Fonds.

Fonds­ex­perte: Risiko der Insol­venz und Total­ver­lust­ge­fahr

Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten an Maersk A/S ver­char­tert. Aber: Die ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten lie­gen weit über den aktu­el­len Mark­tra­ten. Des­we­gen muss damit gerech­net wer­den, dass der Char­te­rer die Ver­län­ge­rungs­op­tion nicht aus­üben wird. CFB warnt, dass in die­sem Fall die Fonds­schiffe zu nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten und mög­li­cher­weise sogar an einen neuen Char­te­rer ver­schar­tert wer­den müss­ten. Alter­na­tiv bestünde auch die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs eines oder bei­der Con­tai­ner­schiffe. Frag­lich ist aller­dings, ob ein Ver­äu­ße­rungs­er­lös über­haupt aus­rei­chen würde, um nicht nur die Fonds­schul­den zu til­gen, son­dern den Anle­gern zumin­dest einen Teil ihres ange­leg­ten Gel­des zurück­zu­zah­len.

Der Fonds­ex­perte und Anle­ger­an­walt Tho­mas Diler von der Kanz­lei Som­mer­berg schil­dert rea­lis­ti­sche Risi­ken: „Wenn der jet­zige Char­te­rer abspringt und sich keine ver­nünf­tige neue Char­ter­rate mehr erzie­len lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insol­venz dro­hen. Die Betei­li­gun­gen der Anle­ger könn­ten wert­los wer­den, vor allem wenn nur schlechte Ver­kaufs­preise für die Schiffe erzielt wer­den. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar über­lebt, aber die Anle­ger trotz­dem kein Geld mehr raus­be­kom­men, weil die Ein­nah­men zu nied­rig und die Schul­den­last und die lau­fen­den Kos­ten dau­er­haft zu hoch blei­ben.“ Von die­sem Schick­sal sind bereits zahl­rei­che wei­tere Schiffs­fonds betrof­fen.

Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben ange­kün­digt, die eigent­lich geplan­ten jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen nicht nur im ers­ten Halb­jahr 2012 ein­zu­stel­len, son­dern diese Vor­ge­hens­weise auch künf­tig bei­zu­be­hal­ten, um ab 2014 den Schiffs­be­trieb zumin­dest vor­über­ge­hend auch mit nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten auf­recht zu erhal­ten und den Kapi­tal­dienst plan­mä­ßig leis­ten zu kön­nen. Dies bedeu­tet, die Anle­ger müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, auch in den nächs­ten Jah­ren keine Aus­zah­lun­gen mehr zu erhal­ten.

„Fonds­aus­stieg“ bei Falsch­be­ra­tung mög­lich

Die Anle­ger sol­len folg­lich auf die ver­spro­che­nen Aus­schüt­tun­gen ver­zich­ten, damit die kre­dit­ge­ben­den Ban­ken wei­ter plan­mä­ßig bedient wer­den kön­nen. Rechts­an­walt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, wel­chen Sanie­rungs­bei­trag eigent­lich die eben­falls mit im Boot sit­zen­den Ban­ken leis­ten. Ange­sichts der Ankün­di­gun­gen wol­len unsere Man­dan­ten mög­lichst unver­züg­lich aus­stei­gen, bevor der Schiffs­fonds in schwe­rer See unter­geht.

Die deutsch­land­weit tätige Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des in die Krise stru­deln­den Schiffs­fonds CFB-Fonds 168 TWINS II und macht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Anle­ger gel­tend.

Ein Ansatz­punkt: Wenn ein Anle­ger von sei­ner Bank falsch bera­ten wurde, kann dies einen Anspruch des Anle­gers gegen das Kre­dit­in­sti­tut begrün­den wegen der Ver­let­zung der Pflicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung. Eine Falsch­be­ra­tung liegt vor, wenn der Bank­be­ra­ter dem Kun­den im Rah­men der Bera­tung die Risi­ken der Geld­an­lage in den CFB-Fonds 168 ver­schwie­gen oder ver­harm­lost hat. Anwalt Diler: „Die Anle­ger hät­ten von ihrer Bank aus­drück­lich dar­über auf­ge­klärt wer­den müs­sen, dass eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds hoch ris­kant ist und dass das ange­legte Geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen kann. Statt­des­sen haben unsere Man­dan­ten bereits mehr­fach berich­tet, dass ihnen der Fonds vom Bank­be­ra­ter als ´sichere´ Geld­an­lage ver­kauft wurde, teils sogar zur Alters­vor­sorge! Dies ist eine regress­pflich­tige Falsch­be­ra­tung.“ Abhän­gig von den Ein­zel­fal­l­um­stän­den kann der Anle­ger dann eine Rück­gän­gig­ma­chung des Fond­ser­wer­bes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger kann vom Kre­dit­in­sti­tut sein ein­ge­setz­tes Kapi­tal zurück­ver­lan­gen und über­trägt dafür im Gegen­zug die Fonds­be­tei­li­gung an die Bank.

Sie haben Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Nut­zen sie unsere anwalt­li­che Bera­tung in ganz Deutsch­land. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Diler. Bera­tungs­te­le­fon: 0421/3016790

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

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