CFB-Fonds Nr. 171: Schiffsfonds in der Krise
Im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den hoch riskanten CFB-Schiffsfonds Nr. 171 hat das Landgericht Hagen jetzt einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen. Das Gerichtsurteil wurde von der Kanzlei Sommerberg erstritten. Die Urteilsbegründung: Die Anlegerin hat einen Schadensersatzanspruch, weil sie nicht über die großen Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt wurde.
Die Klägerin ist Bankkundin bei der beklagten Commerzbank AG. Am 17. Dezember 2008 fand in einer Geschäftsstelle der Bank ein Beratungsgespräch zwischen der Klägerin und einer Bankmitarbeiterin statt. Die Bankkundin wollte Geld aus einer Erbschaft anlegen. Die Bankberaterin empfahl daraufhin die Zeichnung eines Schiffsfonds. Die betroffene Kundin vertraute dieser Empfehlung und erwarb für insgesamt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffsfonds. Es handelt sich um den CFB-Fonds 171 („Containerriesen der Zukunft“). Die Klägerin musste zusätzlich noch ein Agio bezahlen.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Rückgängigmachung dieses Kapitalanlagegeschäftes geltend gemacht. Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 5. Dezember 2012 (Az. 8 O 60/12) der Klage stattgegeben und die Commerzbank AG verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Klägerin insgesamt 56.621,40 Euro zu zahlen. Die Bank erhält im Gegenzug die verkaufte Beteiligung zurück.
Zu Gunsten der Klägerin sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Bankberaterin nicht über wesentliche Risiken der Schiffsbeteiligung aufgeklärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt noch über die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Aufklärung wäre allerdings in allen Punkten erforderlich gewesen, da es sich durchweg um Umstände handelt, die für den durchschnittlichen Anleger von erheblicher Bedeutung sind.“
Durchschnittlicher Anleger muss über bestimmte Risiken aufgeklärt werden
Diese Kernaussage des Urteils kann auf viele vergleichbare Rechtsfälle übertragen werden: Ein Durchschnittsanleger muss unbedingt über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung aufgeklärt werden, wenn die Bank oder ein Berater dem Kunden einen geschlossenen Fonds (Schiffs- oder Immobilienfonds) verkaufen will. Unterbleibt diese Aufklärung, kann der Beratungskunde eine Schadensregulierung verlangen.
Rechtsanwalt Krajewski dazu: „Die meisten der Anleger in Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind gewöhnliche Durchschnittsanleger. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass unsere Mandanten über diese vom Landgericht Hagen benannten Risiken häufig gerade nicht aufgeklärt wurden, obwohl dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.“
Diese fehlende Risikoaufklärung ist daher jetzt ein guter Ansatzpunkt, um unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Hagen eine Kapitalerstattung zu beanspruchen. Anlegeranwalt Krajewski schätzt, dass noch Tausende geschädigte Schiffsfondsanleger mit dieser Schadensersatzargumentation eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung geltend machen können.
Dies kann ein guter Weg für den Fondsaustieg sein. Immerhin gelten mittlerweile viele Schiffsfonds als finanziell angeschlagen oder insolvenzgefährdet. Die Anleger müssen nicht nur den Verlust ihres angelegten Geldes befürchten, sondern oft sogar noch mit Forderungen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen gegen sich rechnen.
Autor: Thomas Diler / Google+
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