Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds Nr. 171: Schiffsfonds in der Krise

Im Zusam­men­hang mit einer Geld­an­lage in den hoch ris­kan­ten CFB-Schiffsfonds Nr. 171 hat das Land­ge­richt Hagen jetzt einer Anle­ge­rin Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen. Das Gerichts­ur­teil wurde von der Kanz­lei Som­mer­berg erstrit­ten. Die Urteils­be­grün­dung: Die Anle­ge­rin hat einen Scha­dens­er­satz­an­spruch, weil sie nicht über die gro­ßen Risi­ken der Fonds­be­tei­li­gung auf­ge­klärt wurde.

Die Klä­ge­rin ist Bank­kun­din bei der beklag­ten Com­merz­bank AG. Am 17. Dezem­ber 2008 fand in einer Geschäfts­stelle der Bank ein Bera­tungs­ge­spräch zwi­schen der Klä­ge­rin und einer Bank­mit­ar­bei­te­rin statt. Die Bank­kun­din wollte Geld aus einer Erb­schaft anle­gen. Die Bank­be­ra­te­rin emp­fahl dar­auf­hin die Zeich­nung eines Schiffs­fonds. Die betrof­fene Kun­din ver­traute die­ser Emp­feh­lung und erwarb für ins­ge­samt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffs­fonds. Es han­delt sich um den CFB-Fonds 171 („Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft“). Die Klä­ge­rin musste zusätz­lich noch ein Agio bezah­len.

Die Klä­ge­rin hat mit ihrer Klage die Rück­gän­gig­ma­chung die­ses Kapi­tal­an­la­ge­ge­schäf­tes gel­tend gemacht. Das Land­ge­richt Hagen hat mit Urteil vom 5. Dezem­ber 2012 (Az. 860/12) der Klage statt­ge­ge­ben und die Com­merz­bank AG ver­ur­teilt, an die von der Kanzlei Som­mer­berg ver­tre­tene Klä­ge­rin ins­ge­samt 56.621,40 Euro zu zah­len. Die Bank erhält im Gegen­zug die ver­kaufte Betei­li­gung zurück.

Zu Guns­ten der Klä­ge­rin sah das Gericht es als erwie­sen an, dass die Bank­be­ra­te­rin nicht über wesent­li­che Risi­ken der Schiffs­be­tei­li­gung auf­ge­klärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Total­ver­lus­tes auf­ge­klärt noch über die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Fun­gi­bi­li­tät der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Auf­klä­rung wäre aller­dings in allen Punk­ten erfor­der­lich gewe­sen, da es sich durch­weg um Umstände han­delt, die für den durch­schnitt­li­chen Anle­ger von erheb­li­cher Bedeu­tung sind.

Durch­schnitt­li­cher Anle­ger muss über bestimmte Risi­ken auf­ge­klärt wer­den

Diese Kern­aus­sage des Urteils kann auf viele ver­gleich­bare Rechts­fälle über­tra­gen wer­den: Ein Durch­schnitts­an­le­ger muss unbe­dingt über das Total­ver­lust­ri­siko, die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Han­del­bar­keit der Betei­li­gung auf­ge­klärt wer­den, wenn die Bank oder ein Bera­ter dem Kun­den einen geschlos­se­nen Fonds (Schiffs- oder Immo­bi­li­en­fonds) ver­kau­fen will. Unter­bleibt diese Auf­klä­rung, kann der Bera­tungs­kunde eine Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­lan­gen.

Rechts­an­walt Kra­jew­ski dazu: „Die meis­ten der Anle­ger in Schiffs­fonds oder Immo­bi­li­en­fonds sind gewöhn­li­che Durch­schnitts­an­le­ger. Unsere lang­jäh­rige Erfah­rung zeigt, dass unsere Man­dan­ten über diese vom Land­ge­richt Hagen benann­ten Risi­ken häu­fig gerade nicht auf­ge­klärt wur­den, obwohl dies recht­lich erfor­der­lich gewe­sen wäre.“

Diese feh­lende Risi­ko­auf­klä­rung ist daher jetzt ein guter Ansatz­punkt, um unter Beru­fung auf das Urteil des Land­ge­richts Hagen eine Kapi­ta­ler­stat­tung zu bean­spru­chen. Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski schätzt, dass noch Tau­sende geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger mit die­ser Scha­dens­er­satz­ar­gu­men­ta­tion eine Rück­ab­wick­lung ihrer Fonds­be­tei­li­gung gel­tend machen kön­nen.

Dies kann ein guter Weg für den Fonds­austieg sein. Immer­hin gel­ten mitt­ler­weile viele Schiffs­fonds als finan­zi­ell ange­schla­gen oder insol­venz­ge­fähr­det. Die Anle­ger müs­sen nicht nur den Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des befürch­ten, son­dern oft sogar noch mit For­de­run­gen auf Rück­zah­lung erhal­te­ner Aus­schüt­tun­gen gegen sich rech­nen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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