Rettungsaktion droht zu scheitern: unmittelbare Insolvenzgefahr. Die Anleger des HC „US/EURO-Flottenfonds“ müssen sich darauf einstellen, dass ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds endgültig wertlos wird.
Durch die anhaltend schlechten Frachtraten befinden sich beide Fondsschiffe in unmittelbarer Insolvenzgefahr. Diese Warnung hat das Fondsmanagement ausgesprochen und berichtet, dass beide Fondsschiffe des HC „US/EURO-Flottenfonds“ ohne frisches Kapital keine Überlebenschance haben. Die Liquiditätslage des Fonds ist miserabel. Der Fonds steht unmittelbar vor der Pleite.
Ob letzte Rettungsversuche gelingen, ist fraglich. Eine Beschlussvorlage sieht vor, dass die Anleger ihre im Jahr 2008 erhaltene Ausschüttung in Höhe von 4 Prozent wieder an den Fonds zurückzahlen sollen, damit der Fonds an Kapital kommt. Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg dazu: „Wir vertreten Anleger dieses Krisenfonds. Unsere Mandanten fragen sich zu Recht, ob sie angesichts dieser nahenden Havarie gutes Geld dem schlechten noch hinterherwerfen sollen.“
Selbst wenn das Geld zurückgezahlt wird, ist die Insolvenzgefahr keineswegs abgewendet. Es könnte wegen der zu geringen Einnahmen trotzdem zu der quasi absehbaren Pleite kommen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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